• 31.12.2011, 09:01:05
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Staatssekretär Ostermayer: "Gratuliere dem Österreichischen Rundfunk gleich zweifach!"

55 Jahre regelmäßiger Fernsehbetrieb, 45 Jahre Rundfunkgesetz in Österreich - zwei Jubiläen mit weitreichender Bedeutung

Wien (OTS) - Zum Jahreswechsel gratuliert Medienstaatssekretär Dr.
Josef Ostermayer dem ORF zu zwei besonderen Jubiläen. "Am 1. 1. 1957
begann der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Österreich mit der
Ausstrahlung eines regelmäßigen Programms an sechs Tagen in der
Woche. Auf den Tag genau zehn Jahre später trat das neue
Rundfunkgesetz in Kraft, das einen wesentlichen Impuls zur
medienpolitischen und demokratiepolitischen Weiterentwicklung unseres
Landes gegeben hat", so der Staatssekretär.

Die rasanten Entwicklungen auf dem Mediensektor haben gerade in den
letzten Jahren zu wesentlichen Neuerungen innerhalb der
österreichischen Medienlandschaft geführt. "Hervorheben möchte ich
vor allem die Novelle des ORF-Gesetzes im Jahre 2010. Um die
Ausweitung des Anteils an heimischen Produktionen im ORF-Programm zu
ermöglichen, verfügte die Bundesregierung unter anderem eine Erhöhung
der Filmförderung auf acht Millionen Euro. Im Zuge der Novellierung
wurden auch eine 45 Prozent-Frauenquote im ORF sowie der Ausbau von
Untertiteln und Audiokommentar beschlossen", so Ostermayer. Und
bekräftigte:"Der barrierefreie Zugang zu Medien ist ein wichtiger
Schritt für die Erlangung der Chancengleichheit und
Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderungen". Weiters habe man
sich mit dem Start von "ORF III - Kultur und Information" am 26.
Oktober 2011 zu höheren Qualitätsstandards verpflichtet.

Als wichtige Weichenstellung bezeichnete der Medienstaatssekretär die
im Oktober 2010 erfolgte verfassungsrechtliche Einrichtung der
KommAustria: "Es ist erfreulich, dass die Aufsicht des ORF durch eine
weisungsfreie und unabhängige Behörde erfolgt. Dieses Modell der
Kontrolle nimmt international zweifellos eine Vorreiterrolle ein."

Abschließend verwies Ostermayer auf die Bedeutung der Pressefreiheit
in Österreich: "Das Redaktionsgeheimnis ist ein wichtiges Instrument,
um die Pressefreiheit als Kontrolle staatlicher Macht zu stärken.
Denn die uneingeschränkte Ausübung der freien Meinungsäußerung ist
für mich ein wesentlicher Faktor in einer Demokratie."

Bilder von Staatssekretär Ostermayer sind über das Fotoservice des
Bundespressedienstes, http://fotoservice.bundeskanzleramt.at,
kostenfrei abrufbar.

Rückfragehinweis:
Elvira Franta, Bakk. phil.
Pressesprecherin von Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer
Tel.: (01) 531 15 - 2656
mailto:[email protected]

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