• 31.12.2011, 09:00:31
  • /
  • OTS0006 OTW0006

Prosit Neujahr: Ab heute gilt die Rettungsgasse!

Ab 1.1.2012 bei Staubildung "Rettungsgasse": Die wichtigsten Fakten

Wien (OTS) - Seit heute, 1. Jänner 2012, 0.00 Uhr ist es
soweit: Mit dem Jahreswechsel ist auch eine der wichtigsten Novellen
der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten: Bei Staubildung bzw.
stockendem Verkehr ist die Bildung einer Rettungsgasse Pflicht auf
Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit
baulicher Mitteltrennung.

"Die Rettungsgassse ist der erste Schritt zur Ersten Hilfe. Sie
sorgt dafür, dass Feuerwehr, Rettung und Polizei um bis zu vier
Minuten schneller am Einsatzort sind. Dadurch steigen die
Überlebenschancen von Schwerstverletzten um bis zu 40 Prozent",
appellieren die ASFINAG-Vorstände DI Alois Schedl und Dr. Klaus
Schierhackl vor allem an die Hilfsbereitschaft und Verantwortung der
Verkehrsteilnehmer/innen. Noch nie war es so einfach, Leben zu
retten. Die ASFINAG erklärt die wichtigsten Fakten.

Wo, wann und wie die Rettungsgasse ab heute gebildet werden muss:

- Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit
baulicher Mitteltrennung zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle
Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden - schon
bevor der Verkehr still steht und auch, wenn sich noch kein
Einsatzfahrzeug nähert!

- Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der
linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein,
alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus,
auch auf den Pannenstreifen.

- Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle
Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich
nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach
rechts.

So entsteht die Rettungsgasse, die nur von Einsatzfahrzeugen
(Polizei, Feuerwehr und Rettung), Fahrzeugen des Straßendienstes oder
vom Pannendienst befahren werden darf. ACHTUNG: Die Bildung einer
Rettungsgasse ist nicht nur dann notwendig, wenn ein Unfall als
Ursache der Verzögerung auftritt. Auch die freie Durchfahrt von
Einsatzfahrzeugen zu anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss
gewährleistet werden. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip
wie in Deutschland, der Schweiz, Tschechien und Slowenien. In
Österreich ist die Bildung einer Rettungsgasse bei Staubildung
VERPFLICHTEND! Verkehrsteilnehmer/innen, die unberechtigt die
Rettungsgasse befahren oder ein Einsatzfahrzeug behindern, müssen mit
hohen Geldstrafen bis zu 2.180 Euro rechnen.

"Helfen Sie den Helfern! Bilden Sie die Rettungsgasse! Wenn Sie
weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, stehen Ihnen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ASFINAG rund um die Uhr unter
der Telefonnummer 0800 400 12 400 zur Verfügung", so DI Schedl und
Dr. Schierhackl. "Wir danken schon jetzt allen
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, dass sie mit der
Rettungsgasse dabei helfen, Leben zu retten!"

Mehr Informationen und Fotos: www.rettungsgasse.com

Rückfragehinweis:

ASFINAG
   Mag. Christian Spitaler, MAS
   Pressesprecher
   Tel: +43(0)50108-10835, Mobil: +43 664-60108 10835
   mail to: [email protected]
   www.asfinag.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ASF

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel