- 30.12.2011, 10:15:46
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AK Tumpel: "Die Angabe zum Mindesteinkommen in Jobinseraten hilft allen Beschäftigten, insbesondere aber den Frauen"
Seit März gibt es ein Gesetz, dass Unternehmen vorschreibt Mindesteinkommen in Job-Inseraten offen zu nennen. Ab Jänner gibt es nun Geldstrafen für Säumige.
Wien (OTS) - Auf einen Blick in einer Stellenanzeige sehen, was
für welche Stelle bezahlt wird: Das sollte eigentlich längst
selbstverständlich sein. Seit 1. März schreibt ein Gesetz - auf
Bestreben der Arbeiterkammer und der Gewerkschaften - vor, dass in
jedem Stellenangebot stehen muss, wie viel man mindestens verdienen
kann. Die AK fordert die Unternehmen dazu auf, das Gesetz
einzuhalten.
"Es geht ganz einfach", erklärt AK Präsident Herbert Tumpel: "In
jedem Stelleninserat muss das Mindesteinkommen genannt werden - und
zwar in Euro. Ein Verweis auf Kollektivverträge, wie das im Moment
viele Unternehmen machen, reicht nicht aus", sagt Tumpel. Besteht die
Bereitschaft zur Überzahlung, zum Beispiel bei mehr Berufserfahrung,
muss auch das im Inserat stehen. Darüber hinaus muss das Unternehmen
erwähnen, ob es Zulagen bezahlt.
Die Offenheit in Sachen Bezahlung in Inseraten bringt laut
Arbeiterkammer gleich einen mehrfachen Nutzen:
+ Menschen auf Jobsuche können verschiedene Stellen-Angebote auch in
punkto Bezahlung miteinander vergleichen.
+ Wer zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird, hat eine erste
Orientierung, was das Unternehmen für die angebotene Stelle zumindest
bezahlen möchte.
+ Für jene, die schon einen Job haben, bieten die Inserate
zusätzliche Argumente für Verhandlungen über Gehaltserhöhungen.
+ Junge Mädchen und Burschen erhalten einen Überblick, was man in
welchen Berufen verdienen kann und das deshalb bei der Berufswahl
berücksichtigen können.
Wozu ist das Gesetz gut? AK Präsident Tumpel sagt: "Das Gesetz
hilft allen Beschäftigten, insbesondere aber Frauen. Mit der
Information über das Mindesteinkommen haben sie ein Argument mehr bei
Gehaltsverhandlungen. Das unterstützt jede einzelne und hilft
insgesamt dabei die Gehaltsschere zwischen Frauen und Männern zu
schließen."
Denn der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern hält sich
hartnäckig: Laut Einkommensbericht der Statistik Austria liegt der
Stundenlohn von Frauen immer noch 18 Prozent unter jenem von Männern
- selbst wenn Frauen und Männer genau die gleiche Arbeit erledigen,
also wenn alle erklärbaren Unterschiede wie Alter, Ausbildung,
Berufswahl oder die Beschäftigungsdauer herausgerechnet sind.
Spätestens ab Jänner 2012 sollte sich das nun ändern. Dann drohen den
Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz über die Angabe von
Mindestgehältern in Jobinseraten halten, erst eine Mahnung - und beim
zweiten Versäumnis auch eine Geldstrafe von bis zu 360 Euro. "Dann
gibt es endlich die von uns gewünschte Orientierung, was in
Unternehmen für welchen Job zumindest bezahlt wird", sagt Tumpel.
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Martina Madner
Tel.: +43-1 501 65-2151
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at
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