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OTS0015   30. Dez. 2011, 09:14

Noch 1 Tag: Wer die Rettungsgasse befahren darf!

Die Rettungsgasse "gehört" einzig und allein den Einsatzfahrzeugen


Übermorgen, Sonntag, tritt mit Jahreswechsel die
Rettungsgasse in Kraft. Die ASFINAG beantwortet täglich eine wichtige
Frage zur Rettungsgasse. Heute lesen Sie, wer die Rettungsgasse
befahren darf.

Die Bildung von Rettungsgassen ist ab 1. Jänner 2012 bei
Staubildung Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen
bzw. Autostraßen. Rettung, Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte sind
durch die Rettungsgasse um bis zu vier Minuten schneller vor Ort, die
Überlebenschancen von Unfallopfern steigen um bis zu 40 Prozent. Die
Rettungsgasse ist der erste Schritt zur Ersten Hilfe.

Wer darf die Rettungsgasse befahren?

Das Befahren der Rettungsgasse ist ausnahmslos Einsatzfahrzeugen
gem. § 26 Abs. 1 StVo (Polizei, Feuerwehr, Rettung), Fahrzeugen des
Straßendienstes (ASFINAG) und des Pannendienstes erlaubt. Alle
anderen dürfen die Rettungsgasse nicht benützen.

Das gilt neben zweispurigen Kraftfahrzeugen und Motorrädern auch
für Verkehrsteilnehmer wie Tierpfleger oder private Ersthelfer, da
diese, wenn auch gut gemeint, im Ernstfall das Vorankommen der
Einsatzkräfte blockieren würden. Rücksichtslose Rowdies, die durch
das Befahren der Rettungsgasse dem Stau entgehen möchten, gefährden
lebensrettende Einsatzfahrten und werden mit bis zu 2.180 Euro
bestraft.

Nur im äußersten medizinischen Notfall - zum Beispiel wenn ein
Mitfahrender einen Herzinfarkt erleidet - kann die Benützung der
Rettungsgasse durch Privatfahrzeuge im jedenfalls folgenden
Verwaltungsstrafverfahren ungeahndet bleiben. Voraussetzung dafür ist
aber ein medizinisches Attest, dass die Notwendigkeit ausreichend
rechtfertigt. Übelkeit, Müdigkeit, Kopfschmerzen etc. sind jedenfalls
keine ausreichenden Gründe.

Mehr Informationen:
Eine Informationsbroschüre und mehr Infos finden Sie auf
www.rettungsgasse.com

Fotos:
Fotos zur honorarfreien Verwendung finden Sie auf
www.rettungsgasse.com zum Download

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0015 2011-12-30 09:14 300914 Dez 11 ASF0001 0278



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Mag. Christian Spitaler, MAS
Pressesprecher
Tel: +43(0)50108-10835,
Mobil: +43 664-60108 10835
mail to: christian.spitaler@asfinag.at
www.asfinag.at

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