- 22.12.2011, 14:33:48
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Landespolizeidirektionen: Gesetzesvorschläge in Begutachtungsphase
31 Behörden werden auf 9 Landespolizeidirektionen zusammengefasst. Die nötigen Gesetzesänderungen sind erarbeitet und werden Experten zur Begutachtung vorgelegt.
Wien (OTS) - Die Zusammenführung der derzeit österreichweit 31
Behörden auf 9 Landespolizeidirektionen macht eine Reihe von
Gesetzesänderungen notwendig. Die Änderungsvorschläge für das
Bundes-Verfassungsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz werden
heute aus dem Innenministerium an Ministerien, Bundesländer,
Experten, Interessensvertretungen und an andere Einrichtungen, wie
den Datenschutzrat, den Rechnungshof oder die Volksanwaltschaft
versendet.
Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner gab am 17. November 2011
bekannt, dass die Führungsstrukturen innerhalb der Polizei und der
Sicherheitsbehörden konzentriert werden. Die 8
Sicherheitsdirektionen, 14 Bundespolizeidirektionen und 9
Landespolizeikommanden sollen zu 9 Landespolizeidirektionen
zusammengefasst werden. Sie werden in den Landeshauptstädten
eingerichtet. Mikl-Leitner ließ vier Arbeitsgruppen einrichten:
Organisation/Personal, Legistik, Personalentwicklung und
Infrastruktur.
Am 16. Dezember 2011 schloss die Arbeitsgruppe Organisation/Personal
die organisationsbezogenen Vorarbeiten ab. Mikl-Leitner stellte die
zukünftige Grundstruktur der Landespolizeidirektionen vor, inklusive
eines "Geschäftsführermodells". Demnach werden vor allem
sicherheitsstrategische Entscheidungen pro Bundesland vom
Landespolizeidirektor mit seinen zwei Stellvertretern getroffen und
getragen. Nichts ändert sich dadurch allerdings an dem in der
Verfassung festgelegten monokratischen Prinzip in Bezug auf
Behördenentscheidungen.
Heute, am 22. Dezember 2011, schloss die Arbeitsgruppe Legistik ihre
Vorarbeiten ab. Die geplanten Gesetzesänderungen werden zur
Begutachtung versendet. Unter anderem soll im
Bundes-Verfassungsgesetz die Einrichtung der Landespolizeidirektionen
vorgesehen werden. In diesen werden die Sicherheitsdirektionen,
Bundespolizeidirektionen und Landespolizeikommanden integriert. Die
LPDs bekommen gleichzeitig die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden
erster Instanz übertragen, und zwar in Städten, wo heute
Bundespolizeidirektionen bestehen. Die Einrichtung von Außenstellen
wird im Sicherheitspolizeigesetz vorgesehen. Die Strukturen der
Polizeiinspektionen sowie der Stadt- und Bezirkspolizeikommanden
bleiben von der Behördenreform unberührt, ebenso die Strukturen der
Bezirksverwaltungsbehörden.
Der Gesetzesänderungsentwurf wird breitflächig an andere Ministerien,
Bundesländer, Experten, Interessensvertretungen und andere
Einrichtungen gesendet. Sie haben bis 2. Februar 2012 Zeit, sich dazu
zu äußern. Ende Februar soll ein Gesetzesvorschlag in den Ministerrat
eingebracht werden. Mit dem Gesetzesbeschluss ist Ende Juni/Anfang
Juli zu rechnen. In Kraft treten sollen die Gesetzesänderungen mit 1.
September 2012. "Wir sind damit voll im Zeitplan", sagt
Innenministerin Mikl-Leitner. "Auch die anderen Arbeitsgruppen
arbeiten auf Hochtouren."
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Inneres Hermann Muhr Pressesprecher der Bundesministerin Tel.: +43-(0)1-53126-2017 mailto:[email protected] www.bmi.gv.at
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