- 22.12.2011, 11:04:54
- /
- OTS0069 OTW0069
BZÖ-Grosz: ÖVP-Justizministerin Karl deckt chaotische Rechtsprechung beim Verhetzungsparagraphen
Justizministerin untermauert in weiterer parlamentarischer Anfragebeantwortung die Herausnahme von Kleriker aus dem Verhetzungsparagraphen und widerspricht dem Strafgesetz
Graz/Wien (OTS) - Als "unglaublichen Affront" gegen christliche
Kleriker bewerte heute BZÖ-Menschenrechtssprecher Abg. Gerald Grosz
eine aktuelle parlamentarische Anfragebeantwortung von
ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl an den BZÖ-Mandatar selbst. Grund
für die nunmehr aktuelle Anfrage war eine "Neuinterpretation" des
Verhetzungsparagraphen der Justizministerin gegenüber dem
Nationalrat. "Beatrix Karl deckt die chaotische Rechtsprechung der
österreichischen Justiz im Falle des Verhetzungsparagraphen.
Christliche Kleriker und christliche Gruppen sind de facto vogelfrei
erklärt. Beatrix Karl ist eine Schande für das Justizministerium", so
Grosz.
Am 29. Juli 2001 behauptete Karl gegenüber dem
Nationalratsabgeordneten schriftlich: "Nach Ansicht der zuständigen
Fachabteilung meines Ressorts ist der Tatbestand des (hier allein in
Betracht kommenden) Paragraph 283 Abs. 2 StGB (schon) deshalb nicht
erfüllt, weil Berufsgruppen (katholische Priester, Ordenspersonal und
anderes Kirchenpersonal) keine vom Tatbestand des Paragraph 283 Abs.
2 StGB geschützte Gruppen darstellen.", zitiert Grosz aus der
damaligen Anfragebeantwortung.
"Diese gesamte Vorgehensweise der Justiz im Falle des
Verhetzungsparagraphen wird immer abenteuerlicher. Wenn ein
obersteirischer Berufsquerulant pauschal sämtliche christlichen
Kleriker mittels eindeutiger Tafelbeschriftungen als Kinderschänder
bezichtigt und beschimpft, gegen Priester und Angehörige von Orden
ein Betretungsverbot eines öffentlichen Waldes ausspricht und im
Sinne der NS-Tafeln "Juden sind in unseren deutschen Wäldern nicht
erwünscht" eine Religionsgemeinschaft oder Gruppen von
Religionsgemeinschaften pauschal diffamiert, stellt die Justiz ein
solches Verfahren in exakt 4 Werktagen ohne weitere
Ermittlungsschritte ein. Eine Justizministerin verteidigt das
Vorgehen ihrer Staatsanwaltschaft zuerst damit, dass es sich bei
Kleriker um sogenannte Berufsgruppen und keine Gruppen einer
Religionsgemeinschaft handelt. Jetzt setzt sie christliche Kleriker
mit parteipolitischen und weltanschaulichen Gruppierungen gleich, nur
um christliche Kleriker aus dem Schutz des Verhetzungsparagraphen zu
bekommen", zeigt sich Grosz entsetzt.
Der BZÖ-Menschenrechtssprecher präsentierte heute in Graz auch die
seit Mai 2011 geführte Chronologie der uneinheitlichen Rechtsprechung
im Falle des Verhetzungsparagraphen und kündigt weitere
parlamentarische Initiativen sowie eine Anfragebesprechung im Plenum
des Nationalrates an.
"Karl war nicht nur schon auf der Grazer Universität eine der
schwächsten Arbeitsrechterlinnen, sondern sie ist auch als
Justizministerin eine klassische Fehlbesetzung", so Grosz
abschließend.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BZC






