- 22.12.2011, 10:09:35
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Neubestellung der Schienen-Control Kommission
Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs Dr. Peter Baumann ist Vorsitzender für die Funktionsperiode von 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2016
Wien (OTS) - Die Schienen-Control Kommission, die oberste
Verwaltungsbehörde der Regulierung des Bahnverkehrs in Österreich,
wurde neu besetzt. Am 1. Jänner 2012 beginnt die nächste
Funktionsperiode, sie dauert bis 31. Dezember 2016.
Justizministerin Dr. Beatrix Karl hat per Bescheid am 6. Dezember
Dr. Peter Baumann, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs, zum
Vorsitzenden sowie Dr. Robert Streller zum richterlichen
Ersatzmitglied der Schienen-Control Kommission bestellt.
Die weiteren Mitglieder und Ersatzmitglieder der Schienen-Control
Kommission wurden von Verkehrsministerin Doris Bures vorgeschlagen,
die Bestellung wurde in der Sitzung des Ministerrates am 13. Dezember
beschlossen (gemäß § 82 Absatz 1 Eisenbahngesetz). Ass. Prof. Dkfm.
Mag. Dr. Brigitta Riebesmeier und Univ. Prof. DI Dr. Klaus Rießberger
sind als Mitglieder ernannt, Univ. Prof. DI Dr. Norbert Ostermann und
Univ. Prof. Dr. Peter Veit als Ersatzmitglieder.
Die Geschäftsführerin der Schienen-Control GmbH, Mag.
Maria-Theresia Röhsler, LL.M., dankt dem bisherigen Vorsitzenden,
Senatspräsident Hofrat Dr. Gerhard Hellwagner für seine langjährige,
engagierte und fundierte Kommissionsarbeit. Seine Funktionsperiode
endet am 31. Dezember 2011. In seiner zwölfjährigen Tätigkeit als
Vorsitzender leitete Hellwagner zahlreiche Sitzungen sowie Verfahren
und hat damit die Entwicklung der Schienenverkehrsmarktregulierung
maßgeblich geprägt. Die Anzahl der Verfahren und der Arbeitsaufwand
sind in den letzten Jahren stark gestiegen, 2011 wurden bisher 60
Verfahren eingeleitet.
Über die Schienen-Control Kommission:
Die Kommission ist eine bei der Schienen-Control GmbH angesiedelte
Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag nach Artikel 133 Ziffer
4 Bundes-Verfassungsgesetz. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter
müssen dem Richterstand angehören und werden durch die
Bundesministerin für Justiz bestellt. Die anderen Mitglieder sind
Experten aus den Bereichen Technik und Wirtschaft, ihre Bestellung
erfolgt durch die Bundesregierung auf Vorschlag der Bundesministerin
für Verkehr, Innovation und Technologie. Es handelt sich um eine
weisungsfreie Verwaltungsbehörde, welche wie die Schienen-Control
GmbH das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden hat.
Hierbei gelten insbesondere die Bestimmungen für das Verfahren vor
dem Unabhängigen Verwaltungssenat.
Rückfragehinweis:
Mag. Birgit Hammerschmid/Kommunikation
Schienen-Control GmbH
T: +43 664 88612192
[email protected]
www.schienencontrol.gv.at
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