- 22.12.2011, 09:50:19
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FPÖ-Stefan: Undemokratischer Spuk soll endlich ein Ende finden
VfGH macht E-Voting nur beinahe unmöglich
Wien (OTS) - "Da beim E-Voting das gleiche, geheime, persönliche
und allgemeine Wahlrecht nicht gewährt ist, sollte der
Verfassungsgerichtshof gleich Nägel mit Köpfen machen und diesem
undemokratischen Spuk ein Ende setzen", kommentierte der
freiheitliche Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald Stefan die
Entscheidung des VfGH, die entscheidenden Paragraphen über das
E-Voting in der Hochschülerschaftswahlordnung (HSWO 2005) als
gesetzeswidrig aufzuheben.
Für die Verfassungsrichter müssten die wesentlichen Schritte der
Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung von der Wahlkommission
selbst, ohne Mitwirkung von Sachverständigen, zuverlässig und ohne
besondere Sachkenntnis überprüft werden können, wobei eine
Zertifizierung durch Sachverständige die staatliche Gewährleistung
der Einhaltung der Wahlgrundsätze durch die Wahlkommission nicht
ersetzen könne, so Stefan. Diese Erkenntnis ließe die
demokratiepolitisch bedenkliche Tendenz des so genannten E-Votings
erkennen, denn auch die Verordnung des Wissenschaftsministerium würde
richtiger Weise kritisiert.
"Die Verordnung regelt nicht einmal, dass die Möglichkeit einer
transparenten, in ihren Ergebnissen der interessierten Öffentlichkeit
zugänglichen Kontrolle der für elektronische Wahlen eingesetzten
Techniken bzw. des verwendeten Systems und der diesem zu Grunde
liegenden Software, allenfalls auch deren Quellcode, am Maßstab der
Verfahrensvorschriften eröffnet wird, sodass sich auch der einzelne
Wähler nicht darauf verlassen kann, dass insbesondere bei der
Stimmabgabe die Wahlgrundsätze erfüllt und seine abgegebene Stimme
unverfälscht erfasst werden", zeigt der freiheitliche
Verfassungssprecher auf. Zudem sei zu betonen, dass die enormen
Möglichkeiten zur Manipulation und Wahlverfälschung durch Hacker,
Programmfehler, etc. dabei vom VfGH noch gar nicht angesprochen
worden seien. Diese Entscheidung sei deshalb zwar begrüßenswert, für
die FPÖ gehe sie aber nicht weit genug.
Stefan: "Ein, von diesem Erkenntnis bestätigtes, demokratiepolitisch
bedenkliches Wahlsystem, bei dem das gleiche, geheime, persönliche
und allgemeine Wahlrecht nicht garantiert ist, gehört zur Gänze
wieder abgeschafft. Umso unverständlicher ist es auch, dass der
Leiter der Abteilung Wahlangelegenheiten im Innenministerium, Robert
Stein, unter dem Vorwand, dass der VfGH das E-Voting an sich nicht
untersagt habe, gegenüber der APA die Meinung vertrat, dass dieses
Urteil keine große Bedeutung für andere Wahlen habe und E-Voting bei
bundesweiten Wahlen verfassungsrechtlich verankert werden müsse.
Vielleicht sehen da Verwaltungsbeamte ihr Prestigeobjekt gefährdet? -
Vielmehr teile ich die Meinung des VfGH-Präsidenten Gerhart
Holzinger, wonach die Entscheidung richtungsweisende Bedeutung auch
für andere Wahlen hat. Hier muss im Interesse der Erhaltung der
Rechte der Bürger gehandelt werden, das Wahlrecht darf nicht
parteipolitischer Spielball werden."
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub Tel.: 01/ 40 110 - 7012 mailto:[email protected] http://www.fpoe-parlamentsklub.at http://www.fpoe.at
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