- 21.12.2011, 09:20:12
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Spindelegger fordert nach Wahlen im Kongo Zurückhaltung und Dialog
Mangel an Transparenz und Glaubwürdigkeit des Wahlprozesses
Wien (OTS) - "Die Beachtung demokratischer und rechtsstaatlicher
Prinzipien sind unverzichtbare Voraussetzungen, um die
Glaubwürdigkeit des Wahlprozesses in der Demokratischen Republik
Kongo zu garantieren und den politischen Frieden zu wahren", betonte
Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger nach der
Verlautbarung des endgültigen Wahlergebnisses der Präsidentenwahlen
durch den Obersten Gerichtshof in Kinshasa. Spindelegger bedauerte,
dass die kongolesische Wahlbehörde und das Höchstgericht vor
Verlautbarung des endgültigen Wahlergebnisses den von den
Oppositionsparteien eingebrachten Beschwerden offenbar nicht
nachgegangen waren. Zuvor hatten verschiedene
Wahlbeobachtermissionen, darunter die Wahlbeobachter der Europäischen
Union, der auch einige Österreicher/innen angehörten, grobe Mängel
und Unregelmäßigkeiten im gesamten Wahlprozess festgestellt.
Der Außenminister drückte die Hoffnung aus, dass die
kongolesischen Behörden im noch ausstehenden Auszählungsprozess für
die Parlamentswahlen die Zusammenarbeit mit der Opposition suchen und
ein Maximum an Transparenz gewährleisten werde, um die
Glaubwürdigkeit der Ergebnisse zu erhöhen. "Die demokratischen
Fortschritte der letzten Jahre nach dem Bürgerkrieg in der
Demokratischen Republik Kongo dürfen nicht leichtfertig aufs Spiel
gesetzt werden", erklärte Spindelegger. Er rief alle politischen
Verantwortlichen in dieser angespannten Situation auf, äußerste
Zurückhaltung zu üben und Gewalt zu verhindern sowie aktiv den Dialog
über alle politischen Grenzen hinweg zu suchen.
Spindelegger wies auch auf die Verantwortung der politischen
Führung in Kinshasa für die Sicherheit der Bevölkerung und die
Achtung der Menschenrechte hin. Nach dem Ende des blutigen
Bürgerkrieges in dem zentralafrikanischen Land kam es in den letzten
Jahren immer wieder zu schweren Kämpfen zwischen Regierung und
Rebellen und massiven Menschenrechtsverletzungen an Zivilisten,
insbesondere zu sexueller Gewalt an Frauen.
Rückfragehinweis:
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