- 20.12.2011, 11:37:44
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BM Karl stärkt Rechte der Versicherungskunden
Novelle im Versicherungsrecht bringt besseren Verbraucherschutz, mehr Wettbewerb und mehr Transparenz
Wien (OTS) - Justizministerin Beatrix Karl brachte heute im
letzten Ministerrat des Jahres eine Novelle im Versicherungsrecht auf
den Weg. Das Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2012 bringt eine
Reihe von Neuerungen, die das Vertrauen der Versicherungskunden
stärken sollen. "Mir ist es wichtig, Bürgern mehr Sicherheit zu
geben. So sollen Verbraucher nun allgemein das Recht haben, von einem
Versicherungsvertrag innerhalb von zwei Wochen wieder zurückzutreten.
Das allgemeine Rücktrittsrecht schützt die Verbraucher, sorgt aber
auch für einen besseren Wettbewerb zwischen den Unternehmen", so
Karl.
Ein wichtiges Signal in Sachen Verbraucherschutz setzt der Entwurf
auch bei der Lebensversicherung: Hier soll das so genannte
"Frühstorno", also die vorzeitige Auflösung des Vertrags durch den
Versicherer, nicht nur zu dessen Lasten ausfallen. Wenn er einen auf
lange Zeit abgeschlossenen Vertrag innerhalb von fünf Jahren kündigen
muss, etwa weil er unzureichend beraten worden ist, weil sich seine
Einkommensverhältnisse geändert haben oder weil er arbeitslos
geworden ist, soll er die einem Makler oder Agenten gezahlte
Provision anteilig zurückerhalten.
"Die Novelle sorgt auch für mehr Transparenz und Rechtssicherheit",
so Karl weiter, "denn sie schreibt erstmals transparente Regeln für
die elektronische Kommunikation zwischen der Versicherung und ihren
Kunden fest." Immer öfter wollen Versicherungsnehmer mit den
Unternehmen per Email kommunizieren, ohne dass dafür ausreichende
gesetzliche Grundlagen zur Verfügung stehen. "Wir sorgen dafür, dass
alle Beteiligten die Vorteile moderner Kommunikationsmittel voll
nutzen können, geschützt vor rechtlichen Unsicherheiten oder
unliebsamen Überraschungen."
Schließlich leistet die Novelle auch einen Beitrag zu Datenschutz und
Transparenz für Kunden von privaten Krankenversicherungen. Karl: "Die
meisten Versicherten wissen gar nicht, wie viele Gesundheitsdaten an
ihre Versicherung weitergegeben werden. Wir schaffen nun klare
gesetzliche Grundlagen für die Weitergabe von Daten in diesem
Bereich." Die private Krankenversicherung soll nur diejenigen
Gesundheitsdaten erhalten, die sie zur Verrechnung wirklich benötigt.
Versicherte sollen über die Weitergabe informiert werden und der
Übermittlung widersprechen können. "Gerade wenn es um unsere
Gesundheit geht ist ein verantwortungsvoller und transparenter Umgang
mit persönlichen Daten unabdingbar", schloss Karl.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Christian Wigand, M.A., M.A.I.S.
Pressesprecher der Bundesministerin
Tel.: +43 1 52152 2263, Fax: +43 1 52152 2730
E-Mail: [email protected]
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