- 13.12.2011, 19:48:53
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EU-Unterausschuss gegen Mittelkürzung im Globalisierungsfonds Diskussion über soziale Programme und Förderungen in der EU
Wien (PK) - Der EU-Unterausschuss des Nationalrats befasste sich
heute neben der Frage einer gesetzlichen Verpflichtung, ein
Basiskonto für alle BürgerInnen ab 18 Jahre einzurichten, auch mit
Verordnungsentwürfen der EU-Kommission zur Weiterführung und
Neuausrichtung des Globalisierungsfonds und des Europäischen
Sozialfonds sowie zum Programm der EU für sozialen Wandel und soziale
Innovation. Im Hintergrund all dieser Maßnahmen steht die Umsetzung
der Strategie 2020, das Programm der EU für ein "intelligentes,
nachhaltiges und integratives Wachstum" mit einer besseren
Koordinierung der nationalen und europäischen Wirtschaft. Auch zu
diesen Themen stand Sozialminister Rudolf Hundstorfer den
Abgeordneten für nähere Informationen zur Verfügung.
In der Diskussion wurde vor allem seitens der SPÖ und der Grünen
unterstrichen, dass die EU längst nicht mehr nur eine
Wirtschaftsunion darstellt, sondern sich auch zu einer Sozialunion
entwickle. In diesem Sinne begrüßten sowohl die Abgeordneten der
beiden Koalitionsparteien, als auch jene von Grünen und BZÖ
grundsätzlich die Weiterführung der genannten sozialen
Förderinstrumentarien, wenn auch mit kritischen Anmerkungen. So wurde
vor allem der Plan abgelehnt, die Mittel des Europäischen
Globalisierungsfonds für ArbeitnehmerInnen von bisher jährlich 500
Mio. € pro Jahr auf 71,5 Mio. € zu kürzen. Die Abgeordneten Stefan
Petzner (B), Christine Muttonen (S) und Reinhold Lopatka (V) brachten
dazu einen entsprechenden Antrag auf Ausschussfeststellung ein, der
auf einem ursprünglich vorgelegten Antrag des BZÖ beruht und mit S-V-
G-B-Mehrheit angenommen wurde.
Lediglich die Freiheitlichen sprachen sich gegen die Fonds aus.
Abgeordneter Johannes Hübner (F) nannte es einen typischen
Geburtsfehler der EU, ein Verteilungssystem für alle Mitglieder zu
etablieren, in das man einzahlt und von dem man hohe Beträge wieder
zurück erhält. Dabei könne man nicht von einer
Verwaltungsvereinfachung reden, meinte er, der Vorschlag der
Kommission sei nichts anderes als eine neue Subventionsbürokratie. Er
brachte in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Ausschussfeststellung
ein, in dem gefordert wird, die Mittel der Fonds möglichst stark zu
reduzieren und im Gegenzug dazu den österreichischen EU-Beitrag zu
senken. Die dadurch freiwerdenden Mittel sollten auf nationaler Ebene
entsprechend verwendet werden, forderte er. Dieser Antrag wurde
jedoch von den anderen Fraktionen abgelehnt und blieb somit in der
Minderheit.
Bundesminister Rudolf Hundstorfer machte auf die Bedeutung der Fonds
insbesondere in Zeiten der Finanzkrise aufmerksam und merkte an, dass
diese Gelder enorme positive Auswirkungen auf die Beschäftigung
haben. Auch Österreich habe die Instrumente gut nützen und
gegensteuern können.
Spätestens seit dem Vertrag von Lissabon und der Aufnahme sozialer
Grundrechte ist die Union nicht mehr nur eine
Wirtschaftsgemeinschaft, stellten die Abgeordneten Renate Csörgits
und Christine Muttonen (beide S) fest. Ein gemeinsames Vorgehen im
Wirtschaftsbereich erfordere auch gemeinsame Maßnahmen auf dem
sozialen Sektor, sagten sie. Ziel müsse es sein, eine hohe
Lebensqualität zu sichern und dafür brauche man europaweit
Mindeststandards, damit die Mitgliedstaaten einander nicht ausspielen
können. Abgeordnete Birgit Schatz (G) vertrat die Ansicht, dass das
EU-Budget für soziale Belange und zur Förderung der Beschäftigung
innerhalb der EU einen wesentlich höheren Anteil im Gesamtbudget der
Union ausmachen sollte.
Allgemein wurden aber die bürokratischen Hürden bei der
Antragstellung für Fördergelder aus den Fonds kritisch beleuchtet.
Der Globalisierungsfonds - ein wichtiges Instrument in der Krise
Der Europäische Globalisierungsfonds (EGF) soll nach den Plänen der
Kommission auch in der Periode 2014-2020 weiterbestehen und
inhaltlich ausgeweitet werden. Dennoch sieht der Vorschlag eine
drastische Kürzung Fondsmittel vor.
Der EGF ist ein Finanzinstrument der EU zur einmaligen, zeitlich
begrenzten Unterstützung von ArbeitnehmerInnen in Regionen und
Branchen, die aufgrund weit reichender Strukturveränderungen im Zuge
der Globalisierung arbeitslos geworden sind. Es werden damit
Maßnahmen finanziert, die bei der Arbeitssuche unterstützen, aber
auch individuell angepasste Weiterbildungsmaßnahmen und Schritte in
die Selbständigkeit und Unternehmensgründungen. Es werden darüber
hinaus Mobilitätsbeihilfen, Beihilfen für benachteiligte oder ältere
ArbeitnehmerInnen, damit diese weiter bzw. wieder dem Arbeitsmarkt
zur Verfügung stehen, sowie andere vorübergehende
"Ergänzungszahlungen" gewährt. Der Fonds ergänzt die Europäischen
Sozialfonds (ESF) und das von 2007 bis 2013 laufende PROGRESS-
Programm der EU.
Der EGF trat am 19. Januar 2007 in Kraft. Er wird derzeit jährlich
mit bis zu 500 Mio. € Euro, die zur beruflichen Wiedereingliederung
verwendet werden sollen. Die Mittel des Fonds müssen von den EU-
Mitgliedstaaten beantragt und kofinanziert werden und werden nur für
Fälle von mindestens 1.000 Entlassungen freigegeben.
Laut Verordnungsentwurf sollen zukünftig auch LeiharbeiterInnen und
Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen gefördert werden
können. Die "aktivierenden Maßnahmen", von denen Österreich laut
Information des Sozialministeriums bisher überproportional profitiert
hat, sollen bei max. 50% gedeckelt werden. Der Kreis der möglichen
Begünstigten soll um geschäftsführende Inhaber von KMUs sowie
Selbstständige (darunter LandwirtInnen) erweitert werden. Ein Verlust
des Arbeitsplatzes muss in diesem Fall nicht gegeben sein. Der Betrag
zur Unterstützung des landwirtschaftlichen Sektors darf gemäß
vorliegendem Entwurf insgesamt 2,5 Mrd. € (das sind ca. 357,5 Mio. €
pro Jahr) nicht übersteigen. Für ArbeitnehmerInnen stehen maximal 500
Mio. € für die gesamte Laufzeit (das sind 71,5 Mio. € pro Jahr) zur
Verfügung. Diese Ausstattung stellt eine deutliche Kürzung dar, da
bisher 500 Mio. € pro Jahr für ArbeitnehmerInnen ausgeschüttet werden
können.
Neben der beabsichtigten Kürzung der Mittel für den EGF kritisierten
vor allem die Abgeordneten von SPÖ, Grünen und BZÖ die Einbeziehung
der Landwirtschaft in den Kreis der Förderberechtigten und sahen sich
dabei einer Meinung mit Sozialminister Hundstorfer. Der Agrarsektor
werde ohnehin durch die GAP enorm gefördert, argumentierte etwa
Abgeordnete Christine Muttonen (S). Auch Abgeordnete Birgit Schatz
(G) konnte den Veränderungen in Bezug auf die förderungswürdigen
Personen nichts abgewinnen und fragte, wie bei den Bauern die
Kofinanzierung funktionieren soll. Der Globalisierungsfonds könne
nicht als Ersatz für die Deckelung der Förderungen für die
Landwirtschaft im Rahmen der GAP dienen, ergänzte ihr Klubkollege
Abgeordneter Karl Öllinger. Auch für Abgeordneten Stefan Petzner (B)
war es unverständlich, dass man den Fonds kürzt und die Selbständigen
mit einbezieht. Dem gegenüber warfen die Abgeordneten Günter
Stummvoll und Reinhold Lopatka (beide V) ein, auch in der
Landwirtschaft müssten Arbeitsplätze gesichert werden.
Abgeordneter Stefan Petzner (B) befürchtete grundsätzlich, dass man
in der gegenwärtigen Krise nicht mehr ausreichend werde gegensteuern
könne. Die Fondsmittel seien zu wenig und die Staaten derart
verschuldet, dass Programme wie im Jahr 2008 heute nicht mehr möglich
sein werden.
Diese negative Sicht wurde nicht von allen geteilt, vielmehr
unterstrichen sie die Bedeutung des Fonds, um ArbeitnehmerInnen zu
qualifizieren, die aufgrund des Strukturwandels ihren Arbeitsplatz
verloren haben. So meinte etwa Abgeordnete Christine Muttonen (S),
der Fonds stelle auch heute angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in
vielen EU-Staaten ein wichtiges Instrument dar. Er könne vor allem
einen Beitrag zur Linderung der Jugendarbeitslosigkeit leisten, in
der Muttonen eine "tickende Bombe" sah.
Bundesminister Rudolf Hundstorfer erinnerte daran, dass die Mittel
des EGF im Jahr 2009von Österreich erstmals in Anspruch genommen
wurden und das Land bislang daraus 18,6 Mrd. € erhalten habe, wodurch
rund 1.300 Personen gefördert wurden. Derzeit gebe es Hilfestellung
für die MitarbeiterInnen der Austria Tabak.
Der Sozialminister betonte, dass die Diskussionen um die Umgestaltung
des Fonds erst beginnen und brachte nochmals seine Skepsis in Bezug
auf die Einbeziehung von Bauern und Bäuerinnen an. Er bedauerte auch
sehr, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise als Antragsgrund keine
Geltung mehr habe. Die Befürchtungen der Abgeordneten Reinhold
Lopatka (V), Christine Muttonen (S) und Birgit Schatz (G), dass der
Fonds aufgrund einer Blockade Deutschlands überhaupt auslaufen
könnte, konnte der Minister nicht bestätigen. Er glaube an ein
Fortbestehen des Fonds, bekräftigte er, die Blockade Deutschlands
habe sich auf die aktuelle Situation des Fonds bezogen.
Das Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation
Die Umsetzung der Europa 2020-Strategie spielt auch für das von der
EU-Kommission vorgeschlagene Programm für sozialen Wandel und soziale
Innovation eine Rolle, das mittels einer Verordnung zur Erreichung
der Kernziele der Strategie beitragen soll.
Die allgemeinen Zielsetzungen des Programms umfassen die Förderung
der geografischen Mobilität der Arbeitskräfte, die Weiterentwicklung
der Sozialschutzsysteme und Arbeitsmärkte durch die Förderung von
Good Governance, dem Voneinander-Lernen und der sozialen Innovation.
Die Modernisierung und die Gewährleistung der wirksamen Anwendung des
Unionsrechts im Bereich der Arbeitsbedingungen sollen unterstützt
werden.
Das Programm besteht aus drei komplementären Unterprogrammen:
"PROGRESS" unterstützt die Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und
Evaluierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Union sowie der
Rechtsetzung im Bereich der Arbeitsbedingungen; "EURES" fördert durch
den Austausch und die Verbreitung von Informationen die geografische
Mobilität der Arbeitskräfte und "MIKROFINANZIERUNG UND SOZIALES
UNTERNEHMERTUM" gibt vor allem arbeitsmarktfernen UnternehmerInnen
Zugang zu Finanzierungen. Neu ist die Förderung der Entwicklung von
Sozialunternehmen.
Auch diese Programme wurden von den Abgeordneten positiv bewertet,
die Abgeordneten Stefan Petzner (B), Birgit Schatz und Karl Öllinger
(beide G) thematisierten dabei jedoch die Mittelaufteilung und die
Mikrokredite, zumal die Grünen insbesondere Schwierigkeiten bei der
Rückzahlung der Einstiegsförderung orteten. Öllinger sah auch den
Rahmen für die Kredite zu eng gegriffen. Abgeordneter Stefan Petzner
(B) wieder sprach die möglichen negativen Folgen der vorgeschriebenen
kurzfristigen Erhöhung der Eigenkapitalausstattung der Banken an und
warnte vor einer Kreditklemme.
Dazu informierte Sozialminister Hundstorfer, der aktuelle Zinssatz
für Mikrokredite belaufe sich auf 4,15%. Er könne die angesprochenen
Schwierigkeiten nicht bestätigen, vielmehr gebe es wenig
Zahlungsausfälle, da im Vorfeld genau geprüft werde und den
UnternehmerInnen ein Pool von Seniorkonsultern gratis zur Verfügung
stehe. Abgeordneter Birgit Schatz (G) gegenüber versicherte er, dass
man in das Programm PROGRESS die Antidiskriminierungsbestimmungen
wieder hineinreklamieren werde.
Im Allgemeinen habe man mit dem Programm, insbesondere in
Grenzregionen, gute Erfahrungen gemacht und rund 105 Personen bei der
Umsetzung von Geschäftsideen helfen können, informierte der Minister.
Der Europäische Sozialfonds
Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll auch der Europäische
Sozialfonds (ESF) als Teil der Strukturfondspolitik der EU in den
Jahren 2014-2020 fortgeführt werden. Damit will die Kommission die
Strukturfondspolitik sowie den Fonds für die Ländliche Entwicklung
und den Fischereifonds für die kommende Finanzperiode unter ein
gemeinsames Dach, dem sogenannten Gemeinsamen Strategischen Rahmen
für jeden Mitgliedstaat, bringen.
Der Entwurf sieht für den Zeitraum 2014-2020 vor, den ESF unionsweit
auf folgende vier "thematische Ziele" auszurichten: auf die Förderung
der Beschäftigung und der Mobilität der Arbeitskräfte, auf die
Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen, auf
die Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut und
schließlich auf die Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und
auf eine effizientere öffentliche Verwaltung. Mit dem Ziel der
stärkeren Fokussierung und Schwerpunktsetzung sollen Mitgliedstaaten
zukünftig im ESF 80% der Mittel auf vier Interventionsprioritäten
festlegen, d.h. die Umsetzung der oben genannten thematischen
Zielsetzungen wird auf wenige Maßnahmenfelder konzentriert. 20% der
Mittel sind für die Armutsbekämpfung vorgesehen.
Der finanzielle Rahmen für des ESF ist laut Vorschlag ein
Minimumanteil von 25% der Gesamtmittel (376 Mrd. € für die
Gesamtperiode 2014-2020), das ergibt 84 Mrd.€ für den ESF für diesen
Zeitraum.
Österreich habe die Mittel aus dem ESF zur Armutsbekämpfung und für
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen voll ausschöpfen können, berichtete
der Sozialminister. Er werde nun mit der Bundesministerin für
Unterricht, Kunst und Kultur sowie mit den Bundesländern über
Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen Armutsbekämpfung,
Qualifizierung, Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen sowie
für ältere Menschen verhandeln.
Abgeordnete Renate Csörgits (S) trat dafür ein, die Mittel für den
ESF ab 2014 deutlich anzuheben, da der Fonds dazu beitrage,
Ungleichheiten abzufedern. Hohe Arbeitslosenzahlen in Europa dürften
nicht hingenommen werden, sagte sie. Abgeordnete Birgit Schatz (G)
hielt es für positiv, dass ein Schwerpunkt dem Kampf gegen die
Arbeitslosigkeit gewidmet ist. (Schluss EU-Unterausschuss)
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