- 13.12.2011, 13:47:03
- /
- OTS0164 OTW0164
Regner/Weidenholzer: Europäischer Rechtsraum wird endlich Realität
EU-Parlament beschließt verbesserten Opferschutz und Recht auf Belehrung in Strafverfahren
Wien (OTS/SK) - Heute, Dienstag, hat das Europäische Parlament mit
zwei Abstimmungen dazu beigetragen, dass der Europäische Rechtsraum
endlich Realität wird. "Der verbesserte Opferschutz aber auch die
gemeinsamen Mindeststandards inStrafverfahren bringen einen Mehrwert
für die Bürgerinnen und Bürger. Sie können sich zukünftig darauf
verlassen, nicht nur in ihrem Heimatland sondern auch in anderen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union den notwendigen Schutz zu
erhalten", so die SPÖ-EU-Abgeordneten Evelyn Regner und Josef
Weidenholzer gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. ****
Zum verbesserten Opferschutz merkt Regner an, dass dieser vor allem
Frauen und Kindern zu Gute komme, die Gewalt in der Familie
ausgesetzt sind. "Die Annahme der Europäischen Schutzanordnung
garantiert, dass Opfer künftig grenzüberschreitend vor jeglicher
Gewalt geschützt werden", so Regner. Sie erläutert, dass alle
Mitgliedstaaten Maßnahmen anwenden, um das Leben von Opfern, ihre
physische, psychische und sexuelle Integrität zu schützen. Derzeit
sind solche Maßnahmen jedoch nur auf dem Territorium des Staates
wirksam, überschreitet das Opfer die Grenze, bleibt es ungeschützt.
Mit der Schutzanordnung wird sichergestellt, dass der gewährte
Schutz, sollte die oder der Betroffene in ein anderes Land umziehen,
aufrechterhalten und fortgesetzt wird.
Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für Inneres, bürgerliche
Freiheiten und Justiz ergänzt: "Es ist längst überfällig, auch im
Opferschutz grenzüberschreitend zu handeln. Derzeit befinden sich
rund 100.000 Frauen europaweit in Opferschutzprogrammen. Für sie
müssen wir sicherstellen, dass sie den Tätern nicht hilflos
ausgeliefert sind, sollte sich ihre Lebenssituation verändern und sie
sich in einem anderen EU-Land niederlassen wollen". Ebenso werde
durch die europäische Schutzanordnung den Leidtragenden erspart, in
ihrem neuen Heimatland erneut ein Verfahren anstrengen zu müssen.
"Die Länge der Verfahren führt dazu, dass Frauen einen gewissen
Zeitraum ohne rechtlichen Schutz dem Täter ausgeliefert sind. Bis
dann eine Entscheidung gefallen ist, kann es bereits zu spät sein",
bemerkt Weidenholzer.
Der zweite Bericht, der ebenso zum Ausbau des europäischen
Rechtsraums beiträgt, ist jener über das Recht auf Belehrung in
Strafsachen. "Der Bericht sorgt dafür, dass das Vertrauen zwischen
den verschiedenen Justizbehörden durch Mindestnormen in
Strafverfahren gestärkt werden und Betroffene ein faireres Verfahren
erhalten", betont Regner, Vizevorsitzende des Rechtsausschusses.
Künftig soll europaweit sichergestellt werden, dass Polizei und
Staatsanwälte Verdächtige umgehend über ihre Rechte aufklären. Die
Belehrung muss in schriftlicher Form nach der Festnahme erfolgen und
in einfacher, leicht verständlicher Sprache verfasst sein. Ebenso hat
der Verdächtige das Recht, Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in
Anspruch zu nehmen, wenn er die Verfahrenssprache nicht versteht.
"Das Europäische Parlament hat heute gezeigt, dass es die Grundrechte
ernst nimmt. Mit den gefassten Beschlüssen wird mehr Rechtssicherheit
garantiert, ein Gewinn für alle Europäerinnen und Europäer", bemerkt
Weidenholzer. (Schluss) sv/mp
Rückfragehinweis: Sabine Weinberger, SPÖ-EU-Delegation, Tel.: 0043 1
40110 3612, e-mail: [email protected]
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SPK






