- 07.12.2011, 17:33:37
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Regierungsmehrheit verankert Schuldenbremse im Haushaltsrecht Opposition fordert Taten der Regierung statt Schuldenbremsen-Rhetorik
Wien (PK) - Nachdem es mangels Verfassungsmehrheit im Nationalrat
nicht möglich war, heute die von der Bundesregierung vorgeschlagene
Schuldenbremse in der Verfassung zu verankern, verwies das Plenum die
dazu vorliegende Regierungsvorlage einstimmig an den
Verfassungsausschuss zurück. Dann verabschiedete der Nationalrat in
namentlicher Abstimmung bei 168 abgegebenen Stimmen mit 102 Pro-
gegen 66 Contravoten die Verankerung einer Schuldenbremse im
Bundeshaushaltsgesetz. Damit wird das strukturelle Defizit des Bundes
ab 2017 auf maximal 0,35 % des BIP begrenzt. Bei außergewöhnlichen
Konjunkturschwankungen oder Naturkatastrophen gelten Ausnahmen.
Höhere Defizite, die in solchen Fällen entstehen, müssen aber
konjunkturgerecht zurückgeführt werden. Über eine Umsetzung der
Schuldenbremse auch von Seiten der Länder und Gemeinden verlangte der
Nationalrat auf Antrag von ÖVP und SPÖ mehrheitlich entsprechende
Vereinbarungen mit den Bundesländern. Bei der im Verfassungsausschuss
für 2012 einstimmig fixierten "Nulllohnrunde" für PolitikerInnen
wurde per S-V-Abänderungsantrag eine Ausnahme für
PolitikerInnenbezüge bis brutto 3.999 € vorgesehen. Abgelehnt wurde
ein Antrag der FPÖ, die dafür eintrat, eine europäische Transferunion
zu verhindern.
Abgeordneter Heinz-Christian STRACHE (F) hatte die Debatte mit Kritik
an Bundeskanzler Faymann eröffnet, dem Strache vorwarf, bereits seit
dem Gipfel des Europäischen Rates am 28. Oktober über die Absicht der
Verankerung einer Schuldenbremse in den nationalen Verfassungen der
EU-Staaten Bescheid wusste, aber bis heute nicht das Gespräch mit der
FPÖ gesucht habe. Auch vonseiten der ÖVP sei man diesbezüglich erst
gestern an ihn, Strache, herangetreten. Die einzige und beste
Schuldenbremse wären der "sofortiger Rücktritt dieser Bundesregierung
und Neuwahlen", denn diese hätte es verabsäumt, die Maastricht-
Kriterien zu erfüllen und eine staatspolitisch verantwortungsvolle
Haushaltspolitik zu leben.
Die Regierung führe eine "Placebo-Debatte", um den
Oppositionsparteien die Schuld zuzuweisen, aber der wahre Grund für
die Gefährdung des Triple A und dessen vermutliche Herabstufung
Anfang nächsten Jahres seien das von den Regierungsparteien gemeinsam
mit den Grünen beschlossene Haftungspaket des Europa-Rettungsschirms,
die unverantwortlichen Spekulationsgeschäfte der österreichischen
Banken in Osteuropa und eine Staatsverschuldung von 268 Mrd. € oder
89 % des BIP. Strache forderte die Regierungsparteien auf, endlich
Sparsamkeit zu leben, konkrete Budgetmaßnahmen zu treffen und die
Vorschläge des Rechnungshofpräsidenten zur Verwaltungs- und
Gesundheitsreform umzusetzen.
Abgeordneter Josef CAP (S) erklärte, die Verankerung der
Schuldenbremse in der Verfassung sei wichtig, damit Österreich nicht
"von außen" aufgezwungen bekomme, wie es seinen Haushalt ausgeglichen
zu gestalten habe, sondern national souverän darüber entscheiden
könne.
Der Redner sprach von einer nicht akzeptablen "Themenverschiebung"
durch die Opposition, denn es sei bekannt, dass der Staat im Sinne
einer verantwortlichen Politik Schulden aufgenommen habe, um die
Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise, verursacht durch
Spekulanten auf Finanzmärkten und Banken, aufzufangen und einen Abbau
des Sozialstaates zu verhindern. Aufgabe der Politik sei es nicht, zu
kapitulieren und zu beobachten, wie die Märkte reagieren, sondern
Aufgabe der Politik sei es, die Märkte zu zähmen und Regeln
einzuführen.
Cap konstatierte die Angst der Opposition vor Verantwortung, denn sie
habe keine durchdachten, kostenmäßig überlegten Alternativen für
einen sozial gerechten Staatshaushalt. Abschließend appellierte Cap
an die Oppositionsparteien, einen Dialog zu entwickeln, um einen
nationalen Grundkonsens herzustellen. Entscheidend sei, die
Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten unter Wahrung der
Sozialstaatsgrundsätze, der sozialen Gerechtigkeit und der
österreichischen Identität.
Abgeordnete Eva GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) warf der Regierung vor, zur
Konsolidierung der Republik Österreich keinen Plan zu haben und
konterte ihrem Vorredner auf den Vorwurf der Flucht vor
Verantwortung, dass es in den letzten Tagen keinen seriösen
Verhandlungsprozess gegeben habe, weil die Regierung nicht
verhandlungsfähig sei.
Es gebe mit Strafsanktionen abgesicherte Vorgaben der EU, wie die
Maastricht-Kriterien und den "Sixpack", der eine Reduktion des
strukturellen Defizits um 0,75 % pro Jahr vorsehe. Dennoch sei die
Regierung nicht fähig, ohne Schuldenbremse diese Vorgaben
einzuhalten, kritisierte Glawischnig-Piesczek. Entgegen ihrer
Schuldenbremsen-Rhetorik stehe die Regierung nicht für Sparmaßnahmen,
wie etwa bei den Beamten-Gehaltsabschlüssen bzw. bei den Vorschlägen
des RH-Präsidenten zur Verwaltungsreform zu sehen.
Unklar sei, so die Abgeordnete, in welche Richtung die Schuldenbremse
Österreich führen soll, denn die ÖVP blockiere und sei strikt gegen
vermögensbezogene Steuern. Die Grünen hätten ein Konzept, das einen
Mix aus vernünftigem Sparen und einnahmenseitigen Maßnahmen
beinhalte, unterstrich Glawischnig-Piesczek, und sie scheuten sich
nicht, für unpopuläre Maßnahmen einzustehen. Glawischnig-Piesczek
vertrat die Ansicht, dass sowohl über die Ausgaben- als auch über die
Einnahmenseite zu reden sei, allerdings müsse auch Spielraum für
Investitionen bleiben.
ÖVP-Klubobmann Karlheinz KOPF führte aus, Österreich habe wie andere
Staaten in den vergangenen Wochen und Monaten die schmerzliche
Erfahrung machen müssen, dass man sich zu einem "Spielball" der
Finanzmärkte mache, wenn man ständig über seine Verhältnisse lebe.
Mittlerweile sei aber die Einsicht eingekehrt, dass dieser Weg "ins
Verderben führt". Die Demokratie sei die beste Staatsform, sagte
Kopf, sie habe aber einen Schönheitsfehler: Sie führe die
PolitikerInnen in die "moralische Versuchung", Wähler mit geliehenem
Geld zu "kaufen". Eine Schuldenbremse in der Verfassung könne diese
Versuchung beschränken.
Kopf räumte ein, dass die ÖVP zuletzt selbst für höhere Schulden
gestimmt habe. Dies ist seiner Meinung nach aber notwendig gewesen,
um die Finanzkrise zu bewältigen, das Wachstum anzukurbeln und die
Arbeitslosenrate niedrig zu halten. Zuvor sei die Schuldenquote in
den Jahren 2000 und 2007 unter ÖVP-Regierungsführung jedoch von 67 %
Prozent auf 59,5 % gesunken, skizzierte er. Nunmehr sei es das Ziel
der Regierung, bis 2016/2017 einen ausgeglichenen Haushalt zu
erzielen und bis zum Jahr 2020 die Schuldenquote wieder auf 60 %
zurückzufahren.
Eine klare Absage erteilte Kopf "Steuerfetischisten", die trotz der
hohen Abgabenquote den SteuerzahlerInnen "noch mehr Geld aus der
Tasche ziehen wollen". Das Budget sei durch "kluge Einsparungen" ohne
neue Steuern zu sanieren, bekräftigte er. Dass mit der FPÖ keine
Verhandlungen über die Schuldenbremse geführt wurden, begründete Kopf
damit, dass sich Strache bereits vor vierzehn Tagen mit unerfüllbaren
Forderungen disqualifiziert habe.
BZÖ-Klubobmann Josef BUCHER warf der Bundesregierung Abgehobenheit
vor und übte insbesondere Kritik an der mangelnden
Verhandlungsbereitschaft von Vizekanzler Michael Spindelegger. "Wir
waren bis halb zwölf Uhr in der Nacht hier", sagte er, es habe sich
aber niemand bei ihm gemeldet. Für Bucher ist es überdies Tatsache,
dass die ÖVP in den vergangenen 25 Jahren alle Budgets mitbeschlossen
hat und damit auch für den jetzigen Schuldenstand mitverantwortlich
ist.
Das BZÖ weise seit zweieinhalb Jahren konsequent darauf hin, dass
Österreichs Bonität in Gefahr sei, betonte Bucher, "Österreich steht
das Wasser bis zum Hals." Der Vorwurf an seine Partei, in der Frage
der Schuldenbremse nicht verantwortungsbewusst zu agieren, geht
seiner Ansicht nach ins Leere. Das BZÖ sei immer bereit gewesen
"vernünftige Gesetze" zu beschließen und habe sich stets als
verlässlicher Partner erwiesen, bekräftigte er. Ohne wirksame
Sanktionen und eine gedeckelte Steuer- und Abgabenquote könne seine
Fraktion einer Schuldenbremse aber nicht zustimmen. Bucher hob in
diesem Zusammenhang neuerlich die Forderung hervor, das Budget
ausgabenseitig zu sanieren.
Bundeskanzler Werner FAYMANN hielt fest, man könne unterschiedliche
Analysen darüber anstellen, warum Österreich in die nunmehrige
Situation geraten sei, es sei aber klar, dass das Land nur aus der
Krise herauskommen werde, wenn man auf europäischer Ebene gemeinsam
agiere. Österreich könne weder im Alleingang eine
Finanztransaktionssteuer beschließen noch den Finanzmarkt regeln,
veranschaulichte er. Deshalb habe er nicht mit einer Partei
verhandelt, die Österreich in Wahrheit aus der EU herausführen und
damit in den Abgrund schicken wolle. Ein Zerreißen der Euro-Zone
hätte eine Rezession in Europa zur Folge, zeigte sich Faymann
überzeugt.
Faymann räumte ein, dass sich für die österreichischen Forderungen
wie etwa die Einführung einer Finanztransaktionssteuer und die
Trennung zwischen Geschäfts- und Investmentbanken auf europäischer
Ebene noch keine Mehrheit gefunden habe. Er werde aber weitere
Gespräche führen, versicherte er. Durch seine hohe Wirtschaftskraft
und seine niedrige Arbeitslosigkeit werde Österreich als starkes
Euro-Land wahrgenommen. Faymann will außerdem, wie er ankündigte, mit
dem BZÖ und den Grünen weiter über eine verfassungsrechtliche
Verankerung der Schuldenbremse verhandeln.
Finanzministerin Maria FEKTER erinnerte daran, dass die Euro-Staaten
vereinbart hätten, bis zum Ende dieses Jahres Vorschriften zu
erlassen, die auf ein strukturell ausgeglichenes Budget und eine
langfristige Stabilität der Haushalte, vorzugsweise auf
Verfassungsebene, abzielen. Österreich habe in diesem Sinn einen
Vorschlag zur Verankerung einer Schuldenbremse in der Verfassung
vorgelegt. Damit würde nicht nur eine mittel- und langfristige
Stabilität und Haushaltsdisziplin gewährleistet, sondern auch
sichergestellt, dass Länder, Gemeinden, Städte und die
Sozialversicherung in den Konsolidierungspfad eingebunden seien. Die
Länder hätten sich bereits bereit erklärt, ausgeglichen zu
budgetieren und den Schuldenberg mittelfristig abzubauen, betonte die
Finanzministerin.
Fekter wertete es in diesem Sinn als "sehr bedauerlich", dass sich
keine der Oppositionsparteien zum angestrebten Konsolidierungspfad -
Nulldefizit bis zum Jahr 2016, Abbau des Schuldenbergs auf 60 % des
BIP bis 2020 - bekennen und eine verfassungsrechtliche Verankerung
der Schuldenbremse mittragen wolle. Damit riskiert die Opposition
ihrer Meinung nach, dass Österreich sein Tripple-A-Rating verliert
und höhere Zinsen zahlen muss. Das heiße aber nichts anderes, als
dass das Steuergeld verstärkt in Richtung Banken und Finanzmarkt
fließe, statt zu den Menschen zu gelangen, mahnte die Ministerin.
Werde die notwendige Zweidrittelmehrheit für die
verfassungsrechtliche Verankerung der Schuldenbremse tatsächlich
verfehlt, stellte Fekter als Alternative eine einfachgesetzliche
Regelung und den Abschluss von gesonderten Vereinbarungen mit den
Ländern, Städten und Gemeinden in Aussicht.
Abgeordneter Alois GRADAUER (F) sprach von einem "absoluten
Trauerspiel der Bundesregierung" und wertete es als "Skandal", dass
sich Bundeskanzler Werner Faymann Verhandlungen mit der FPÖ
verweigert habe. Die FPÖ habe niemals den Austritt Österreichs aus
der EU gefordert, unterstrich er.
Gradauer bezweifelt allerdings ohnehin, dass es der Regierung mit der
Schuldenbremse ernst ist. Seiner Ansicht nach handelt es sich nur um
ein "Placebo", das auf Druck der EU und der Rating-Agenturen zustande
gekommen sei. Schließlich seien trotz der Diskussion über die
Schuldenbremse massive neue Schulden im kommenden Jahr beschlossen
worden. Gradauer appellierte an die Koalition, die Sparvorschläge des
Rechnungshofs aufzugreifen, und nannte in diesem Zusammenhang etwa
die Reform der zersplitterten Schulverwaltung, die Zusammenlegung der
Wetterdienste und die Zusammenlegung von Polizeidienststellen in
Wien.
Abgeordneter Kai Jan KRAINER (S) meinte, die Frage der Schuldenbremse
sei kein österreichisches, sondern ein europäisches Thema. Es sei
richtig, dass man keine Schuldenbremse brauche, um das heimische
Budget zu konsolidieren. Das habe die Politik auch in der
Vergangenheit bewiesen und die Schulden vor der Finanzkrise
sukzessive zurückgeführt.
Man brauche die Schuldenbremse aber als europäisches Instrument,
zeigte sich Krainer überzeugt. Wenn eines der 17 Euro-Länder sich
nicht an die Spielregeln haltet, müssten die anderen dafür zahlen,
mahnte er. Was die konkreten Sparmaßnahmen betrifft, sprach sich
Krainer für einen "guten Mix" aus einnahmen- und ausgabenseitigen
Maßnahmen aus.
Abgeordneter Werner KOGLER (G) verwahrte sich gegen die
verfassungsrechtliche Verankerung einer Schuldenbremse "im
Blindflug". Auch die Grünen seien dafür, die Schulden abzubauen,
sagte er, die Regierung könne sich aber keine Zustimmung zu einem
Verfassungsgesetz erwarten, wenn sie nicht gleichzeitig sage, wo
gespart werde. Vor allem angesichts der Politik der ÖVP erachtet er
einen "Blankoscheck" als gefährlich.
Kogler fürchtet, dass als einzige Konsequenz der Schuldenbremse
"fantasielose Kürzungen" übrig bleiben, wenn die ÖVP weiter wie
bisher "Reiche, Superreiche, Millionenerben und Stiftungsgünstlinge"
verteidige und Verwaltungsreformen gleichzeitig am Widerstand ÖVP-
dominierter Länder oder an anderen scheitern. Schließlich sei, so
Kogler, die ÖVP auch in der Vergangenheit immer dabei gewesen, wenn
es ums Blockieren gegangen sei.
Abgeordnete Gabriele TAMANDL (V) zeigte kein Verständnis für die
Sparvorschläge der Opposition und verwahrte sich gegen eine "Hatz"
auf BeamtInnen. Auch LehrerInnen und PolizistInnen hätten eine
Inflationsabgeltung ihrer Gehälter verdient, unterstrich sie. Sie
selbst regte an, bei den ÖBB zu sparen und ein Bonus-Malus-System zur
Eindämmung von Frühpensionierungen einzuführen. Tamandl machte
außerdem geltend, dass sich die kumulierten Kosten der von der FPÖ im
Nationalrat eingebrachten Anträge auf 10 Mrd. € belaufen würden. Eine
verfassungsrechtliche Verankerung der Schuldenbremse ist aus ihrer
Sicht sinnvoll, um auch die Länder und die Gemeinden in den Sparkurs
einzubinden.
Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) übte vor allem Kritik an der ÖVP
und warf ihr "desolates Krisenmanagement" vor. Während sich
Bundeskanzler Werner Faymann bemüht und selbst telefoniert habe,
hätten sich weder Vizekanzler Michael Spindelegger noch
Finanzministerin Maria Fekter auch nur eine Sekunde Zeit genommen, um
mit BZÖ-Klubobmann Josef Bucher zu verhandeln, skizzierte er.
Überdies habe die ÖVP nach dem Motto "friss Vogel oder stirb" agiert.
Das BZÖ sei aber nicht bereit, einen "Blankoscheck" für das größte
Belastungspaket der Zweiten Republik auszustellen. Unverständlich ist
für Westenthaler auch, dass ÖVP-Klubobmann Kopf über hohe Schulden
und das Hochsteuerland Österreich "philosophiert", ohne auf sich
selbst einen Finger zu richten.
Insgesamt hielt Westenthaler fest, das BZÖ sei offen für weitere
Verhandlungen über eine verfassungsrechtliche Verankerung der
Schuldenbremse, es müsse aber wirksame Sanktionen und eine gedeckelte
Abgabenquote geben.
Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) warf der Regierung vor, in
dieser Frage vollkommen uneinig zu sein. Seine Fraktion habe in
dieser Angelegenheit einen eindeutigen und klaren Standpunkt, und sie
sei nicht bereit, dieser Regierung einen Blankoscheck auszustellen.
Abgeordnete Angela LUEGER (S) sah eine Situation, in der Rating-
Agenturen anscheinend alle Regierungen in Geiselhaft halten. Es sei
notwendig, dass alle Euro-Staaten einen gemeinsamen Finanzmarkt
aufbauen. Dazu brauche es eine Neuregelung des Bankensystems, das
Verbot von Leerverkäufe und Derivaten, Einschränkungen für
Ratingagenturen ebenso wie Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und
Beschäftigung. Notwendig seien dazu sowohl ausgaben- wie
einnahmeseitige Maßnahmen, um soziale Ausgewogenheit zu garantieren.
Die Sozialdemokratie bekenne sich zur Schuldenbremse als wichtigem
Signal, fordere aber auch antizyklische Maßnahmen und Gerechtigkeit
und Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche.
Abgeordneter Alois GRADAUER (F) hielt in einer tatsächlichen
Berichtigung fest, die Behauptung von Tamandl, er trete für das
Zusperren von Wachzimmern ein, sei unrichtig. Er habe nur einen RH-
Bericht zitiert, der die Einsparung von Verwaltungskosten fordert.
Abgeordneter Elmar PODGORSCHEK (F) bezeichnete die Schuldenbremse als
"reines Placebo". Ein Verlust des Triple-A für Österreich wäre Schuld
der Regierung, der Gewerkschaften und der Landeshauptleute, die alle
verhinderten, dass tatsächlich gespart werde. Die Regierung könne von
der Opposition nicht erwarten, dass sie "auf Zuruf" abstimme, wie sie
es von ihr wünsche. Eine Schuldenbremse existiere im Übrigen bereits
in Form der Maastricht-Kriterien. Niemand habe die Regierung jemals
an deren Einhaltung gehindert. Die FPÖ verlange mehr direkte
Demokratie, sagte Podgorschek. Er brachte einen Entschließungsantrag
der FPÖ ein, der eine Deckelung der Managergehälter in staatsnahen
Betrieben fordert.
Abgeordneter Wolfgang GERSTL (V) sah Europa vor den größten
Herausforderungen seit 1989 stehen. Europa bestehe aus 27 Staaten,
die alle gleichberechtigt handeln könnten. Wolle Österreich daher im
EU-Rat stärker auftreten wolle, müsse es eine gemeinsame Position
vertreten, meinte Gerstl und warf der Opposition vor, den
"Schulterschluss über die Parteien hinweg" zu verweigern, der
notwendig wäre, um ein Zeichen an die Finanzwelt zu senden. Man werde
die Schuldenbremse auf jeden Fall beschließen und damit den
Investoren zu verstehen geben, dass Österreich seinen Schuldenrahmen
begrenzen werde und für Stabilität der Finanzpolitik stehe.
Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) meinte, die von Abgeordnetem Cap
wieder und wieder erhobene Forderung, dass die Politik die
Finanzmärkte zähmen sollte, sei bisher nicht eingelöst worden.
Offenbar hätten die Finanzmärkte die Sozialdemokratie gezähmt, nicht
umgekehrt. Es fehle in Europa nicht an Schuldenbremsen, sondern an
einem klaren Krisenmanagement, meinte Steinhauser. Deutschland lehne
aus Eigeninteresse die Eurobonds ab und die EZB dürfe nicht jene
aktive Rolle spielen, die sie im Grunde haben müsste. Der
Rechnungshof habe bereits 599 Vorschläge für Einsparungen vorgelegt,
hier könnte man ansetzen. Die österreichische Regierung scheue aber
den ernsthaften Diskussionsprozess über sinnvolle Sparmaßnahmen und
zeige keinen Sparwillen. Für Blankoschecks und Placebos stehe die
Opposition jedenfalls nicht zur Verfügung, schloss Steinhauser.
Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) warf den Koalitionsparteien vor,
keine gemeinsame Linie zu finden. Würde sie eine solche vertreten,
hätte sie leicht die Zustimmung entweder der Grünen oder des BZÖ
finden können. Die Bundesregierung sollte sich mit der Opposition auf
ein Gesamtpaket für Einsparungen einigen, ohne den SteuerzahlerInnern
in die Tasche zu greifen, sagte Scheibner. Er kündigte einen
Abänderungsantrag des BZÖ an, der verlange, die Schuldenbremse an
einen Sanktionsmechanismus zu koppeln, wie auch der Präsident des
VfGH eingefordert habe. Ein Abweichen von den Schuldengrenzen sollte
nur mit einer Zweidrittelmehrheit des Nationalrats möglich sein. Ein
Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wäre es, wenn mehr
ÖsterreicherInnen dazu bewegt werden könnten, ihr Geld statt in
niedrig verzinste Sparbücher in österreichischen Staatsanleihen
anzulegen.
Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) meinte, die Grünen hätten der
Regierung ihre Zustimmung deshalb verweigert, weil sie keine
akzeptablen Einsparungskonzepte vorlege. Anstelle von Vermögens- und
Erbschaftssteuern wolle sie bei Gesundheit, Pflege und Bildung
sparen. Sie mache damit die Schuldenbremse zu einer "Zukunftsbremse".
Die Grünen würden hier sicher nicht zustimmen, sagte sie und meinte
zudem, der Vorschlag des Bundespräsidenten, die Opposition solle eine
Verfassungsmehrheit für das Gesetz über die Schuldenbremse durch ihre
Stimmenthaltung ermöglichen, sei demokratiepolitisch bedenklich und
auch erklärungsbedürftig.
Staatssekretär Andreas SCHIEDER zeigte sich enttäuscht darüber, dass
sich keine Verfassungsmehrheit für die Schuldenbremse abzeichne. Man
werde das Gesetz aber als einfaches Bundesgesetz beschließen und
damit das entsprechende Signal an die Ratingagenturen und
Finanzmärkte senden. In der Umsetzung des Gesetzes werde man die
Gebietskörperschaften durch 15a-Vereinbarungen einbeziehen, um die
Gesamtstabilität zu gewährleisten. Es gehe darum, durch
Fiskaldisziplin die politischen Handlungsspielräume wiederzugewinnen,
die in der Finanzkrise verloren gegangen sind. Dazu brauche man
strukturverbessernde Maßnahmen in der Budgetpolitik, die sowohl
einnahmen- als auch ausgabenseitig gesetzt werden müssten. Das werde
jedenfalls auch vermögensbezogene Steuern, die keine
wachstumsdämpfende Wirkung entfalten, umfassen müssen. Österreich
bekenne sich zur Fiskaldisziplin, erwarte sich im Gegenzug aber auch
eine Regulierung jener Finanzmärkte, welche die Krise erst ausgelöst
haben. Österreich werde in Zukunft ausgeglichene Finanzen haben, war
Staatssekretär Schieder überzeugt.
Abgeordneter Stefan PETZNER (B) erklärte, das BZÖ stimme der
Schuldenbremse deshalb nicht zu, weil zentrale Probleme des
Staatshaushaltes nicht angegangen würden. Diese lägen etwa in den
Schulden der ausgelagerten Staatsbetriebe und einer zu hohen Steuern-
und Abgabenquote. Alles, woran die Regierung denken könne, seien
zusätzliche Belastungen für die Masse der SteuerzahlerInnen und den
Mittelstand. Nur das BZÖ habe aufgezeigt, wie es auch anders gehen
könnte. Dazu müsse aber der Reformstau in vielen Bereichen, wie etwa
den Schulen, den ÖBB und im Gesundheitsbereich, aufgelöst werden.
Abgeordneter Günter STUMMVOLL (V) warf den Oppositionsparteien vor,
keine Verantwortung für die Zukunft Österreichs übernehmen zu wollen
und nur zu versuchen, parteipolitisches Kleingeld aus einer
schwierigen Situation zu schlagen. Er brachte einen Abänderungsantrag
ein, der darauf abzielt, die "Schuldenbremse" als einfach gesetzliche
Regelung zu beschließen. Weiter brachte er einen S-V-
Entschließungsantrag ein, der zum Ziel hat, dass Bund, Länder und
Gemeinden sich um eine gemeinsame "Stabilitätskultur" in ihrer
Budgetpolitik bemühen.
Abgeordneter Gerald GROSZ (B) warf der Regierung vor, an "politischer
Schizophrenie" zu leiden. Sie fordere die Schuldenbremse und sei
dabei selber ein notorischer Schuldenmacher. Ihre Gesetzesvorlage
würde darauf hinaus laufen, dass man erst ab 2017 die Schulden
begrenzen würde. Er bringe, deshalb zwei Anträge seiner Fraktion ein,
erklärte er. Darin werde die Sanierung des Staatshaushaltes gefordert
und ein Sieben-Punkte-Programm des BZÖ vorgestellt, mit dem man
tatsächliche Einsparungen erreichen könnte.
Abgeordneter Peter WITTMANN (S) hielt fest, dass derzeit alle Staaten
Europas Maßnahmen treffen müssen, um mehr Vertrauen auf den
Finanzmärkten herzustellen. Die Bestimmungen dazu sollten möglichst
in der Verfassung verankert werden. Er könne nicht verstehen, warum
die Opposition hier ihre Zustimmung verweigere. Es sei das ein
unverantwortliches Verhalten, in dem nichts als Kleinkariertheit und
enge Parteiinteressen zum Ausdruck kämen, sagte Wittmann.
Abgeordneter August WÖGINGER (V) brachte einen S-V-Abänderungsantrag
betreffend Nulllohnrunde für Politiker ein und betonte, man greife
mit dieser Maßnahme auch auf die kommunale Ebene ein, was im
Interesse der Gemeindevertreter nicht akzeptabel sei. Bis zu 3.999
Euro Politikereinkommen sollte daher ein Anpassungsfaktor greifen.
Abgeordnete Elisabeth KAUFMANN-BRUCKBERGER (B) meinte, die
Schuldenbremse scheitere nicht an der Opposition, sondern an der
Regierung, die nicht gewillt sei, diesbezügliche Ankündigungen um
konkrete flankierende Maßnahmen zu ergänzen.
Abgeordneter Robert LUGAR (oF) lehnte die von der Regierung
vorgeschlagene Vorgangsweise gleichfalls ab. Man brauche keine
Schuldenbremse in der Verfassung, sondern im Budget, betonte der
Redner.
Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) übte grundsätzliche Kritik an dem
Abänderungsantrag der Regierungsparteien betreffend die
Politikergehälter für Gemeindefunktionäre. Angesichts der
angespannten Finanzlage wäre es vielmehr angemessen, dass die
Kommunalpolitiker auf einen Teil ihrer Gehälter verzichteten. Alles
andere wäre ein schlechtes Signal.
Bei der Abstimmung wurde ein S-V-Rückverweisungsantrag zur Änderung
der Bundesverfassung einstimmig angenommen. Die Novelle zum
Bundeshaushaltsgesetz 2013 erhielt in der Form eines S-V-
Abänderungsantrages in einer namentlichen Abstimmung die
erforderliche Zustimmung. 168 Abgeordnete gaben ihre Stimme ab, davon
votierten 102 für und 66 gegen die Vorlage. Der Entschließungsantrag
der Regierungsparteien über die Aufgabe der Länder bei der
Konsolidierung der Staatsfinanzen passierte gleichfalls mehrheitlich
das Plenum. Die Novelle zur Begrenzung von Bezügen öffentlicher
Funktionäre wurde in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrag mit der
erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen, während der negative
Bericht des Verfassungsausschusses zum FPÖ-Antrag 1750/A (E)
mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurde. (Schluss
Schuldenbremse/Fortsetzung Medientransparenzgesetz)
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