• 07.12.2011, 17:15:19
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  • OTS0274 OTW0274

Nationalrat - Cap: Änderung zu ORF-Gesetz, damit Programmauftrag erfüllt werden kann

Wien (OTS/SK) - "Dies ist ein wichtiger Beschluss, damit der ORF
seinen Programmauftrag erfüllen kann und die finanzielle Grundlage
dafür gesichert ist", so SPÖ-Klubobmann Josef Cap zur heutigen
Änderung des ORF-Gesetzes im Nationalrat. Eine Änderung des
ORF-Gesetzes habe sich auf Grund eines Urteils des
Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2008 ergeben, das eine
Gebührenpflicht immer an die Versorgung mit den Rundfunkprogrammen
anknüpft. ****

In Österreich war die Gebührenpflicht immer am Fernseh- oder
Radiogerät bzw. an der Versorgung mit den Rundfunkprogrammen des ORF
angeknüpft. Dieser Grundsatz geriet mit der Einführung von DVB-T
unter Druck, da ältere TV-Geräte ohne Zusatzausrüstung die
Fernsehprogramme des ORF nicht mehr anzeigen konnten, so Cap.

Die bisherige Systematik werde in den nächsten Jahren mit der
zunehmenden Verbreitung von neuen TV-Geräten mit integriertem
DVB-T-Tuner faktisch wiederhergestellt werden. Bis dahin würde jedoch
ein immenser Aufwand zur Erhebung der Ausstattung der TV-Haushalte
entstehen und eine Lücke zu Lasten aller Gebührenzahler.

Die Gesetzesänderung nimmt die künftige Entwicklung vorweg und
verankert den bis 2008 bestandenen Grundsatz, der eine
Gebührenpflicht festlegt, wenn der Standort des Rundfunkteilnehmers
terrestrisch mit den Programmen des ORF versorgt wird, erklärte Cap.
(Schluss) sl/sv

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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