- 06.12.2011, 14:26:51
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Kurz erfreut über heutigen Beschluss gegen Zwangsehe im Nationalrat
Genitalverstümmelung und Zwangsheirat zukünftig auch bei Begehung im Ausland in Österreich strafbar
Wien (OTS) - "Zwangsheirat und Genitalverstümmelung sind
Verbrechen, die wir nicht dulden dürfen", sagte
Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz. "Ich bin daher sehr froh,
dass Justizministerin Beatrix Karl mit mir gemeinsam diesen
entscheidenden Schritt gesetzt hat, damit diese Straftaten, künftig
auch dann strafbar sind, wenn sie im Ausland begangen wurden."
In Österreich war Zwangsheirat bislang zwar als schwere Nötigung
schon strafbar, aber es galten Ausnahmen. Diese Lücken wurden nun
geschlossen. Wer jemanden zur Ehe zwingt, wird künftig in jedem Fall
bestraft, auch wenn diese Zwangsverheiratung im Ausland stattfindet
und entweder Täter oder Opfer Österreicher sind oder ihren Aufenthalt
in Österreich haben. Der Strafrahmen dafür liegt bei sechs Monaten
bis fünf Jahren Freiheitsentzug. "Jede Zwangsheirat und jede
Genitalverstümmelung ist eine zu viel. Es ist das Mindeste was man
tun muss, eine derartige Tat aus der Legalität zu holen und
strafrechtlich verfolgbar zu machen", so Kurz.
"Ich stehe dafür Probleme offen anzusprechen und sie zu lösen", sagte
der Staatssekretär Sebastian Kurz. "Durch die Novellierung dieser
Gesetzesstelle ist es in Zukunft möglich Genitalverstümmelung und
Zwangsverheiratung in Österreich zu ahnden, auch wenn die Tathandlung
im Ausland begangen wurde."
Rückfragehinweis:
Staatssekretariat für Integration Pressereferat 1010 Wien, Minoritenplatz 9 Tel.: Tel +43 1 53126-70905 mailto:[email protected]
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