- 06.12.2011, 13:53:50
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FPÖ-Gartelgruber: Keine Vergünstigungen für Kinderschänder!
Kampf gegen sexuelle Gewalt muss verschärft werden
Wien (OTS) - "Es ist richtig, bereits die Anbahnung von
Sexualkontakten zu Unmündigen und die wissentliche Betrachtung von
pornographischen Darbietungen Minderjähriger unter Strafe zu stellen.
Uns reichen diese Regelungen jedoch nicht aus", kommentiert die
freiheitliche Frauensprecherin NAbg. Carmen Gartelgruber die
Strafgesetznovelle 2011, die heute im Nationalrat beschlossen wird.
Die Dringlichkeit dieses Gesetzes werde durch die Tatsache
unterstrichen, dass der Online Pädophilen Markt in Europa boome. Das
Geschäft mit dem Tausch und Handel von pädophilem Material sei in den
vergangenen fünf Jahren um 150 Prozent gewachsen. Die Zahl der
pädophilen Bilder im Internet sei stark gestiegen. 3.000 Kinder seien
allein im vergangenen Jahr Opfer dieses Geschäfts geworden. Laut
Schätzungen der UNO werde durch Handel und Herstellung von
Kinderpornografie weltweit so viel umgesetzt wie durch den illegalen
Waffenhandel.
"Es handelt sich dabei aber nur um kleine Schritte, die nicht weit
genug gehen. Wir haben deswegen unsere Vorschläge betreffend härterer
Strafen zum Schutz Minderjähriger in mehreren Anträgen eingebracht.
Es geht uns dabei auch um Verschärfungen im Strafvollzug, um die
Bevölkerung mit spezialpräventiven Maßnahmen vor den Tätern zu
schützen", erklärt Gartelgruber. Inhaftierten Sexualtätern seien
sämtliche Hafterleichterungen wie etwa Freigänge aber auch bedingte
vorzeitige Entlassung zu streichen sowie weitergehenden Maßnahmen
nach der Haftentlassung vorzuschreiben.
"Ich darf in diesem Zusammenhang auf einen Fall verweisen, den mein
Kollege NAbg. Christian Lausch aufgedeckt hat", bringt Gartelgruber
als Beispiel: Ein Kinderschänder, welcher sich über Jahre hinweg an
seiner eigenen Tochter vergangen hat, sollte nach nicht einmal einem
Jahr Haft per Fußfessel frei gelassen werden. Statt diesem Wahnsinn
nach Bekanntwerden des Falles einen Riegel vorzuschieben, hat das
Justizministerium in der Öffentlichkeit etwa durch die Behauptung "es
bestehe nur eine geringe Rückfallgefahr" die Sachlage
heruntergespielt. Tatsächlich war der Begutachtungsstelle für
Sexualstraftäter und der Vollzugsdirektion und somit wohl auch der
Ministerin bekannt, dass die Rückfallwahrscheinlichkeit des
Kinderschänders sogar als hoch einzustufen war. Das abschließende,
trockene Statement des Ministeriums war: "Die Ministerin sieht keinen
Grund zu intervenieren." Schlussendlich wurde der Kinderschänder per
Fußfessel freigelassen und BM Karl sah keinen Anlass zu handeln. Für
das Opfer ein Schlag ins Gesicht, denn Täter haben unter dieser
Ministerin anscheinend mehr Rechte als Opfer. Genau solche Fälle
gelte es in Zukunft verhindern.
Um Kinder besser vor den Tätern zu schützen, werde außerdem die
Einführung der Ausweitung des Strafrahmens für Personen, welche mit
Unmündigen den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende
Handlung unternehmen, auf lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.
Personen, die berufsbedingt mit Minderjährigen zu tun haben, sollten
- ähnlich wie dies bereits für Ärzte vorgesehen ist - einer
unbedingten Anzeigepflicht unterliegen; die Unterlassung einer
solchen Anzeige soll unter Strafe gestellt werden.
"Zum Abschluss möchte ich noch auf eine Maßnahme hinweisen, die
bereits mehrmals von uns Freiheitlichen gefordert wurde: Es handelt
sich dabei um die chemische Kastration für Personen, die wegen
schweren sexuellen Missbrauches von Unmündigen verurteilt wurden,
sowie für Rückfallstäter, die bereits einmal wegen Vergewaltigung
verurteilt wurden. Ich habe Bilder von missbrauchten Kindern und
Kleinstkindern gesehen, die mir nicht mehr aus dem Kopf gehen. Ich
bin selbst Mutter und kann Ihnen versichern, dass ich die chemische
Kastration für Menschen, die Kinder so etwas antun, für eine sehr
milde Strafe halte", schließt Gartelgruber.
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub Tel.: 01/ 40 110 - 7012 mailto:[email protected] http://www.fpoe-parlamentsklub.at http://www.fpoe.at
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