- 06.12.2011, 13:09:39
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Beatrix Karl: Keine Toleranzgrenze bei Gewalt gegen Kinder
Justizministerin zur Strafgesetznovelle 2011 im Nationalrat - entscheidender Beitrag zum Schutz der Kinder vor Gewalt und Missbrauch
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Kinder sind die Schwächsten in unserer
Gesellschaft - sie sind daher besonders schutzbedürftig, sagte heute,
Dienstag, Justizministerin Beatrix Karl bei der Debatte über die
Strafgesetznovelle 2011 im Nationalrat. "Gerade den Schwächsten der
Gesellschaft muss ein besonderer Schutz zuteil werden. Es bedarf
eines nachdrücklichen Signals, dass unsere Gesellschaft Gewalt und
Missbrauch als Verletzung an Kindern nicht akzeptiert, und dieses
Signal müssen wir deutlich senden. Auch wenn wir wissen, dass
körperliche Bestrafung als Erziehungsmittel von den meisten
Bürgerinnen und Bürgern abgelehnt wird, sind viele Kinder trotzdem
mit Gewalt konfrontiert. Neben der Aufklärung, dass physische Gewalt
weder legal noch ein sinnvolles Erziehungsmittel ist, muss auch das
Strafrecht angemessene, verhältnismäßige und vor allem auch
abschreckende Strafen vorsehen", so Karl weiter.
Trotz der unumstrittenen Anerkennung von Kinderrechten und vielen
guten Regelungen im Kinderschutz komme es leider immer wieder zu
Fällen von Gewalt an Kindern: Allein im Jahr 2010 gelangten insgesamt
522 Fälle einer Körperverletzung gegen ein unmündiges Opfer zur
Anzeige. In knapp der Hälfte der Fälle waren die Kinder sogar jünger
als zehn Jahre. Dazu kommen 153 Verurteilungen wegen schwerem bzw.
sexuellem Missbrauch von Unmündigen, wobei die Dunkelziffer in diesem
Bereich hoch sei, betonte die Ministerin.
Karl: "Mit der Einführung bzw. Erhöhung der Mindeststrafen bei
Gewaltdelikten soll sichergestellt werden, dass es bei Gewalt gegen
Kinder keine Toleranzgrenze gibt. Bei Gewaltdelikten gegen Kinder,
bei denen derzeit noch keine Mindeststrafen vorgesehen sind, werden
solche daher eingeführt und bereits vorhandene
Mindeststrafandrohungen angehoben. Darüber hinaus soll die Anwendung
von Gewalt gegen Kinder fortan als besonderer Erschwerungsgrund
gewertet werden."
Das Medium Internet bringe gerade für Kinder und Jugendliche nicht
nur Vorteile, sondern auch Gefahren. In den letzten Jahren sei es
immer häufiger geworden, dass volljährige Personen versuchen, über
das Internet sexuelle Kontakte zu Kindern und Jugendlichen
aufzunehmen. "Dieser Gefahr müssen wir entgegenwirken und bereits die
Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen - also das sogenannte
"grooming" - unter Strafe stellen. Darüber hinaus wird auch die
wissentliche Betrachtung einer Live-Übertragung von pornographischen
Darbietungen Minderjähriger beispielsweise mittels Web-Cam im
Internet durch einen neuen Tatbestand erfasst und geächtet."
Schließlich wird die Liste von Delikten, die, obwohl im Ausland
begangen, in Österreich strafbar sind, erweitert. In Zukunft sollen
die österreichischen Strafgesetze ohne Rücksicht auf die Gesetze des
Tatorts bei Genitalverstümmelung und schwerer Nötigung gelten. Dazu
zählen auch Zwangsverheiratungen. "Die Gesetzesänderung schützt somit
alle Österreicher und Österreicherinnen und Menschen mit Wohnsitz in
Österreich vor einer Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung",
erläuterte die Justizministerin. Nach geltendem Recht sind
Zwangsverheiratungen sowie Genitalverstümmelungen im Ausland nur dann
strafbar, wenn sowohl Täter als auch Opfer Österreicher sind oder
wenn das Delikt in beiden Staaten strafbar ist. "Mit dem vorliegenden
Gesetzespaket leisten wir einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der
Kinder vor Gewalt und Missbrauch", zeigt sich Karl abschließend
überzeugt.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at
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