- 23.11.2011, 20:23:30
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Bundeshaftungsobergrenzengesetz vom Finanzausschuss verabschiedet Offene Detailfragen sollen bis zum Plenum geklärt werden
Wien (PK) - In einer weiteren Sitzung hat der Finanzausschuss dem
Nationalratsplenum heute eine Regierungsvorlage empfohlen, die dem
Bund für alle Haftungen ein Limit von insgesamt 193,1 Mrd. € setzt.
Der Bereitschaft der Regierung, zur Hilfe für die ärmsten Menschen
der Welt durch Wiederauffüllung internationaler Entwicklungsfonds
beizutragen, stimmten SPÖ, ÖVP und Grüne zu. Auch für die Umsetzung
von EU-Vorschriften für mehr Eigenkapital und mehr Transparenz der
Banken bei Weiterverbriefungen sowie für mehr Befugnisse der EU-
Finanzmarktaufsicht bei der Entwicklung technischer Standards
sprachen sich SPÖ, ÖVP und Grüne aus. Um mehr Bundesmittel zur
Kinderbetreuung und Frühförderung für die Länder geht es bei einer
Novelle zum Finanzausgleich. Einstimmig passierte den Ausschuss ein
Investitionsschutzabkommen mit Guatemala. Ein FPÖ-Antrag für einen
aussagekräftigeren Lohnzettel und ein BZÖ Antrag zur Senkung von
Gebühren wurden jeweils mit der Mehrheit der Koalitionsparteien
vertagt.
Die Summe der Bundeshaftungen wird auf 193,1 Mrd. Euro begrenzt
Ein Entwurf für ein Bundeshaftungsobergrenzengesetz (1517 d.B.) samt
begleitenden Änderungen in zahlreichen Gesetzen begrenzt die Summe
der vom Bund übernommenen Haftungen auf 193,1 Mrd. €. Dieser Betrag
umfasst zwei Haftungsrahmen, einen in der Höhe von 18 Mrd. € für
abreifende Haftungen, der für neue Haftungsübernahmen nicht mehr
verwendet werden darf, und einen revolvierenden Haftungsrahmen in
Höhe von 175 Mrd. € für alle übrigen Haftungen des Bundes. Das
Haftungsmonitoring soll der "Statistik Österreich" obliegen, mit der
ein Entgelt von maximal 50.000 € jährlich vereinbart werden soll.
In der Debatte wies Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) auf offene
Fragen bei der Berichtspflicht an das Parlament, beim Datenschutz im
Bereich von Beteiligungen und betreffend das Strategische Controlling
hin. Seine Frage nach dem "Kinder- und Jugendcheck", ein Thema, das
auch G-Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill zur Sprache brachte,
beantwortete Finanzministerin Maria Fekter mit dem Hinweis darauf,
dass der "Generationenscan" mit klaren Definitionen für die einzelnen
Altersgruppen im Gesetz verankert sei. Die Finanzministerin plädierte
für die Aufnahme des Strategischen Controllings in das Gesetz und
schlug vor, die noch offenen Detailfragen bis zur Plenardebatte
abzuklären.
Die G-Abgeordneten Ruperta Lichtenecker und Werner Kogler begründeten
die Ablehnung des Gesetzentwurfs durch ihre Fraktion, indem sie
deutlich machten, dass eine Zustimmung für die ASFINAG-Haftungen auch
eine Zustimmung zum Autobahnausbau bedeuten würde. Das komme für die
Grünen aber nicht in Frage. Abgeordneter Rainer Widmann (B) erfuhr
von der Finanzministerin, dass eigene Haftungsobergrenzen der Länder
im Stabilitätspakt verankert seien.
Hilfe für die ärmsten Menschen der Welt
Das zu Beginn des neuen Jahrtausends formulierte Ziel der Vereinten
Nationen, die Armut der Menschen in den Entwicklungsländern bis 2015
zu halbieren, macht es notwendig, die Kassen internationaler
Entwicklungsorganisationen - Afrikanischer Entwicklungsfonds,
Internationale Entwicklungsorganisation, HIPC-Trust Fund und
Multilaterale Entschuldungsinitiative (MDRI) zur Entschuldung sehr
armer Länder - wieder aufzufüllen. Über die Tätigkeit und die
Ergebnisse der unterstützten Finanzorganisationen wird die
Finanzministerin dem Nationalrat berichten. Die Regierung begründet
ihre Bereitschaft zur Teilnahme an den genannten Leistungen auch mit
dem Interesse Österreichs und seiner Wirtschaft an der Zusammenarbeit
mit internationalen Finanzinstitutionen. Diese Kooperation trägt zum
Aufbau künftiger Exportmärkte in Entwicklungs- und Transitionsländern
bei und unterstützt die Aktivitäten österreichischer Unternehmen auf
wichtigen Zukunftsmärkten, betont die Regierung (1502 d.B.). Die
Regierungsvorlage wurde mit S-V-G-Mehrheit angenommen.
Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) signalisierte die Zustimmung
ihrer Fraktion, nannte die Kürzung der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit im Budget aber eine Schande. Diesen
Vorwurf wies Abgeordneter Martin Bartenstein (V) entschieden zurück.
Abgeordnete Petra Bayr (S) sprach von einem Qualitätssprung in der
multilateralen Entwicklungszusammenarbeit, da die neue
Berichtspflicht an das Parlament den Abgeordneten die Möglichkeit
geben wird, über den Vorrang für erneuerbare Energieträger und über
die Einhaltung der Menschenrechte bei EZA-Projekten zu diskutieren.
EU: Konsequenzen aus der Krise bei Banken, Versicherungen und FMA
Die EU hat mit umfangreichen Maßnahmenpaketen auf riskante Geschäfte
von Finanzdienstleistern reagiert, die zu den Ursachen der
Finanzkrise zählen. Der Umsetzung solcher Maßnahmen sowie
Rechtsanpassungen im Zuge der Implementierung europäischer
Vorschriften dienen Änderungen im Bankwesengesetz und in anderen
Finanzmarktnormen (1508 d.B.). Interne Modelle zur Berechnung der
Eigenkapitalanforderungen und zur Erfassung von Kreditrisiken werden
verbessert. Bei Investitionen in riskante Wiederverbriefungen gelten
künftig höhere Risikogewichte und umfassende Offenlegungspflichten.
Außerdem werden Mängel bei der Zusammenarbeit nationaler
Finanzmarktaufsichtsbehörden sowie bei der einheitlichen Anwendung
des Unionsrechts behoben. Rechtsanpassungen bei der
Finanzmarktaufsicht stehen im Zusammenhang mit dem am 1. Juli
erfolgten Übergang der bisher national wahrgenommenen Aufsicht über
Ratingagenturen in die Zuständigkeit der Europäischen Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Versicherungsvereine können künftig
ihren Betrieb zur Gänze oder teilweise in eine oder mehrere
Aktiengesellschaften einbringen, unter Umständen steht auch die
Umwandlung in eine Privatstiftung offen. Die Gesetzesänderungen
passierten den Ausschuss mit S-V-G-Mehrheit.
Investitionsschutzabkommen mit Guatemala
Ein Investitionsschutzabkommen mit Guatemala (1469 d.B.) dient der
Förderung und dem Schutz von Investitionen und regelt auf der
Grundlage der Gegenseitigkeit die Entschädigungspflicht bei
Enteignungen, Überweisungen sowie Formen der Streitbeilegung. Die
Zustimmung erfolgte einhellig.
Finanzausgleich: Mehr Geld für Kinderbetreuung und Frühförderung
Eine Novelle zum Finanzausgleichsgesetz (1509 d.B.) schafft die
rechtlichen Voraussetzungen für Zweckzuschüsse des Innenministeriums
an die Länder für die verpflichtende frühe sprachliche Förderung in
Kinderbetreuungseinrichtungen und für den Ausbau des
Kinderbetreuungsangebots. Unbefristet verlängert wird die auslaufende
Regelung zur Verteilung des Getränkesteuerausgleichs auf die
Gemeinden. Die Zustimmung erfolgte mit S-V-Mehrheit.
Angesichts von Erfahrungen mit Pleite gegangenen steirischen
Gemeinden verlangte Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) Regulative im
Finanzausgleich gegen "Stadtfürsten", die das Geld der BürgerInnen
mit vollen Händen ausgeben. Abgeordneter Werner Kogler (G) erinnerte
an Bemühungen seiner Fraktion, die Länder beim neuen Haushaltsrecht
in die Pflicht zu nehmen und die Prüfkompetenz des Rechnungshofs oder
zumindest der Landesrechnungshöfe auf alle Gemeinden auszudehnen.
Abgeordneter Rainer Widmann (B) plädierte für sinnvolle
Gemeindezusammenlegungen und erkundigte sich nach Vorarbeiten für den
Finanzausgleich ab 2014. Finanzministerin Maria Fekter sprach sich
ihrerseits für sinnvolle Kooperationen von Gemeinden nach Vorbildern
in Oberösterreich aus und informierte die Abgeordneten über
Arbeitsgruppen, die bereits kontinuierlich am Finanzausgleich ab 2014
arbeiten.
FPÖ für transparenteren Lohnzettel, BZÖ will Gebühren senken
Der FPÖ-Abgeordnete Elmar Podgorschek beantragte die Einführung eines
transparenten Lohnzettels (1727/A(E)), der verpflichtend über alle
Arbeitgeberbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge, freiwillige
Versicherungsleistungen und sonstige Lohnbestandteile informiert, um
das Verständnis der Arbeitnehmer für die Leistungen der Arbeitgeber
zu erhöhen. Dieser Antrag wurde auf Vorschlag des Abgeordneten
Wilhelm Haberzettl (S) mit S-V-Mehrheit vertagt.
Mit demselben Votum vertagt wurde auch ein von Abgeordnetem Rainer
Widmann (B) präsentierter Entschließungsantrag (1708/A(E)) seiner
Fraktion gegen überhöhte Gebühren für die BürgerInnen. Widmanns Motto
lautete: "Genug gezahlt!"
Eine Wortmeldung der Abgeordneten Gabriele Tamandl (V), die für die
Vertagung des Antrags mit dem Argument warb, man sollte zuerst die
Schuldenbremse beschließen und dann eine Steuer- und Strukturreform
in Angriff nehmen, veranlasste Abgeordneten Werner Kogler (G), diese
Vorgangsweise als "genau verkehrt" zu kritisieren. Kogler vermisste
jede Lösungskompetenz bei der Regierung und den Regierungsparteien,
die noch vor kurzem eine Schuldenbremse für nicht notwendig oder
nicht zweckmäßig abgelehnt hatten jetzt aber mit Unterstützung des
IHS und der Notenbank an die Opposition appellieren, sie bei der
Einführung einer Schuldenbremse in der Verfassung zu unterstützen.
Das sei nicht überzeugend, sagte Kogler und wies darauf hin, dass
klare Vorschriften für den Ausgleich des Defizits über den
Konjunkturzyklus hinweg bereits in der österreichischen Rechtsordnung
bestehen bestehen und auch das EU-Recht eindeutige
Stabilitätsvorschriften enthalte. Statt eine Null in die Verfassung
zu schreiben, halte er es für wesentlich zielführender, klare
Konzepte für eine bessere Relation zwischen Einnahmen und Ausgaben
auszuarbeiten. (Schluss)
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