• 22.11.2011, 20:50:18
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Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau: Österreich stellt 6 Mio. € bereit Mittel sollen ab 2012 über den Nationalfonds fließen

Wien (PK) - Österreich wird für die Instandhaltung der Gedenkstätte
Auschwitz-Birkenau und die Sanierung des österreichischen Pavillons
am Gelände des ehemaligen NS-Konzentrationslagers 6 Mio. €
bereitstellen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Regierung wurde
heute vom Verfassungsausschuss des Nationalrats mit
Stimmeneinhelligkeit gebilligt. Die Mittel sollen ab 2012 über den
Nationalfonds der Republik Österreich an die von Polen gegründete
Internationale Stiftung Auschwitz-Birkenau fließen. Damit will
Österreich einen Beitrag dazu leisten, dass eine der wichtigsten
internationalen Erinnerungsstätten an die Verbrechen der Shoah der
Nachwelt erhalten bleibt.

Insgesamt ist für die Stiftung laut Gesetzentwurf eine Dotierung von
120 Mio. € in Aussicht genommen, Deutschland hat beispielsweise eine
Unterstützung von 60 Mio. € zugesagt.

Abgeordneter Johann Maier (S) sprach in diesem Zusammenhang von einem
wichtigen Signal in Zeiten, in denen wieder über Rechtsextremismus
diskutiert werde. Es sei deshalb nur "gut und billig", einen
entsprechenden Beitrag zu leisten.

Auch G-Mandatar Harald Walser zeigte sich ob der Umsetzung dieser
"alten grünen Forderung" erfreut. Dass man die 6 Mio. € aber zur
Gänze den 120 Mio. € für die Stiftung zurechne, entspreche nicht der
ursprünglichen Intention, kritisierte er. Walser plädierte für eine
"saubere Trennung" dieser Gelder, räumte aber ein, dass man sich
insgesamt auf einem guten Weg befinde.

Zur Bereitstellung dieser Mittel bekenne sich auch das BZÖ, merkte
Abgeordneter Herbert Scheibner an, der vor diesem Hintergrund Fragen
betreffend die konkrete organisatorische Umsetzung des Projekts an
Staatssekretär Josef Ostermayer richtete.

V-Abgeordnete Christine Marek sprach von einer "soliden Lösung". In
den österreichischen Pavillon gelte es angesichts seines
"erbärmlichen" Zustands schließlich einiges zu investieren.

Anträge der Opposition vertagt bzw. abgelehnt

Schließlich verhandelte der Verfassungsausschuss über drei Anträge
der Opposition: Die Grünen fordern mehr Transparenz bei der
Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an verdiente
Persönlichkeiten (990/A[E]), das BZÖ urgiert die Übertragung aller
Kompetenzen im Bereich der Schulverwaltung an den Bund (1140/A[E])
und die FPÖ will der Arbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer und
dem ÖGB jene Förderungen streichen, die diese unter dem Titel
"integrationspolitische Tätigkeiten" erhalten (1627/A[E]).

Der Forderung nach transparenterer Gestaltung des Vollzugs der
Regelung betreffend frühzeitige Verleihung der österreichischen
Staatsbürgerschaft, die Abgeordnete Alev Korun (G) im Ausschuss
vertreten hatte, schloss sich auch B-Mandatar Peter Westenthaler an.
Ihm zufolge ist die Initiative ein richtiger Schritt, wenngleich das
BZÖ diesbezüglich noch weiter gehen würde. Er forderte, dass die
Namen der Betroffenen und der Personen, die die Verleihung der
Staatsbürgerschaft vorgeschlagen haben, genannt werden müssen.

S-Abgeordnete Sonja Steßl-Mühlbacher bewertete den Antrag der Grünen
zwar als Diskussionsanstoß, stellte angesichts der Tatsache, dass im
Untersuchungsausschuss auch über diesbezügliche Probleme gesprochen
werde, jedoch einen Vertagungsantrag. Diesen nahm der Ausschuss
schließlich mit S-V-Mehrheit an.

Ebenfalls mit den Stimmen der Regierungsfraktionen vertagt wurde der
Antrag des BZÖ betreffend Reform der Schulverwaltung, der auch von
Seiten der Grünen Unterstützung erhielt. V-Abgeordneter Edgar Mayer
wies darauf hin, dass die diesbezüglichen Bund-Länder-Verhandlungen
im Frühjahr 2012 aufgenommen werden sollen und warb um "Geduld". Auch
Abgeordneter Otto Pendl (S) sprach in diesem Zusammenhang von noch
bestehendem Diskussionsbedarf.

Abgelehnt wurde die Forderung der FPÖ betreffend Streichung von
Sonderförderungen für Repräsentanzen sozialpartnerschaftlicher
Interessensvertretungen in Brüssel, deren Hintergrund F-Abgeordneter
Harald Stefan erläutert hatte. Wie der Mandatar ausführte, habe
schließlich sogar der Rechnungshof an dieser Praxis, die ihm zufolge
einen leichtfertigen Umgang mit öffentlichen Mitteln darstellt,
Kritik geübt.

Die Abgeordneten Reinhold Lopatka (V), Daniela Musiol (G), Otto Pendl
(S), Johann Maier (S) und Wolfgang Gerstl (V) wollten diesem
Vorschlag nicht nähertreten und verwiesen in ihren Wortmeldungen auf
die Notwendigkeit einer starken Vertretung österreichischer
Interessen vor Ort. Die Kritik des Rechnungshofes sei außerdem nicht
auf diesen Bereich, sondern auf Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und
Ländern gerichtet gewesen, erläuterten sie.

Die F-Abgeordneten Werner Herbert und Harald Stefan konnten dieser
Argumentation nichts abgewinnen und hielten dementsprechend an ihrer
Forderung, diesbezügliche Subventionen auf ein "verträgliches Maß" zu
reduzieren, fest. (Schluss)

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