- 22.11.2011, 20:45:04
- /
- OTS0327 OTW0327
BM Fekter: Helfen, reformieren, kontrollieren, sanktionieren EU-Ausschuss diskutiert über Europäischen Stabilitätsmechanismus
Wien (PK) - Der EU-Unterausschuss des Nationalrats befasste sich
heute eingehend mit den Plänen der EU, einen Europäischen
Stabilitätsmechanismus (ESM) - in der Öffentlichkeit oft "Permanenter
Rettungsschirm" genannt - einzurichten. Dieser dauerhafte
Rettungsschirm soll die zeitlich begrenzte Europäische
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), die seit dem Frühjahr 2010
besteht und bisher Irland und Portugal mit günstigen Krediten
versorgt, sowie den EFSM, der zur Unterstützung von Eurostaaten
ermächtigt ist, voraussichtlich spätestens Mitte 2013 ablösen.
Der Vertrag über den ESM wurde am 11. Juli 2011 von den
FinanzministerInnen der Eurozone ausverhandelt und mit einigen
Änderungen am 21. Juli 2011 von den betreffenden Staats- und
RegierungschefInnen unterzeichnet.
"Helfen, reformieren, kontrollieren, sanktionieren", so fasste
Bundesministerin Maria Theresia Fekter den nun eingeschlagenen Weg
der EU zu einer nachhaltigen Bewältigung der Krise zusammen. Ziel
sei, dass sich ein Land marktnahe refinanzieren könne, à la longue
sei eine Finanzierung durch SteuerzahlerInnen nicht tragbar.
Sie unterstrich die Notwendigkeit eines permanenten
Stabilitätsmechanismus, um den Turbulenzen mit einem koordinierten
und umfassenden Vorgehen entgegen treten und zur Stabilisierung in
der Eurozone beitragen zu können. Der ESM werde die Aufgaben von EFSF
und EFSM übernehmen und soll den in Schwierigkeiten geratenen Staaten
Finanzhilfen unter strengen Auflagen und Kontrollen ermöglichen,
wobei gemeinsam mit dem IWF für die Beteiligung des Privatsektors in
angemessener Form Sorge getragen werden könne. Der Anteil Österreichs
am ESM betrage 2,78%. Wenn dieser die Arbeit aufnimmt, werde
Österreich die Tranchen für die bilaterale Griechenlandhilfe nicht
mehr auszahlen müssen.
Die Finanzministerin unterstützt, wie sie mehrmals betonte, die
Bemühungen um ein vorgezogenes Inkrafttreten des ESM. Angesichts der
Diskussion innerhalb der Eurozone um die Privatbeteiligung und die
Ermöglichung eines geordneten Rückzugs im Fall der Insolvenz
(collective action clauses - CACs) zeigte sie sich jedoch wenig
zuversichtlich. Die derzeit festgeschriebene Möglichkeit der
Einbeziehung des privaten Sektors werde vor allem von Frankreich,
Spanien, Italien und Irland kritisch gesehen. Im Fall einer früheren
Etablierung des ESM wird diese Beteiligung wieder in Frage gestellt.
"Wir waren schon einmal wesentlich weiter", ließ die Finanzministerin
aufhorchen. Nach der Vertragsunterzeichnung im Juli gebe es nun
weitere Änderungsvorschläge und es sei fraglich, ob der nun
vorliegende Vertragsentwurf beim nächsten Treffen Ende November auf
die Tagesordnung kommt.
Intensiv werde auch über das Gesamtvolumen diskutiert, wobei
Österreich den Standpunkt vertritt, dass das Geld von EFSF und EFSM
in den ESM übergeführt aber nicht zusätzlich zur Verfügung stehen
soll.
Grüne stellen Bedingungen für Zustimmung zu ESM
Zur Implementierung des permanenten Stabilitätsmechanismus ist eine
Vertragsänderung (Artikel 136 AEUV) notwendig, die in Österreich mit
Zweidrittelmehrheit ratifiziert werden muss. Das heißt, die beiden
Regierungsparteien brauchen eine der drei Oppositionsparteien.
FPÖ und BZÖ äußerten sich einmal mehr negativ zum europäischen
Rettungsschirm, das BZÖ legte dazu auch einen Antrag auf
Stellungnahme vor, der von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt
wurde.
Die Grünen signalisierten jedoch die Möglichkeit einer Unterstützung,
knüpften daran aber Bedingungen. Abgesehen von einer entsprechenden
parlamentarischen Mitwirkung, wie sie von Abgeordnetem Alexander Van
der Bellen moniert wurde, ist für die Grünen eine rasche und
ernsthafte Vorbereitung eines geordneten Ent- und
Umschuldungsverfahrens für Staaten unter Beteiligung privater
Gläubiger ebenso notwendig wie die Einführung einer
Finanztransaktionssteuer. In drei vorgelegten Anträgen sprechen sie
sich darüber hinaus für die Einführung von Euro-Bonds, für den
Übergang zur qualifizierten Mehrheit in Fragen der
Steuerharmonisierung, für eine europaweite Harmonisierung der
Bemessungsgrundlage und des Satzes der Körperschaftssteuer sowie für
die Einberufung eines europäischen Konvents zur Etablierung einer
demokratisch legitimierten europäischen Wirtschaftsregierung unter
parlamentarischer Mitentscheidung und Kontrolle aus.
Man erwarte sich in all diesen Punkten Fortschritte, bekräftigte
Abgeordneter Werner Kogler (G) und das Verhalten seiner Fraktion
werde davon abhängen, wie die Regierung auf europäischer Ebene
agiert. Die Finanzministerin unterstrich in diesem Zusammenhang, die
Einführung der Finanztransaktionssteuer sei Regierungsprogramm,
innerhalb der EU gebe es aber noch immer viele Widerstände.
Der ESM
Der ESM soll durch einen völkerrechtlichen Vertrag als
zwischenstaatliche Organisation eingerichtet werden, die ihren Sitz
in Luxemburg haben wird. Er wird laut Vertrag über eine effektive
Gesamtdarlehenskapazität von 500 Mrd. € verfügen und zu diesem Zweck
mit einem Gesamtkapital von 700 Mrd. € ausgestattet sein. Davon
werden ab Mitte 2013 80 Mrd. Euro in fünf gleich hohen Tranchen
eingezahlt. Die Differenz von 620 Mrd. Euro steht in Form von
Garantien bzw. abrufbarem Kapital jederzeit zur Verfügung. Als
Kapitalschlüssel wird weiterhin jener der EZB herangezogen,
allerdings mit einer Übergangsfrist für Mitgliedstaaten, die ein Pro-
Kopfeinkommen von unter 75% des Durchschnitts aufweisen, um
Härtefälle zu vermeiden.
Die Aufgabe des ESM wird - wie jene der EFSF - darin bestehen,
Ressourcen zwecks Vergabe finanzieller Unterstützungen an Euro-
Staaten, die schwerwiegende Finanzierungsprobleme entweder bereits
haben oder befürchten müssen, zu mobilisieren. Wie der EFSF wird der
ESM in Ausnahmenfällen und unter strengen Auflagen die Möglichkeit
haben, auch im Rahmen präventiver Programme Unterstützung zu leisten,
am Primärmarkt sowie Sekundärmarkt für Schuldtitel tätig zu werden
und Banken-Rekapitalisierungen zu finanzieren. Ebenso soll die
Einbindung des Privatsektors an die Praxis des IWF anknüpfen, wobei
je nach Ergebnis der Schuldentragfähigkeitsanalyse grundsätzlich
mehrere Initiativen gegenüber privaten Gläubigern möglich sein
werden: Von der Beibehaltung des Exposures (analog zur Vienna
Initiative), über die Verlängerung der Laufzeiten sowie Verringerung
der Zinsen bis hin zur Schuldenreduktion ("haircut").
In Zusammenhang mit der Einbindung des Privatsektors (private sector
involvement - PSI) müssen in Staatsanleihen, die nach dem Juli 2013
begebenen werden und deren Laufzeit mehr als 1 Jahr beträgt,
einheitliche und standardisierte collective action clauses (CACs)
aufgenommen werden. Dadurch soll eine rasche Einigung über allfällige
Schuldenerlässe erleichtert werden. Dem ESM soll dabei ein "preferred
creditor status" eingeräumt werden, was ihm eine prioritäre
Rückzahlung von Unterstützungsgeldern zusichern würde.
Österreich verpflichtet sich damit, uneingeschränkt zur Leistung
seines Anteils am genehmigten Stammkapital in Höhe von rund 19,5 Mrd.
€. Davon sind rund 2,2 Mrd. € in fünf gleichen Jahresraten ab 2013
einzuzahlen. Die jährliche budgetäre Belastung über den Zeitraum
2013-2017 beträgt somit rund 445,3 Mio. €. Unter bestimmten Umständen
ist eine Beschleunigung des Zahlungsplans möglich, wodurch es zu
einer Verschiebung der Beträge innerhalb des Fünfjahreszeitraums
kommen kann. Zusätzliche budgetäre Belastungen sind ausschließlich im
Rahmen des genehmigten nicht eingezahlten Kapitals möglich.
Wird durch die Notfallklausel das Einstimmigkeitsprinzip ausgehöhlt?
Intensiv wurde über die Ausnahmeklausel für Abstimmungsregeln
(Notfallklausel) diskutiert. Der Entwurf sieht nämlich vor, dass im
Gouverneursrat Entscheidungen über die Vergabe von Finanzhilfen in
einer Ausnahmesituation, die die gesamte Eurozone gefährden könnte,
auch abweichend von der Einstimmigkeitsregel mehrheitlich getroffen
werden können. Zur Debatte stehen zwei Varianten, wonach entweder
jedes Land eine Stimme hat und nicht mehr als zwei Länder dagegen
stimmen dürfen oder eine qualifizierte Mehrheit von 85% der
gewichteten Stimmen dafür ist. Deutschland würde dabei nur die zweite
Option akzeptieren.
Die Finanzministerin bekräftigte, dass sich Österreich grundsätzlich
gegen die Notfallklausel ausgesprochen hat und im äußersten Fall für
die erste Option eintritt. Auf die Kritik der Abgeordneten Johannes
Hübner (F) und Stefan Petzner (B), dass sie hier überhaupt bereit
sei, Zugeständnisse zu machen, bemerkte Fekter, ihr sei es wichtig,
in dieser Frage mit entscheiden und wenigstens die Variante zwei
verhindern zu können.
Die Notfallklausel wurde insbesondere von Abgeordnetem Stefan Petzner
(B) als eine massive Gefahr kritisiert, da damit das
Einstimmigkeitsprinzip grundsätzlich ausgehebelt werden könne.
Aufgrund der sehr weichen Definition, was unter einem Notfall zu
verstehen ist, sei das Ganze eine reine Interpretationssache, sagte
er. Dem entgegnete Finanzministerin Fekter, dass im Hinblick auf
wichtige Entscheidungen, wie das Budget, selbstverständlich
uneingeschränkt das Einstimmigkeitsprinzip weiter gelte, neue
Belastungen seien auf alle Fälle zu vermeiden, Österreich müsse das
Triple A im Blick behalten. Bei der betreffenden Klausel gehe es um
Entscheidungen im Rahmen von Programmen, wobei man überlegt habe, wie
man gewisse Blockaden vermeiden könne, um nicht das gesamte Werk zu
gefährden, erklärte sie. Sie halte prinzipiell am
Einstimmigkeitsprinzip fest, werde sich aber anschauen, wie das Ganze
am Ende konstruiert ist. Abgeordneter Michael Schickhofer (S) wies in
diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit hin, dass die EU
handlungsfähig bleiben müsse, und in diesem Sinne sei in
Ausnahmefällen ein Abgehen vom Eistimmigkeitsprinzip überlegenswert,
meinte er.
Prävention ist wichtig
Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) merkte kritisch an, dass
der ESM lediglich wie eine Art Feuerwehr wirke, aber keinerlei
präventive Maßnahmen beinhalte. Deshalb brachte er einmal mehr die
Euro-Bonds als eine Präventionsmaßnahme in die Diskussion ein. Dem
gegenüber betonte die Finanzministerin, Österreich sei so wie
Deutschland gegen deren Einführung, solange es keinen Einfluss auf
Schuldensünder gibt. Sie wolle das Triple A Österreichs nicht
gefährden. Die europäische Kommission werde morgen ein Grünbuch
vorlegen, in dem festgehalten wird, Euro-Bonds könnten dann
eingeführt werden, wenn man Staaten zu Haushaltsdisziplin zwingen
kann. Es gehe aber nicht an, in die Budgethoheit der einzelnen
nationalstaatlichen Parlamente einzugreifen, sagte sie und reagierte
damit auch auf Befürchtungen von Abgeordnetem Andreas Karlsböck (F),
die Budgethoheit der nationalen Parlamente könnte untergraben werden.
Die Prävention sei nicht Aufgabe des ESM, sondern sei im so genannten
"Six pack" geregelt, das sind jene EU-Rechtsvorschriften, die zu
einer besseren Koordinierung der Wirtschaftspolitik sowie zu einer
besseren Kontrolle der Budgetdisziplin in den einzelnen Staaten
führen sollen. Die Einführung von Euro-Bonds wurde auch von den
Abgeordneten Stefan Petzner (B) und Andreas Karlsböck (F) abgelehnt.
Vehement wies Fekter die Überlegungen von Abgeordnetem Kai Jan
Krainer (S) zurück, zur Bewältigung der Schuldenkrise jene
Instrumente anzuwenden, wie sie in Großbritannien und den USA Gang
und Gebe sind, um sich nicht allein über die Märkte zu refinanzieren.
Österreich wolle einen stabilen Euro und nicht die Gelddruckmaschine
anwerfen, stellte sie klar, denn das würde die Inflation anheizen.
Außerdem würde man dazu eine Vertragsänderung brauchen. Sie wurde
darin auch dezidiert von Abgeordnetem Stefan Petzner (B) und
Abgeordnetem Alois Gradauer (F) unterstützt.
Der Euro sei auch keine Fehlkonstruktion, reagierte sie auf die
Aussage von Abgeordnetem Alois Gradauer (F), der gemeint hatte, das
System habe versagt, es sei falsch gewesen, 17 verschiedene
Volkswirtschaften in ein Währungssystem zu pressen. Europa habe auf
die Bankenkrise zunächst gut reagiert und habe sich relativ rasch auf
neue Krisensituationen mit der Etablierung von EFSM und EFSF und
schließlich von ESM geantwortet. Fekter räumte ein, dass die
Maastricht-Kriterien für die Währungsunion durchaus ausreichend
gewesen wären, aber die Euroländer wären undiszipliniert vorgegangen,
und dann sei man "zu feige" gewesen, Sanktionen über große Länder zu
verhängen. Das falle uns nun auf den Kopf, sagte sie und verteidigte
in diesem Zusammenhang die Initiativ der Bundesregierung zur
Verankerung einer Schuldenbremse in der Verfassung, wobei festgelegt
werden soll, dass jene Gebietskörperschaft Strafe zahlt, die auch
Schulden macht.
Die Befürchtungen von Abgeordnetem Hübner, es könnte zu einer
weiteren Erhöhung der Haftungen kommen, wies Fekter zurück. Der
"preferred creditor status" des ESM sei absolut, ergänzte sie und
ging damit auch auf eine Frage von Abgeordnetem Alexander Van der
Bellen (G) ein.
Primat der Politik muss wiedergewonnen werden
Für eine Wiedergewinnung des Primats der Politik sprach sich
Abgeordnete Christine Muttonen (S) aus, indem sie auf die Bedrohung
der Eurozone durch die Irrationalität und die Exzesse der
Finanzmärkte aufmerksam machte. Sie unterstützte in ihrer Wortmeldung
die Errichtung des ESM, um den Teufelskreis für finanziell
angeschlagene Staaten zu durchbrechen. Muttonen erhofft sich durch
dieses Instrument die Verhinderung von Spekulationen, die ganze
Volkswirtschaften angreifen, und sprach sich für klare Regeln aus,
wie die Finanzmärkte an der Krisenbewältigung beteiligt werden
können. Schließlich befürwortete sie den Plan, dass die Rechnungshöfe
den ESM kontrollieren können und unterstrich die Notwendigkeit, die
Budgethoheit der Parlamente zu erhalten.
Ähnlich positiv äußerte sich Abgeordneter Günter Stummvoll (V). Der
Stabilitätsmechanismus, der eine Art europäischer Währungsfonds
darstellt, soll die Abhängigkeit von Finanzmärkten stabilisieren und
dazu beitragen, dass die EU zu einer Stabilitätsunion und nicht noch
mehr zu einer Transferunion wird.
Auf die Bemerkung, wie die Kontrolle der Parlamente über den
Gouverneursrat funktionieren kann, bemerkte die Ministerin,
Österreich habe mit dem Hauptausschuss und dem EU-Unterausschuss ein
gutes Kontrollinstrument, weswegen Österreich von anderen Ländern
beneidet werde.
Der Gouverneursrat setze sich aus den FinanzministerInnen der Euro-
Gruppe zusammen, daneben gebe es ein Direktorium und einen
weisungsfreien geschäftsführenden Direktor als Vollzugsorgan,
erläuterte die Ministerin gegenüber Abgeordnetem Hannes Weninger (S).
Der Gouverneursrat habe daher nichts mit dem ECOFIN zu tun. Die
Immunität für die MitarbeiterInnen, die von Abgeordnetem Alois
Gradauer (F) kritisiert worden war, hielt die Ministerin für
notwendig, um Klagen in Millionenhöhe zu verhindern. Der
Gouverneursrat könne aber auch die Immunität aufheben. Die
Verschwiegenheitspflicht wolle man nach dem Bankgeheimnis regeln,
bemerkte sie auf eine Frage von Abgeordneter Sabine Oberhauser (S).
Die restlichen Tagesordnungspunkte betreffend Basel III, die
Kommissionsvorschläge zur Einführung eines Finanztransaktionssteuer
und zu einem so genannten Basiskonto wurden von den
Ausschussmitgliedern einvernehmlich vertagt. (Schluss)
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






