• 22.11.2011, 19:15:19
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Kinderschutz: Einigkeit beim Ziel, Uneinigkeit bei den Mitteln Justizausschuss vertagt Beratungen über Lobby-Gesetz

Wien (PK) - Mit einer nicht unumstrittenen Strafgesetznovelle, mit
der gewaltsame Handlungen gegen Minderjährige unter höhere
Strafdrohung gestellt werden sollen, befasste sich der
Justizausschuss in seiner heutigen Sitzung. Dabei zeigten sich
VertreterInnen aller Fraktionen von der Wichtigkeit des Anliegens,
nicht jedoch von den zur Zielerreichung vorgeschlagenen Mitteln
überzeugt. Die Novelle, die in Zusammenhang mit einer Reihe
weiterführender Oppositionsanträge zu den Themen
Missbrauchsprävention und Kinderschutz erörtert wurde, nahm der
Ausschuss in getrennter Abstimmung teils mit Stimmenmehrheit, teils
einstimmig an.

Weitere auf der Tagesordnung stehende Regierungsvorlagen, die auf
eine Verbesserung der zwischenstaatlichen justiziellen Zusammenarbeit
in Strafsachen, die Verringerung des Haftungsrisikos für
unentgeltlich in Vereinen Tätige, die Valorisierung von
Mindestversicherungssummen bei der KFZ-Haftpflichtversicherung, die
Neuregelung der Kostentragung im Falle der Befassung ordentlicher
Gerichte in sozialgerichtlichen Verfahren sowie die gesetzliche
Verankerung der Justiz-Ombudsstellen abzielten, wurden teils
einstimmig, teils mehrheitlich verabschiedet.

Im Falle des Lobby-Gesetzes stimmte der Justizausschuss mit
Stimmeneinhelligkeit für die Vertagung: Diesen Gesetzesentwurf wolle
man erst nach Abhaltung eines Hearing, das im Jänner 2012 erfolgen
soll, diskutieren, zeigte man sich einig.

Lobbyistengesetz: Nähere Begriffsbestimmungen sind notwendig

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) begrüßte das geplante Hearing zum
Lobby-Gesetz und sah Diskussionsbedarf in drei Punkten. Das
Lobbyisten-Register müsse erstens transparent sein und die
Möglichkeit bieten, Einsicht zu nehmen, wer tatsächlich für wen
Lobbying betreibe. Beim Lobbying-Verbot für politische
FunktionsträgerInnen kritisieren die Grünen dessen Abschwächung.
Statt eines umfassenden Lobbying-Verbots werde jetzt nur mehr ein
unklar definierter "Aufgabenbereich" von diesem berührt. Auch die
rechtswidrige Einmischung von Lobbyisten im Vergabeverfahren sollte
sanktioniert werden. Für Abgeordneten Herbert Scheibner (B) war es
nicht nachvollziehbar an, warum zwischen Lobbyisten und
Interessenvertretern unterschieden wird. Er erachtete eine Schärfung
der Begriffe für notwendig.

Abgeordneter Johann Maier (S) meinte hingegen, es sei wichtig, klar
zwischen gesetzlichen Interessenvertretungen und Lobbyisten zu
unterscheiden. Er warnte in diesem Zusammenhang vor überzogenen
Regelungen, die eine politische Tätigkeit bestimmter Berufsgruppen,
wie etwa Anwälten, ausschließen würden. Abgeordneter Harald Stefan
(F) hingegen zeigte sich mit dem derzeitigen Gesetzesentwurf deshalb
nicht einverstanden, weil seiner Meinung nach Bestimmungen über
Meldepflichten geschärft werden und auch Selbstverwaltungskörper und
Interessenvertretungen stärker erfasst werden müssten.

Ausschussvorsitzender Heribert Donnerbauer (V) meinte, Verstöße gegen
das Vergabegesetz wären nicht unbedingt über das Lobbying-Gesetz zu
regeln. Ein Lobbying-Verbot für politische Funktionsträger müsse
eventuell in Zusammenhang mit dem Unvereinbarkeitsgesetz diskutiert
werden, hier sei die Diskussion noch nicht abgeschlossen. Eine
Beschlussfassung über das Lobby-Gesetz nach erfolgtem Hearing im
Ausschuss sei für März geplant. Abgeordneter Steinhauser (G) wandte
ein, dass die Verhandlungen zum Unvereinbarkeitsgesetz anscheinend
ins Stocken geraten seien, die angekündigte Ladung eines Experten aus
Deutschland sei bisher nicht erfolgt. Ausschussvorsitzender
Donnerbauer meinte dazu, es sei kein Abbruch der Verhandlungen in
Sicht und versprach, der Frage der Experteneinladung nachzugehen.
Abgeordneter Johannes Jarolim (S) sah ebenfalls Begriffe im
Zusammenhang mit der Definition von Lobbyismus als noch
klärungsbedürftig an. So gelte es festzulegen, was unter einer
"überwiegenden Tätigkeit" zu verstehen sei. Eine Präzisierung des
Gesetzes auf dem Weg eines Erlasses, wie es sich auch beim Anti-
Korruptionsgesetz bewährt habe, halte er für begrüßenswert.

Das Lobby-Gesetzes wurde schließlich einstimmig vertagt.

Karl: Schutz von Minderjährigen muss ein wesentliches Anliegen sein

Im Sinne einer Fortschreibung der Maßnahmen des Zweiten
Gewaltschutzgesetzes legt Justizministerin Beatrix Karl eine
Strafgesetznovelle vor, die zur Verbesserung des Kinderschutzes
beitragen und zur Ahndung von Auslandstaten (insbesondere im Bereich
des Sexualstrafrechts) befähigen soll: Darin ist neben
Strafverschärfungen bei Gewaltdelikten von Volljährigen an Unmündigen
auch eine Erweiterung der extraterritorialen Gerichtsbarkeit (etwa in
Hinblick auf die Ahndung von Zwangsverheiratungen und
Genitalverstümmelungen) und die Etablierung zweier neuer
Straftatbestände ("Grooming" und Betrachtung pornographischer
Darbietungen Minderjähriger)vorgesehen.

Im Zusammenhang mit dieser Novelle debattiert wurden auch zahlreiche
Anträge der Opposition, die größtenteils das erforderliche Quorum
verfehlten und abgelehnt wurden. Lediglich in Hinblick auf die
Forderungen der Grünen beschloss man eine Vertagung.

Die FPÖ spricht sich in ihren Anträgen für eine wirksamere Bekämpfung
von Zwangsehen (89/A), härtere Strafen zum Schutz Unmündiger vor
sexuellem Missbrauch (272/A[E] und 273/A[E]), den Ausschluss von
Hafterleichterungen für Kinderschänder (542/A[E]) und die
Verschärfung sexualstrafrechtlicher Bestimmungen bis hin zur
"chemischen Kastration" von Tätern (1054/A[E]) aus.

Das BZÖ plädiert für die Etablierung einer Anzeigepflicht bei
Vorliegen eines Missbrauchsverdachts von Minderjährigen (1366/A[E]),
die Abschaffung der Verjährung von sexuellen Übergriffen auf Kinder
(1709/A[E]), die sofortige Umsetzung seines Kinderschutzpakets
(1710/A[E]) und die Abhaltung eines Kinderschutzgipfels (1711/A[E]).

Die Grüne Fraktion schließlich spricht sich für die Einrichtung einer
staatlichen Kommission zur Aufklärung und Aufarbeitung von Fällen
sexuellen Missbrauchs in kirchlichen Einrichtungen aus (1643/A[E]).
Ergänzt wurde die Tagesordnung um zwei weitere Entschließungsanträge
der Grünen betreffend eines Opferfonds für Gewaltopfer (1738/A(E))
und einer unabhängigen Opferhotline (1739/A(E)).

Abgeordneter Christian Lausch (F) sah die Strafgesetznovelle zum
Kinderschutz als einen wichtigen Schritt, der aber nicht weit genug
gehe, um die Schwächsten der Gesellschaft umfassend zu schützen. Die
Anträge der Freiheitlichen sollen daher die Wichtigkeit des
Opferschutzes unterstreichen. Auch Abgeordneter Peter Westenthaler
(B) sah einen Schritt in die richtige Richtung. Das BZÖ sehe es aber
als nicht zeitgemäß an, zwischen schwerem und weniger schwerem
Missbrauch von Unmündigen zu unterscheiden. Jeder Missbrauch müsse
als schwer eingestuft werden. Bei Quälen mit Todesfolge sei ein
Strafhöchstmaß von zehn Jahren zu niedrig, hier sollten
lebenslängliche Strafen möglich sein. Angesichts jüngst bekannt
gewordener Fälle seien die bestehenden Verjährungsfristen zu
überdenken. Westenthaler stellte auch die Möglichkeit zur bedingten
Entlassung von Sexualstraftätern grundsätzlich in Frage. Angesichts
der hohen Dunkelziffer bei Kindesmissbrauch wäre aus Sicht des BZÖ
eine generelle Anzeigepflicht zu überlegen.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) hingegen sah durchaus sinnvolle
Punkte im Gesetz, meinte aber, die Erhöhung des Strafrahmens sei nur
dann sinnvoll, wenn damit eine entsprechende Wirkung erzielt werde,
sonst handle es sich "um bloßen Populismus". Nach Meinung von
ExpertInnen sei der Effekt der Anhebung der Strafdrohung aber äußerst
fraglich. Die Justizpolitik müsse vielmehr bei der hohen Dunkelziffer
ansetzen. Er wurde in seiner Argumentation von Fraktionskollegin
Tanja Windbüchler-Souschill unterstützt, die ihre Erfahrung als
Prozessbegleiterin für Kinder und Jugendliche einbrachte. Wichtig sei
es, im Sinne einer Schließung der Interventionskette die
existierenden Präventionsmaßnahmen zusammenzuführen. Man brauche ein
Gesamtkonzept zur Prävention, das auch die Arbeit mit Tätern
einschließe. Es gelte, alle Kinder- und Jugendschutzeinrichtungen in
Österreich sowie die Männerberatungsstellen mit einzubeziehen. Auch
Abgeordneter Johannes Jarolim (S) stimmte zu, dass eine Erhöhung des
Strafrahmens allein zu wenig sei. Es bleibe aber nicht bei dieser
Novelle, sondern man stelle auch Überlegungen zu Prävention und
Jugendwohlfahrt an. Das Thema Gewalt im häuslichen Umfeld könne nicht
durch das Parlament gelöst werden, sondern es handle sich um ein
gesamtgesellschaftliches Thema, für das alle sensibilisiert werden
müssten.

Abgeordneter Harald Stefan (F) wertete die Erhöhung des Strafrahmens
als richtiges Signal. Die Strafdrohung sei sicher kein Allheilmittel,
aber es gehe darum, eine gesellschaftliche Wertung zum Ausdruck zu
bringen und den Druck zu erhöhen, damit die Täter sich nicht so
sicher fühlten, wie es offenbar bisher der Fall war. Insofern spreche
sich die FPÖ auch für eine allgemeine Anzeigepflicht aus.
Abgeordneter Herbert Scheibner (B) thematisierte nochmals die
Verjährungsfrist angesichts der bekannt gewordenen Ereignisse am
Wilhelminenberg.

Abgeordneter Johann Maier (S) meinte, ein Argument für Mindeststrafen
lasse sich aus aktuellen Anlässen ableiten. Mehrere Personen aus der
Beamtenschaft seien schließlich in Fällen von Kindesmissbrauch mit
bedingten Strafen davongekommen. Eine Mindeststrafe würde
sicherstellen, dass solche Personen ihren Beruf nicht mehr ausüben
können. Maier verwies auf eine hohe Einstellungsrate bei Verfahren
wegen Kindesmisshandlung: 2010 betraf dies 95 von 180 Fällen. Er
fragte die Bundesministerin nach Gründen für diese hohe Rate und
wollte wissen, ob es in Zukunft möglich sein werde, eine genauere
Erfassung und Auswertung von Missbrauchsdelikten vorzunehmen, um
Aussagen über Opferkreis, die Täter-Opfer-Beziehung oder die Umstände
der Anzeige zu erhalten.

G-Abgeordnete Daniela Musiol kam auf die Forderungen der Grünen
betreffend unabhängige staatliche Untersuchungskommission,
Opferhotline und Opferfonds zu sprechen. Abgeordneter Johann Maier
(S) konnte diesen Forderungen einiges abgewinnen und verwies darauf,
dass man an der Umsetzung einer Untersuchungskommission arbeite. Er
begründete seinen Vertagungsantrag zu den Antragen der Grünen damit,
dass dies noch Zeit benötige.

Bundesministerin Beatrix Karl bestätigte, dass man derzeit an der
Einsetzung einer staatlichen Untersuchungskommission, die sich mit
den Fällen von Missbrauch in staatlichen, kirchlichen wie privaten
Institutionen befassen werde, arbeite. Sie konstatierte, es herrsche
Einigkeit darüber, dass ein besserer Schutz der Kinder notwendig sei,
aber nicht darüber, wie dies erfolgen sollte. Das Strafrecht allein
sei nicht die Lösung. Derzeit starte ein Modellversuch zur
kindgerechten Befragung von Vorschulkindern in Fällen von Missbrauch
und häuslicher Gewalt, wo man mit einem Sachverständigen-Tandem
arbeiten werde. Bei Familienrechtsverfahren setze man auf die
Familiengerichtshilfe, welche 2012 starte. Familienrichter würden
dabei von PädagogInnen, SozialarbeiterInnen und PsychologInnen
unterstützt. Familiengerichte sollten auch die Möglichkeit erhalten,
den Auftrag zum Besuch eines Anti-Gewalttrainings zu erteilen.

Was die Verjährungsfristen betraf, plädierte die Ministerin für eine
differenzierte Herangehensweise an diese Frage. Einerseits handle es
sich bei den bekannt gewordenen Fällen, etwa am Wilhelminenberg, um
strukturelle Probleme, die erst jetzt bekannt würden. Rückwirkend
könnten Verjährungen nicht mehr aufgehoben werden, die Fristen seien
außerdem bereits angehoben worden. Zudem sei zu bedenken, dass nach
langer Zeit oft nicht mehr ausreichend Beweise für eine
strafrechtliche Verfolgung gesammelt werden könnten. Die Opfer würden
dann mit der für sie frustrierenden Erfahrung konfrontiert, dass
keine strafrechtliche Verfolgung mehr erfolgen könne. Über eine
Anhebung der zivilrechtlichen Verjährung sollte man allerdings
nachdenken.

Zur Frage der Einstellung von Verfahren meinte sie, dass eine
Arbeitsgruppe derzeit prüfe, ob man die verschiedenen Einzelfälle,
die bei jeweils verschiedenen Staatsanwaltschaften lägen, einer
deliktspezifischen Auswertung unterziehen könne. Die Angelegenheit
stoße aber auf sehr viele Schwierigkeiten. Zur bedingten Entlassung
von Sexualstraftätern verwies Karl darauf, dass diese nur unter
gerichtlicher Aufsicht erfolgen könne und Bewährungshilfe
verpflichtend sei. Auch was die Anbahnung von Sexualstraftaten
betreffe, erachte sie die jetzt geltende Regelung für durchaus
ausreichend.

Befürchtungen, dass durch die Strafgesetznovelle der
Gestaltungsspielraum von RichterInnen eingeschränkt werden könnte,
seien nicht berechtigt, meinte die Justizministerin. Es werde sicher
nicht die einmalige, im Affekt verabreichte Ohrfeige oder der "Klaps
auf den Po" mit der Mindeststrafe bedroht, versicherte sie. Insgesamt
habe sich vieles zum Positiven verändert, wenn es um die Sensibilität
der Gesellschaft und des Gesetzgebers für Missbrauch gehe, man müsse
aber noch manche Punkte überdenken, meinte die Ministerin.

Die Novelle wurde in getrennter Abstimmung teils mit den Stimmen von
SPÖ und ÖVP, teil einstimmig verabschiedet. Ein von Abgeordnetem
Franz Glaser (V) eingebrachter Entschließungsantrag, der die
Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes vorsieht, wurde ebenso wie
eine Ausschussfeststellung, die präzisiert, ab wann tatsächlich eine
mit der Mindeststrafe zu ahndende Kindesmisshandlung vorliegt,
einstimmig verabschiedet.

Strafvollzug im Staat mit den besseren Resozialisierungsaussichten

Mit S-V-G-B-Mehrheit beschloss der Justizausschuss ferner eine
Novelle zum Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in
Strafsachen, die im Wesentlichen den EU-Rahmenbeschluss über die
gegenseitige Anerkennung von Urteilen in Strafsachen, durch die eine
freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme begründet wird, umsetzt.
Das Gesetz basiert dabei auf dem Grundsatz, dass der Strafvollzug
fortan in jenem Staat vorgenommen werden soll, der am ehesten
geeignet erscheint, der Resozialisierung des Verurteilten zu dienen.
Ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien sah dazu neben
legistischen Klarstellungen eine Zuständigkeitsübertragung zugunsten
des Justizministeriums vor.

Abgeordneter Johann Maier (S) nahm die Novelle zum Anlass, den
europäischen Haftbefehl anzusprechen. Diese Maßnahme sei zwar
grundsätzlich ein Erfolg, meinte er, vermisste aber eine
Verhältnismäßigkeitsklausel sowie eine EU-weite Harmonisierung der
strafgerichtlichen Entschädigung. Bundesministerin Beatrix Karl
versicherte, gerade die Frage der Verhältnismäßigkeit sei Gegenstand
der Evaluierung des europäischen Haftbefehls.

Justiz-Ombudsstellen werden gesetzlich abgesichert

Die Justiz-Ombudsstellen finden nun endgültig Eingang in die
österreichische Rechtsordnung. Eine mit S-V-F-G-Mehrheit beschlossene
Novelle zum Gerichtsorganisationsgesetz verpflichtet die
Justizverwaltung zur Einrichtung dieser Anlaufstellen, deren Aufgabe
die Behandlung von Anfragen und Beschwerden über die Tätigkeit der
Gerichte ist. Damit werden die Justiz-Ombudsstellen gesetzlich
festgeschrieben und abgesichert.

Vereinsgesetz begrenzt Haftungsrisiko für ehrenamtlich Tätige

Durch eine Novelle zum Vereinsgesetz, die der Ausschuss einstimmig
verabschiedete, wird nunmehr die Haftung unentgeltlich handelnder
Organwalter insofern beschränkt, als es dem Funktionär künftig
möglich sein soll, bei direkter Inanspruchnahme durch Dritte einen
Rückersatzanspruch gegen den Verein geltend zu machen. Der Funktionär
wird demnach dem Verein gegenüber nur dann für den verursachten
Schaden verantwortlich, wenn dieser auf vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln zurückzuführen ist.

Neue Kostenregelungen für Sozialrechtssachen bei Gerichten

Eine Änderung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes, die eine neue
Kostenersatzregelung vorsieht, wurde mit S-V-G-Mehrheit angenommen.
Grundsätzlich sind die bei den ordentlichen Gerichten im Rahmen von
Tätigkeiten in sozialgerichtlichen Verfahren erwachsenden Kosten von
den Trägern der Sozialversicherung zu übernehmen, wenn ein solcher
Träger Parteistellung einnimmt. Nachdem dieser Verpflichtung bisher
durch Bezahlung eines jährlichen Pauschalbetrags nachgekommen wurde,
sollen nunmehr die tatsächlich angefallenen Kosten ersetzt werden,
zumal die Pauschalsumme nicht mehr ausreiche.

Die Abgeordneten Albert Steinhauser und Wolfgang Zinggl (beide G)
gaben zu bedenken, dass die Gerichte bei den Gebühren mehr einnehmen
als sie insgesamt ausgeben, und sprachen in diesem Zusammenhang von
einer "cash cow". Gewinnmaximierung sei nicht Aufgabe der Gerichte,
meinten sie und schlugen grundsätzlich eine Rücknahme bei den
Gebühren vor. Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) befürchtete
Beitragserhöhungen als Ergebnis der neuen Kostenersatzregelung.
Abgeordneter Herbert Scheibner (B) wiederum plädierte für eine
neuerliche Anhebung der Pauschalsumme.

Inflationsanpassungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung

Mit S-V-F-G-Mehrheit sprach sich der Justizausschuss weiters für eine
Novelle zum Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz aus, das in
Maßgabe einer EU-Richtlinie nun die Mindestversicherungssummen an die
Inflationsrate anpasst.

Fortpflanzungsmedizin: G-Antrag vertagt

Vertagt wurde schließlich ein Antrag der Grünen, in dem Abgeordnete
Daniela Musiol, eine Öffnung der Fortpflanzungsmedizin für
alleinstehende Frauen und Frauen in gleichgeschlechtlichen,
eingetragenen Partnerschaften forderte. Die Abgeordnete Ridi Maria
Steibl (V) begründete die Vertagung mit noch ausstehendem
Diskussionsbedarf und entsprechenden anhängigen Verfahren beim
Verfassungsgerichtshof. (Schluss)

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Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
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