• 22.11.2011, 18:55:05
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Volksanwaltschaft wird zentrale Anlaufstelle für Foltervorwürfe Verfassungsausschuss stimmt OPCAT-Durchführungsgesetz zu

Wien (PK) - Österreich hat bereits im Jahr 2003 ein internationales
Abkommen zur Verhinderung von Folter sowie von anderen grausamen,
unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen und Strafen (OPCAT)
unterzeichnet. Nun soll in Umsetzung dieses Übereinkommens die
Volksanwaltschaft als zentrale österreichische Anlaufstelle zur
Verhütung von Folter und zur Prüfung von Foltervorwürfen eingerichtet
werden. Das von der Regierung dazu vorgelegte "OPCAT-
Durchführungsgesetz" hat heute unter Berücksichtigung eines
Abänderungsantrags den Verfassungsausschuss des Nationalrats
passiert. Der Beschluss fiel mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ,
weiten Teilen des Gesetzespakets stimmten auch die Grünen zu.

Laut Gesetzentwurf soll die Volksanwaltschaft künftig von sich aus
prüfen, ob in "Orten der Freiheitsentziehung" die Menschenrechte
eingehalten werden, und im Zuge dieser Prüfungen auch die Arbeit der
vollziehenden Organe kontrollieren. Dabei geht es, wie aus den
Erläuterungen hervorgeht, nicht nur um Justizanstalten und
Polizeiinspektionen, sondern etwa auch um Erstaufnahmestellen für
AsylwerberInnen, Kasernen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und
Pflegeheime, Krisenzentren sowie Wohngemeinschaften für Jugendliche.
Ebenso sollen Einrichtungen und Programme für behinderte Menschen
unter die Lupe genommen werden, um Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch
zu vermeiden. Insgesamt rechnet die Regierung mit rund 4.000 zu
überprüfenden - öffentlichen und privaten - Einrichtungen.

Unterstützt werden sollen die VolksanwältInnen bei ihrer neuen
Aufgabe vom Menschenrechtsbeirat, der vom Innenministerium zur
Volksanwaltschaft übersiedelt und vergrößert wird, sowie von
zumindest sechs neu einzurichtenden Kommissionen. Der
Aufgabenerweiterung der Volksanwaltschaft wird außerdem durch einen
neuen Passus in der Verfassung Rechnung getragen, wonach
VolksanwältInnen über Kenntnisse der Organisation und Funktionsweise
der Verwaltung sowie über Kenntnisse auf dem Gebiet der
Menschenrechte verfügten müssen. Neu ist weiters das Recht der
Volksanwaltschaft, dem Nationalrat und dem Bundesrat gesondert über
einzelne Wahrnehmungen zu berichten.

In Kraft treten soll das das OPCAT-Durchführungsgesetz mit 1. Juli
2012. Für die zusätzlich notwendigen 15 Planstellen bei der
Volksanwaltschaft wurde bereits im vergangene Woche beschlossenen
Bundesfinanzgesetz 2012 Vorsorge getroffen. Drei dieser Planstellen
werden vom Innenministerium übertragen.

Im Rahmen der Debatte wurde die Aufgabenerweiterung der
Volksanwaltschaft von den Abgeordneten weitgehend begrüßt. Sowohl die
Grünen als auch das BZÖ bemängelten allerdings, dass nicht
gleichzeitig die Gelegenheit genutzt worden sei, den Bestellmodus der
Volksanwaltschaft auf neue Beine zu stellen. So drängten die Grün-
Abgeordneten Alev Korun und Wolfgang Zinggl darauf, die Mitglieder
der Volksanwaltschaft auf Basis eines Vorschlags des Hauptausschusses
mit Zweidrittelmehrheit vom Nationalrat wählen zu lassen und zuvor
ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Ein von Korun
dazu eingebrachter Abänderungsantrag blieb bei der Abstimmung aber
ebenso in der Minderheit wie eine von den Grünen beantragte
Ausschussfeststellung, die auf ein öffentliches Hearing mit den
KandidatInnen im Hauptausschuss abzielte.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) plädierte generell dafür, die
Volksanwaltschaft auf ein neues Fundament zu stellen und sie auch mit
Aufgaben zu betrauen, die derzeit von anderen Ombudsstellen und
Anwaltschaften wahrgenommen würden. Man habe die Chance verpasst,
eine wirklich "starke Bürgeranwaltschaft" zu schaffen, klagte er. Die
Ablehnung des OPCAT-Durchführungsgesetzes durch das BZÖ begründete
Scheibner damit, dass die Bestimmungen viel zu kompliziert seien.

Auf ungeteilte Zustimmung stieß der Gesetzentwurf hingegen bei SPÖ,
ÖVP und FPÖ. So sprach Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) von einem
"Meilenstein", was die Aufgabenerweiterung der Volksanwaltschaft
betrifft. Er verteidigte in Einklang mit Abgeordnetem Harald Stefan
(F) und Abgeordnetem Hannes Fazekas (S) überdies den Bestellmodus der
Volksanwaltschaft. Positiv zum Entwurf äußerten sich auch die
Abgeordneten Angela Lueger (S) und Franz-Joseph Huainigg (V), wobei
sich Huainigg dafür aussprach, besonderes Augenmerk auf die
Sicherstellung der Rechte behinderter Menschen zu legen.

Volksanwältin Gertrude Brinek machte darauf aufmerksam, dass der
vorliegende Gesetzentwurf die bisher weitreichendste Änderung der
Befugnisse der Volksanwaltschaft bringe. Während sich die
Volksanwaltschaft bisher auf nachkontrollierende Prüfarbeit
konzentriert habe, gehe es beim neuen Aufgabenfeld in erster Linie um
Prävention zur Sicherstellung von Grund- und Menschenrechten,
skizzierte sie. Dabei betrete man in vielerlei Hinsicht Neuland.

Auch Staatssekretär Josef Ostermayer hob die Bedeutung der Reform
hervor. Zur Wortmeldung von Abgeordnetem Scheibner merkte er an, es
könnte sich im Zuge der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit als
sinnvoll erweisen, die Ombudsfunktion mancher Stellen an die
Volksanwaltschaft zu übertragen.

Mit dem Gesetzentwurf mitverhandelt wurden drei Oppositionsanträge.
Das BZÖ tritt in seinem Antrag unter anderem für eine Direktwahl der
VolksanwältInnen ein und will deren Zahl auf sechs erhöhen (458/A).
Die Grünen sprechen sich für die Einrichtung einer "Whistleblower"-
Hotline bei der Volksanwaltschaft aus, bei der Personen straf- und
verwaltungsstrafrechtliche Missstände in ihrem Umfeld wie Korruption
oder Insiderhandel melden können sollen (827/A[E]). Die FPÖ fordert
eine Ausweitung der Kontrollbefugnisse der Volksanwaltschaft auf
ausgegliederte Rechtsträger (1540/A[E]).

Während sich Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) der Forderung der FPÖ
anschloss, auch ausgegliederte Rechtsträger von der Volksanwaltschaft
prüfen zu lassen, sieht Abgeordneter Hannes Fazekas (S) hier keinen
Handlungsbedarf. Die Volksanwaltschaft sei in erster Linie dazu da,
Missstände in der Verwaltung aufzuzeigen, meinte er. Es könne nicht
Aufgabe der Volksanwaltschaft sein, zu prüfen, "warum ein Zug der ÖBB
unpünktlich ist". Überlegen sollte man sich seiner Meinung nach, die
Volksanwaltschaft zu einer zentralen Anlaufstelle für
Missbrauchsopfer zu machen.

Abgeordneter Johann Maier (S) sprach sich dafür aus, den Antrag der
Grünen betreffend Whistleblower-Hotline zu vertagen. Man müsse in
dieser Frage behutsam vorgehen, mahnte er und kündigte eine Enquete
des Datenschutzrates zu diesem Thema an. Grundsätzlich sei es
wichtig, diejenigen, die zu Recht etwas anprangerten, zu schützen,
sagte Maier, auf der anderen Seite müssten aber auch jene, die eines
Delikts bezichtigt würden, einen Grundrechtsschutz genießen. Im
öffentlichen Dienst sind Maier zufolge Änderungen im
Beamtendienstrechtsgesetz geplant, man dürfe die Frage aber nicht auf
den öffentlichen Bereich beschränken. Abgeordneter Werner Herbert (F)
schloss sich den Ausführungen Maiers im Wesentlichen an.

Der Gesetzentwurf der Regierung wurde vom Verfassungsausschuss teils
mit S-V-F-G-Mehrheit, teils mit Zustimmung von SPÖ, ÖVP und FPÖ
gebilligt. In Form einer einstimmig gefassten Ausschussfeststellung
hielten die Abgeordneten ausdrücklich fest, dass auch
sozialpädagogische Einrichtungen im Rahmen der Jugendwohlfahrt der
Kontrollzuständigkeit der Volksanwaltschaft unterliegen. In einer
zweiten, mit S-V-F-G-Mehrheit gefassten Ausschussfeststellung werden
Verhandlungen über die künftige Durchführung von Hearings im Zuge der
Wahl von VolksanwältInnen und anderen vom Nationalrat zu wählenden
Organen in Aussicht gestellt.

Vom Verfassungsausschuss abgelehnt wurde der Antrag des BZÖ. Die
Anträge der FPÖ und der Grünen wurden vertagt.

Asylgerichtshof: Nur noch knapp 2.000 Altverfahren offen

Weiters befasste sich der Verfassungsausschuss heute mit den
Tätigkeitsberichten des Asylgerichtshofs für die Jahre 2008, 2009 und
2010. An der Diskussion nahm auch der Präsident des Asylgerichtshofs
Harald Perl teil. Aus den Berichten geht unter anderem hervor, dass
der Asylgerichtshof im Rahmen seiner bisherigen Tätigkeit rund ein
Fünftel der erstinstanzlichen Entscheidungen aufgehoben hat. Im Jahr
2010 wurden 9.216 neue Verfahren beim Asylgerichtshof anhängig,
14.056 Verfahren konnten abgeschlossen werden. Derzeit sind, wie Perl
mitteilte, nur noch wenige Altverfahren offen, bis Ende 2012 will er
auch länger dauernde Neuverfahren abgeschlossen haben.

In der Debatte erhielt der Asylgerichtshof großes Lob von allen fünf
Fraktionen. So hielt etwa Abgeordneter Otto Pendl (S) fest, der
Gerichtshof habe seit seiner Einrichtung "erstklassige Arbeit"
geleistet. Abgeordneter Johann Singer (V) wies auf den sukzessiven
Abbau von Altverfahren hin. Auch die Abgeordneten Peter Westenthaler
(B), Alev Korun (G) und Walter Rosenkranz (F) schlossen sich der
positiven Beurteilung an.

Abgeordnete Korun gab allerdings zu bedenken, dass die Qualität der
Entscheidungen genauso wichtig sei wie die Geschwindigkeit von
Verfahren. Sie ortet einen Trend, immer mehr Entscheidungen der
ersten zu Instanz bestätigen. Kritik übte sie daran, dass in manchen
Fällen oft jahrelang keine Ermittlungen durchgeführt würden und die
Asylwerber plötzlich einen negativen Bescheid bekämen, ohne nochmals
befragt worden zu sein. Abgeordneter Rosenkranz äußerte die
Befürchtung, dass der Asylgerichtshof im Zuge der Reform der
Verwaltungsgerichtsbarkeit zerschlagen werden könnte.

Der Präsident des Asylgerichtshofs Harald Perl hielt fest, dass sich
der Asylgerichtshof entschieden habe, parallel zum Abbau der fast
24.000 Altverfahren die neu an den Gerichtshof herangetragenen
Asylverfahren abzuwickeln und dadurch eine gewisse Verzögerung beim
Abbau der Altverfahren in Kauf zu nehmen. Mittlerweile befinde man
sich beim Altverfahrensabbau aber im "Countdown", skizzierte er.
Konkret sind ihm zufolge noch je 300 Verfahren von Familien und von
Einzelpersonen aus den Balkanländern sowie 300 Verfahren von Familien
und knapp 1.000 Verfahren von Einzelpersonen aus anderen
Herkunftsländern offen.

Ein Großteil der neuen Asylverfahren konnte laut Perl innerhalb von
sechs Monaten abgeschlossen werden. Lediglich bei 30 % der Verfahren
sei man in Rückstand gekommen. Sein nächstes Ziel nach dem Abbau der
Altverfahren sei es, diesen Verfahrensrückstand bis Ende 2012 bzw.
Anfang 2013 aufzuholen.

Einen Trend in Richtung verstärkter Bestätigung der erstinstanzlichen
Entscheidungen kann Perl, wie er sagte, nicht feststellen. Er sprach
sich in diesem Zusammenhang generell dagegen aus, anhand der Zahl der
Aufhebung von Entscheidungen die Qualität der Arbeit des
Bundesasylamts zu messen. Es gebe genauso exzellente erstinstanzliche
Verfahren, bei denen der Asylgerichtshof aber zu einer anderen
Conclusio komme, wie schlecht geführte Verfahren, in denen der
Asylgerichtshof letztendlich die Entscheidung des Bundesasylamts
inhaltlich bestätige. Insgesamt ist die Qualität der
erstinstanzlichen Verfahren laut Perl in den letzten 10 Jahren aber
deutlich gestiegen.

Zur Frage der von Abgeordnetem Peter Westenthaler (B) angesprochenen
Folgeanträge meinte Perl, die gesetzlichen Bestimmungen hätten sich
bewährt. Der Asylgerichtshof sei in der Lage, bei Folgeanträgen sehr
rasch Entscheidungen zu treffen. In Richtung Abgeordneter Alev Korun
(G) hielt er fest, bei Altverfahren seien grundsätzlich entweder ein
Parteiengehör oder eine Verhandlung vorgesehen.

Zur Organisation des Asylgerichtshofs merkte Perl an, die
Arbeitsabläufe seien einer ISO-Zertifizierung unterzogen worden. Er
fürchtet in diesem Sinn auch nicht, dass es im Zuge der Reform der
Verwaltungsgerichtsbarkeit zu einer Zerschlagung von Strukturen
kommen werde. Vielmehr zeigte sich Perl zuversichtlich, dass die
Strukturen des Gerichtshofs als Basis für das neue
Bundesverwaltungsgericht herangezogen würden.

Dies wurde von Staatssekretär Josef Ostermayer bestätigt. Er wies
darauf hin, dass der Asylgerichtshof als Kern für das neue
Bundesverwaltungsgericht erster Instanz herangezogen werden solle.
Der Gesetzentwurf sei mittlerweile weitgehend fertig, erklärte
Ostermayer. In den nächsten Wochen will er mit den einzelnen
Fraktionen verhandeln. Er hofft auf einen weitgehenden Konsens bzw.
Einstimmigkeit.

Die drei Berichte des Asylgerichtshofs wurden vom
Verfassungsausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen.

Am Beginn der Sitzung war Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) anstelle
von Reinhold Lopatka zu einem der Obmann-Stellvertreter des
Verfassungsausschusses gewählt worden. (Fortsetzung
Verfassungsausschuss)

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