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OTS0108   15. Nov. 2011, 10:52

Stöger: Großer Schritt in Richtung Gesundheits- und Spitalsreform

Novelle zum Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KaKuG) heute im Ministerrat beschlossen


"Wir müssen die Spitäler optimal auf den Bedarf in
den Regionen ausrichten. Um das in Zukunft besser gewährleisten zu
können, hat die Bundesregierung heute Änderungen im Spitalsgesetz
beschlossen", betonte Gesundheitsminister Alois Stöger anlässlich der
heutigen Sitzung des Ministerrates. "Kranke Menschen können oft keine
weiten Wege zurücklegen. Die Gesundheitsversorgung soll in der Nähe
der Patientinnen und Patienten erhalten bleiben oder sogar noch näher
zu ihnen gebracht werden. Die Länder bekommen ein gutes Werkzeug in
die Hand, um die Versorgung der Bevölkerung in den Regionen zu
verbessern", so der Gesundheitsminister weiter.

Mit der Gesetzesnovelle soll das Angebot an Spitalsleistungen besser
an den tatsächlichen lokalen Bedarf angepasst werden. Wenn in einer
Region bestimmte Angebote fehlen, z.B. Augen- oder HNO-Versorgung,
sollen diese eingerichtet werden können - im Abtausch gegen
bestehende Strukturen, die in ihrem derzeitigen Umfang oft nicht mehr
notwendig sind. Auch die einseitigen fachlichen Parallelstrukturen
und die Bettenzahlen werden flexibler gestaltbar. "Dadurch können
mehr medizinische Fächer als bisher angeboten und Betten sinnvoll
umgeschichtet werden.", erklärte der Gesundheitsminister. Beispiele
dafür seien etwa Spitäler in großen Schigebieten, die Umschichtungen
von der Chirurgie zugunsten der Unfallchirurgie vornehmen könnten
oder der generelle Ausbau der Altersmedizin in den Krankenanstalten.
"Natürlich muss auch in Zukunft jedes kleine Spital rasche und
kompetente Erstversorgung rund um die Uhr anbieten. Wichtig ist, dass
die regionale Grundversorgung zu jeder Zeit sichergestellt ist", so
Alois Stöger abschließend.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0108 2011-11-15 10:52 151052 Nov 11 BGF0001 0264



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