• 15.11.2011, 10:38:10
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Karl: Gewalt gegen Kinder kennt keine Toleranzgrenze

Justizministerin in Aktueller Stunde: Kinderschutzpaket gibt Kindern mehr Sicherheit

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Mit diesem Paket werden wir noch mehr
Sicherheit für Kinder schaffen, verwies heute, Dienstag,
Justizministerin Dr. Beatrix Karl in der Aktuellen Stunde des
Nationalrats auf das Kinderschutzpaket, das auf ihre Initiative
letzte Woche im Ministerrat beschlossen wurde und bekannte sich zur
Verantwortung, die Schwächsten der Gesellschaft vor gewalttätigen und
sexuellen Übergriffen zu schützen

Karl: "Neben der Aufklärung, dass physische Gewalt weder legal ist
noch ein sinnvolles Erziehungsmittel darstellt, muss auch das
Strafrecht angemessene, verhältnismäßige und vor allem abschreckende
Sanktionen vorsehen."

Allein im Jahr 2010 gelangten 522 Fälle einer Körperverletzung gegen
ein unmündiges Opfer zur Anzeige. In knapp der Hälfte der Fälle waren
die Kinder jünger als zehn Jahre. Dazu kommen 153 Verurteilungen
wegen schweren bzw. sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, die
Dunkelziffer der Missbrauchsdelikte bzw. von Fällen von Gewalt gegen
Kinder liegt allerdings höher.

"Es bedarf daher Maßnahmen, die das Unrecht solcher Übergriffe
deutlich machen und die Strafverfolgung stärken", zeigte sich die
Ministerin zufrieden, dass sich der Justizausschuss in seiner Sitzung
am 22. November mit der Vorlage beschäftigen wird, mit der sowohl der
strafrechtliche Schutz vor Gewalt und Missbrauch verstärkt wird, als
auch neuen Gefahren für Kindern und Jugendlichen entgegengewirkt
werden könne. Bei Gewaltdelikten gegen Kinder, bei denen derzeit noch
keine Mindeststrafen vorgesehen sind, werden daher solche eingeführt
und bereits vorhandene Mindeststrafandrohungen angehoben. Außerdem
wird die Möglichkeit der Verhängung einer alternativen Geldstrafe bei
diesen Delikten abgeschafft. Dadurch werde sichergestellt, "dass
Gewalt gegen Kinder keine Toleranzgrenze kennt", so Karl. Darüber
hinaus wird bereits die Anbahnung sexueller Kontakte zu
Minderjährigen, das sogenannte "Grooming", verboten, und auch die
wissentliche Betrachtung einer Live-Übertragung von pornographischen
Darbietungen Minderjähriger mittels Web-Cam im Internet wird durch
einen neuen Tatbestand unter Strafe gestellt. "Das sind Maßnahmen,
die richtig und wichtig sind. Bloße Polemik und Aufstachelung bringen
uns keinen Schritt weiter. Wer hier vom Täterschutz spricht, der hat
die Entwicklung in den letzten Jahren verschlafen oder ist bloß
interessiert, Ängste zu schüren und glauben zu machen, wir könnten
den Problemen, vor allem der innerfamiliären Gewalt, allein mit
höheren Strafen begegnen", so Karl in Richtung FPÖ.

Karl verwies in ihrer Rede zudem auf zahlreiche Maßnahmen, die in den
letzten Jahren gesetzt wurden, darunter die Einführung neuer
Straftatbestände, die Anhebung der Strafrahmen, die sukzessive
Verlängerung des Verjährungsrechts sowie die obligatorische
Bewährungshilfe bei bedingt entlassenen Sexualstraftätern, wodurch
eine intensivere Kontrolle möglich ist. Zudem bestehe die
Möglichkeit, gewissen Tätergruppen bestimmte Tätigkeiten zu
untersagen.

Aus einer im Jahr 2007 erstellten Studie wisse man, dass in
Österreich keine Anzeichen einer besonderen Milde, sondern im
Gegenteil im Vergleich eine strenge Strafpraxis festzustellen sei,
die auch eine Tendenz zur Verschärfung aufweise. "Tun wir nicht so,
als wäre die Gesellschaft Sexualstraftätern hilflos ausgeliefert", so
Karl.

Justizministerin gibt Gutachten zur Fußfessel in Auftrag

Zum von der FPÖ genannten aktuellen Fall hob die Ministerin hervor,
dass sich der elektronisch überwachte Hausarrest als alternative Form
bewährt habe. "Bisher gab es weder sicherheitsrelevante Vorfälle noch
relevante technische Probleme", verwies die Ministerin auf die gute
Vorbereitung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den
Vollzug. Trotzdem habe der Anlassfall auch im Justizministerium
Nachdenken ausgelöst. Sie, Karl, wolle jedoch nicht reflexartig mit
Schnellschüssen, sondern mit gesichertem Expertenwissen reagieren.
Deshalb hat die Ministerin ein Gutachten beim renommierten
Innsbrucker Strafrechtsprofessor Dr. Klaus Schwaighofer über die
rechtliche Möglichkeit in Auftrag gegeben, bestimmte Ausschlussgründe
für die Anwendung des Strafvollzugs durch elektronisch überwachten
Hausarrest vorzusehen. "Ob und was es zu verbessern gilt, wollen wir
aufgrund eines objektiven und unabhängigen Gutachtens prüfen und dann
in aller Ernsthaftigkeit diskutieren. Wenn es etwas zu verbessern
gilt, werden wir daran mitwirken", so die Justizministerin
abschließend.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at

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