- 15.11.2011, 10:27:39
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BZÖ-Westenthaler: "Kein Pardon für Kinderschänder!"
"Wer gibt Opfern eine zweite Chance?"
Wien (OTS) - Als "ersten winzigen Schritt aber keine
Abschreckung", bezeichnete BZÖ-Sicherheitssprecher Abg. Peter
Westenthaler in seinem Debattenbeitrag die von Justizministerin Karl
angekündigten härteren Strafen bei Kindesmissbrauch. "Das Gesetz
bewirkt nichts, solange im StGB Kinder nicht als besonders
schützenswerte Gruppe gelten", warnte Westenthaler unter Hinweis auch
auf die Paragraphen 206 und 207. Derzeit werden laut Westenthaler
Vermögensdelikte härter bestraft als Missbrauch. Deshalb forderte der
BZÖ-Mandatar: "Kein Pardon für Kinderschänder!"
Derzeit fehlt eine Angemessenheit der Strafen bei sexuellem
Missbrauch von Unmündigen, kritisierte Westenthaler und nannte etwa
den Fall eines Salzburgers, der sich in neun Jahren an drei
Minderjährigen mehrfach vergangen hatte und dafür 20 Monate bedingt
und 1.920 Euro Strafe erhalten hat - "ist das die Angemessenheit von
Urteilen?", fragte Westenthaler. Sein Vorwurf richte sich aber nicht
an Richter oder Schöffen, "sondern an ein Gesetz, das solche Urteile
möglich macht!"
Für den BZÖ-Mandatar ist "Mord an Kinderseelen gleichzustellen mit
physischem Mord, denn "die Opfer sind lebenslang traumatisiert!"
Deshalb sei Toleranz gegenüber den Tätern völlig falsch. Laut
Westenthaler wurden zwischen 2006 und 2010 insgesamt 464
Sexualstraftäter vorzeitig bedingt entlassen - 29 davon wurden
rückfällig. "Das ist falsch verstandene Toleranz!", so der
BZÖ-Sicherheitssprecher, der erinnerte: "Wer gibt Opfern eine zweite
Chance?"
Deshalb sei es unbedingt nötig, dass jeder sexuelle Missbrauch an
Minderjährigen immer als "schwer" gewertet wird. Als "Skandal"
bezeichnete Westenthaler, dass im Paragraph 92 für das Quälen von
Unmündigen mit Todesfolge eine Höchststrafe von zehn Jahren
vorgesehen ist.
Neben einer Verdoppelung der Mindeststrafen bei sexuellem Missbrauch
von Unmündigen forderte Westenthaler eine generelle Anzeigepflicht -
"Es muss Schluss sein mit dem Wegschauen!" Darüber hinaus dürfe es
bei sexuellem Missbrauch auch keine Verjährung geben.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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