- 15.11.2011, 09:49:06
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Justizministerin Beatrix Karl bringt auch in dieser Woche wieder ein umfangreiches Gesetzespaket durch den Ministerrat
Verhandlungserfolg beim ASGG - Haft in der Heimat (EU JZG) - Drogenprävention - Besserer KFZ-Versicherungsschutz
Wien (OTS) - Verhandlungserfolg von BM Karl beim ASGG
Ministerin Karl konnte eine langjährige Forderung der Justiz
durchsetzen. Bisher wurden bei Sozialgerichtsverfahren - die Kosten
dafür müssen die Versicherten nicht selbst tragen - Pauschalbeträge
vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger an das BMJ bezahlt.
Mittlerweile ist aber die Lücke zwischen tatsächlichen Kosten (53
Millionen Euro) und dem Pauschalbetrag (41 Millionen Euro) massiv
angewachsen. "Mit der Änderung beim Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
werden nun die tatsächlich entstandenen Kosten ersetzt und damit eine
nachhaltig tragfähige Lösung geschaffen. Auch in Zukunft werden
Bürger ihre Ansprüche gegenüber Sozialversicherungsträgern,
beispielsweise beim Rechtsstreit über eine Pension oder das
Pflegegeld, ohne Kostenrisiko durchsetzen können", zeigt sich die
Justizministerin erfreut.
Haft in der Heimat
Durch das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in
Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU JZG)
sollen ausländische Häftlinge aus der EU in Zukunft ihre von
österreichischen Gerichten verhängte Strafe in ihrem Heimatland
verbüßen. Dies gilt natürlich auch für Österreicher, die im
EU-Ausland verurteilt wurden.
Grundsätzlich war dies schon bislang möglich - der Unterschied liegt
nun darin, dass weder der Verurteilte, noch dessen Heimatstaat, in
dem die Freiheitsstrafe vollzogen werden soll, zustimmen müssen.
Der "Haft in der Heimat" zustimmen muss der Verurteilte nur dann,
wenn er zwar nicht die Staatsbürgerschaft hat, jedoch in dem
jeweiligen EU Land seit mindestens fünf Jahren wohnhaft ist oder er
dort soziale oder wirtschaftliche Bindungen hat.
Dazu Justizministerin Beatrix Karl: "Der Grundgedanke dahinter ist,
dass der Strafvollzug dort vollzogen werden soll, wo der Verurteilte
am besten resozialisiert werden kann." Natürlich bringt diese
Gesetzesnovelle auch Kostenersparnisse, da das jeweilige Land, in dem
die Haft schlussendlich vollzogen werden wird, die Kosten übernimmt.
In Kraft treten soll das Gesetz mit 1.1.2012.
Drogenprävention: Neue Psychoaktive Substanzen-Gesetz
Mit dem Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz hat die Justizministerin
gemeinsam mit BMG und BMI eine gänzlich neue Regelung entwickelt um
wirksam gegen Händler, die gefährliche Chemikalien als "legale
Alternativen zu Drogen" anbieten, vorzugehen. Da diese Substanzen
leicht abzuändern sind, werden nun ganze Substanzgruppen erfasst.
Durch strenge strafrechtliche Konsequenzen sollen die Händler und
Erzeuger in Zukunft abgeschreckt werden. Karl: "Mir geht es vor allem
darum, die Konsumenten - zumeist Jugendliche - zu schützen und sie
auf keinen Fall zu kriminalisieren. Hier sollen vielmehr Prävention,
Information und Stärkung des Risikobewusstseins im Vordergrund
stehen."
Einerseits wurden strafrechtliche Tatbestände geschaffen, die die
Erzeuger und Händler abschrecken sollen. Diese haben die Chemikalien
derzeit als "legale Alternative" vermarktet und sind so von
gesetzlichen Konsequenzen verschont geblieben. Sobald nun jemand
diese Substanzen gegen Profit vertreibt, macht er sich strafbar.
Die zweite Bestimmung besagt, dass die Substanzen in Zukunft auch
dann von der Polizei beschlagnahmt werden, wenn niemand aufgrund des
neuen Gesetzes verurteilt werden kann. Das Gesetz soll Anfang 2012 in
Kraft treten.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG)- Novelle
Die KHVG-Novelle sorgt dafür, dass für Österreicher auch in Zukunft
ein besonders hohes Mindestmaß an Versicherungsschutz im
Straßenverkehr gilt. Im Zuge einer EU-weiten Anhebung der
Mindestversicherungssummen werden mit diesem Gesetz die
österreichischen Sätze angepasst. "Damit genießen österreichische
Autofahrer auch weiterhin einen noch besseren Schutz als es das
Unionsrecht vorschreibt", so die Ministerin abschließend.
Rückfragehinweis:
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