• 07.11.2011, 12:13:13
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Anschlag des "Unabhängigen Finanzsenats" auf Familien

Kinder betreuende Omas wären keine qualifizierten Betreuungspersonen, und die steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungsleistungen sei damit ausgeschlossen

Wien (OTS) - Der Obmann des Freiheitlichen Familienverbandes
Österreichs (FFVÖ), Mag. Gerfried Nachtmann zeigt sich erschüttert
über die jüngste Entscheidung des "Unabhängigen Finanzsenats", unter
dem bezeichnenden und Großeltern disqualifizierenden Titel: "Ein
Acht-Stunden-Kurs macht Oma und Tante nicht zum pädagogisch
qualifizierten Kinderbetreuer". Diese Entscheidung müsse
offensichtlich von einem Referenten des UFS formuliert worden sein,
der selbst keinen Kontakt zu Kindern hat, anders sei eine solche
Entscheidung nicht zu erklären, so Nachtmann.

"Über Seiten wird darin über die Mängel der Kinderbetreuung durch
Familienangehörige und über den vermeintlich durch den Erlass des
Finanzministeriums "missinterpretierten" Willen des Gesetzgebers
schwadroniert. Von keiner der im Nationalrat vertretenen Partei gab
es je einen Hauch einer Kritik an der Lösung des Finanzministeriums
mittels des Erlasses, der festlegt, dass ein 8-stündiger
pädagogischer Kurs (16 Stunden bei jungen Betreuungspersonen) für die
Absetzbarkeit von Betreuungsleistungen ausreicht. Der Wille des
Gesetzgebers kann also nicht wirklich falsch ausgelegt worden sein",
erklärt Nachtmann.

Der "juristisch-argumentative Amoklauf" des UFS-Referenten müsse
umgehend gestoppt werden, fordert auch FPÖ-Familiensprecherin NAbg.
Anneliese Kitzmüller. In seiner Begründung sei unter anderem auch
übersehen worden, dass der Gesetzgeber ja nicht davon ausgegangen
sei, dass eine Ausbildung zur Tagesmutter oder Kindergartenpädgogin
als Mindesterfordernis angesehen werden solle, sondern Personen mit
solchen Qualifikationen in jedem Fall als qualifiziert zu gelten
haben und den 8-Stunden Kurs deshalb nicht mehr zu absolvieren
brauchen. "Daher hat der Erlass auch beinhaltet, dass sich Personen,
die in einer Ausbildung zur Tagesmutter oder Kindergartenpädagogin
stehen, einen Nachweis über eine dem 8-Stunden Kurs entsprechende
Ausbildung aushändigen lassen können. Das Mindesterfordernis ist also
die 8-Stündige Ausbildung und nicht der Abschluss einer
entsprechenden Berufsausbildung."

Um diese unglaubliche juristische Ahnungslosigkeit zu beheben, lädt
die Freiheitliche Familiensprecherin und Obfrau des Freiheitlichen
Familienverbandes Oberösterreich, Anneliese Kitzmüller alle Parteien
ein, so rasch als möglich eine gesetzliche Regelung dieses völlig
unnötigen Sachverhalts herbeizuführen und in einer der nächsten
Nationalratssitzungen das Einkommensteuergesetz 1987 dahingehend
abzuändern, dass im § 34 Abs. 9 Ziffer 3 eine entsprechende Wortfolge
eingefügt wird. Die Ziffer 3 könnte dann beispielsweise so lauten:

3. Die Betreuung erfolgt in einer öffentlichen institutionellen
Kinderbetreuungseinrichtung oder in einer privaten institutionellen
Kinderbetreuungseinrichtung, die den landesgesetzlichen Vorschriften
über Kinderbetreuungseinrichtungen entspricht, oder durch eine
pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen haushaltszugehörige
Angehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und einen Nachweis
über eine Ausbildung im Mindestausmaß von 16 Stunden beibringen
können (Betreuungspersonen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben,
Nachweis über eine Ausbildung im Mindestausmaß von 8 Stunden).

Rückfragehinweis:

Freiheitlicher Parlamentsklub
   Tel.: 01/ 40 110 - 7012
   mailto:[email protected]
   
   http://www.fpoe-parlamentsklub.at
   http://www.fpoe.at

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