Stichworte: Bahn, Fahrkarten, Verbünde, Verkehr, ÖBB Channel: Chronik
OTS0178   4. Nov. 2011, 13:52

Anerkennung von Mitbewerber-Tickets ist wettbewerbsrechtlich aufgrund möglicher Kartellbildung ausgeschlossen

Im fairen Wettbewerb entscheidet der Kunde, ob er mit den ÖBB oder einem anderen Unternehmen fahren möchte


Die Forderung des Mitbewerbers, die Fahrkarten
gegenseitig zu akzeptieren, ist gesetzlich nicht umsetzbar. Die ÖBB
weisen auf die Verkehrsverbünde hin, jene Plattform, in der die
gegenseitige Anerkennung von Tickets unterschiedlicher
Verkehrsunternehmen geregelt ist. Eine Teilnahme zu gleichen
Bedingungen bzw. gleichen Rechten und Pflichten ist für die
Mitglieder Voraussetzung. Eine Forderung zur Anerkennung der Tickets
außerhalb der Verbünde ist aus Kundenperspektive nachvollziehbar. Die
rechtlichen Rahmenbedingungen lassen dafür jedoch - aufgrund
möglicher Preisabsprachen und Kartellbildung - keinen Platz.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0178 2011-11-04 13:52 041352 Nov 11 NBB0002 0123



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Konzernkommunikation
Dr. Sarah Nettel
Pressesprecherin
Tel.: 01 93000 44277,
Mobil: 0664 6170024
sarah.nettel@oebb.at

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