Anerkennung von Mitbewerber-Tickets ist wettbewerbsrechtlich aufgrund möglicher Kartellbildung ausgeschlossen
Im fairen Wettbewerb entscheidet der Kunde, ob er mit den ÖBB oder einem anderen Unternehmen fahren möchte
Wien (OTS) - Die Forderung des Mitbewerbers, die Fahrkarten
gegenseitig zu akzeptieren, ist gesetzlich nicht umsetzbar. Die ÖBB
weisen auf die Verkehrsverbünde hin, jene Plattform, in der die
gegenseitige Anerkennung von Tickets unterschiedlicher
Verkehrsunternehmen geregelt ist. Eine Teilnahme zu gleichen
Bedingungen bzw. gleichen Rechten und Pflichten ist für die
Mitglieder Voraussetzung. Eine Forderung zur Anerkennung der Tickets
außerhalb der Verbünde ist aus Kundenperspektive nachvollziehbar. Die
rechtlichen Rahmenbedingungen lassen dafür jedoch - aufgrund
möglicher Preisabsprachen und Kartellbildung - keinen Platz.
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ARBÖ | 4. Nov. 2011, 13:47
Konzernkommunikation
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