• 27.10.2011, 13:56:49
  • /
  • OTS0206 OTW0206

Mitterlehner: Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie läuft

Wirtschaftsminister will Verurteilung durch EU-Gerichtshof und Strafzahlungen durch Umgehung der Oppositionsblockade verhindern - Bundesländer setzen Richtlinie zügig um

Wien (OTS/BMWFJ) - Die erwartete Klage der EU-Kommission gegen
Österreich aufgrund der Dienstleistungsrichtlinie zeigt die Bedeutung
des neuen Umsetzungsplans des Wirtschaftsministeriums. Alternativ zur
Beschlussfassung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit, die von der
Opposition wegen der offenen Einigung zu den U-Ausschüssen seit Ende
2009 verhindert worden war, setzt Österreich die
EU-Dienstleistungsrichtlinie als Ersatzlösung derzeit durch ein
Bundes- und neun Ländergesetze um. "Damit hoffen wir, eine
Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof und somit
Strafzahlungen für Österreich noch verhindern zu können. Falls diese
fällig werden, muss die Opposition gegenüber den Steuerzahlern die
Verantwortung tragen", betont Mitterlehner.

Nach dem Nationalrat steht das Dienstleistungsgesetz des Bundes
schon am 4. November zur Beschlussfassung im Bundesrat an. Auch die
Umsetzung auf der Landesebene ist gut unterwegs. Die entsprechenden
Gesetze wurden von Salzburg, Oberösterreich und der Steiermark schon
beschlossen, gemäß den aktuellen Plänen werden die anderen Länder bis
Dezember 2011 folgen. Sofern die Vollumsetzung der
Dienstleistungsrichtlinie noch vor der EuGH-Urteilsverkündung
gelingt, können Strafzahlungen verhindert werden, weil die
EU-Kommission ihre Klage nach der entsprechenden Notifikation aller
Umsetzungsgesetze durch Österreich zurückziehen könnte.

Im Rahmen der jetzt laufenden Umsetzung werden die seit Ende 2009
arbeitenden Einheitlichen Ansprechpartner (EAP, one-stop-shops)
legalisiert. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit einer
elektronischen Antragstellung und Abwicklung von
Genehmigungsverfahren zur Erbringung von Dienstleistungen. Der
Unternehmer kann sich zuvor auf der EAP-Homepage informieren, welche
Formalitäten und Unterlagen in Österreich für das Erbringen von
Dienstleistungen notwendig sind. Weiters wird eine Rechtsgrundlage
für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Behörden geschaffen,
wodurch die Informationsbeschaffung erleichtert wird.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
   Pressesprecher des Bundesministers:
   Mag. Waltraud Kaserer
   Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34
   mailto:[email protected]
   www.bmwfj.gv.at
   
   Mag. Volker Hollenstein
   Tel.: +43 (01) 71100-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58
   [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MWA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel