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OTS0198   27. Okt. 2011, 13:30

Wr. Jugendanwaltschaft: Maturareisenvereinbarung von den Reiseveranstaltern nicht eingehalten

Jugendanwaltschaften von den Veranstaltern enttäuscht


Aufgrund der derzeit geführten Diskussion bezüglich
des Alkoholkonsums bei Maturareisen möchte die Jugendanwaltschaft
Wien klarstellen, dass die mit den großen Anbietern getroffene
Vereinbarung bezüglich Alkoholwerbung für die Maturareisen seitens
der zwei größten Unternehmen nicht eingehalten wurde.

Mit Anfang 2010 haben die Österreichischen Jugendanwaltschaften mit
den Anbietern eine umfangreiche Vereinbarung über die Standards der
Veranstaltungen gemeinsam beschlossen, nachdem immer wieder über
Alkoholexzesse bei den organisierten Maturareisen berichtet wurde.

In etwa ein Jahr lang hat es Verhandlungen und Gespräche über den
Wortlaut der Standards gegeben, wobei auch über andere Bereiche als
Alkohol, wie Sicherheit, Betreuung, Gesundheit, Konfliktregelungen
etc. verhandelt wurde.

Alle großen Anbieter haben sich dann mit den Jugendanwaltschaften auf
folgenden Wortlaut, Alkohol betreffend, geeinigt:

Alkohol:
-vormittags: Regenerationsphase
-nachmittags: nur leichte Getränke (Bier, Gespritzter, Longdrinks)
-abends: erweitertes Angebot
-Alkohol steht vor Ort stets im Hintergrund, im Vordergrund stehen
Party, Action, Musik und Entertainment
-Die Kontrolle ist durch Barpersonal, BetreuerInnen und Securities
stets gewährleistet. Starke Alkoholisierung in Verbindung mit Eigen-
oder Fremdgefährdung wird als striktes NO GO gehandelt und ist
ausnahmslos mit Konsequenzen verbunden.

Betreuung durch Security, Betreuer, -Schulungen und
Betreuungsschlüssel:
-Schulung im Umgang mit Jugendlichen und den vorherrschenden
-Problemsituationen (z.B.: Alkohol) in Bereichen Konfliktlösung,
Rhetorik,
-Erste Hilfe, Verhaltenskodex etc.

Öffentlichkeitsarbeit - Werbung:
-Klare Positionierung in der Öffentlichkeit zu den Themen Alkohol,
Drogen, Sexualität
-Kommunikation der Standards insbesondere in den Bereichen Alkohol,
Vertragsbestimmungen, Gesundheit und Verhaltenskodex (auch als
Download auf der Homepage)
-Gemäßigte Werbung (auch auf der Homepage) in Bezug auf Alkohol und
Sex.

Der Wr. Jugendanwalt Anton Schmid geht davon aus, "...dass, aus
welchen Gründen auch immer, die beiden Großanbieter (summersplash und
x-jam) diese Vereinbarung Alkoholwerbung betreffend nicht eingehalten
haben", wobei von Anfang an klar war, dass dabei jeweils die
Verantwortung bei den Unternehmern liegt.
Die vereinbarten Standards waren ein Versuch der Jugendanwaltschaften
Vernunft bei den Unternehmern bezüglich des Alltages bei den
professionell organisierten Maturareisen zu erreichen. Wie man mehr
als ein Jahr später merkt, leider vergebens.
"Daher sehen wir den Schritt des VKI bezüglich Klage auf Unterlassung
durchaus positiv an, wichtiger jedoch wären jetzt verbesserte klare
gesetzliche Rahmenbedingungen, die Verfehlungen der Anbieter mit
Sanktionen belegen", schloss Jugendanwalt Schmid.

Die gesamte Vereinbarung liegt in der Kinder- und Jugendanwaltschaft
auf und ist dort erhältlich.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0198 2011-10-27 13:30 271330 Okt 11 KJA0001 0390



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Rückfragehinweis: Dr. Anton Schmid
Kinder- und Jugendanwalt
Tel.: 70 77 000

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