• 18.10.2011, 10:31:42
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  • OTS0068 OTW0068

Fremdwährungskredite: Vermögenberatungsgesellschaft zu Schadenersatz verurteilt

Wien (OTS/BMASK) - Das Landesgericht Graz verurteilt die
Vermögensberatungsgesellschaft VMV Schleiss & Partner Consulting GmbH
zum Schadensersatz aufgrund einer grob schuldhaften Verletzung ihrer
Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten. Die Vermittlungsgesellschaft
haftet für das Scheitern eines Pensionsvorsorgemodells, das mit einem
Fremdwährungskredit finanziert wurde. Das Urteil ist in einem
Musterverfahren ergangen, das vom Verein für Konsumenteninformation
(VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführt wurde. Das
Urteil ist nicht rechtskräftig.****

Im Jahr 2005 wurde ein Konsument von der
Vermögensberatungsgesellschaft VMV Schleiss & Partner Consulting GmbH
zum Abschluss eines "Pro futura Vorsorgeplans" als private
Pensionsvorsorge überredet. Der Plan beinhaltete die Aufnahme eines
endfälligen CHF-Kredits im Gegenwert von damals 266.250 Euro, der in
der Folge von der Hypo Steiermark auch tatsächlich bewilligt wurde.
Der Konsument, der ein monatliches Einkommen von 1.300 Euro aufwies
und dem lediglich ein Betrag von etwa 8.000 Euro zur Veranlagung zur
Verfügung stand, schloss mit dem Kreditbetrag zwei fondsgebundene
Lebensversicherungen mit Einmalerlag ab und erwarb überdies Anteile
an einem Aktienfonds. Mit den drei Tilgungsträgern sollte der Kredit
nach 20 Jahren zurückbezahlt und darüber hinaus ein
Veranlagungsgewinn von 237.250 Euro als Pensionsvorsorge
erwirtschaftet werden.

Der vom Landesgericht Graz bestellte Sachverständige kam zum
Ergebnis, dass dieses "Pensionsmodell" auf bloßen Fiktionen beruhte,
deren Eintreten von vornherein völlig unwahrscheinlich gewesen sei.
Bei den Tilgungsträgern sei man während der gesamten 20-jährigen
Veranlagungsdauer von einer jährlichen Nettorendite von 6 Prozent
ausgegangen und man habe darüber hinaus unterstellt, dass es während
dieser 20 Jahre zu keinen Wechselkurs- und Zinssatzänderungen kommen
würde. Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass der Konsument
keinerlei Erfahrungen mit Wertpapier- oder Fremdwährungsgeschäften
hatte und dass er im persönlichen Beratungsgespräch nicht ausreichend
über mögliche Risiken aufgeklärt worden war. Risikohinweise waren nur
in einem mehrseitigen Informationsblatt enthalten, das der Konsument
aus Anlass der Unterfertigung des Kredits von der Bank erhielt. Das
Landesgericht Graz verurteilte die Vermögensberatungsgesellschaft zum
Ersatz aller Schäden, die dem Konsumenten aus dem Vorsorgemodell
durch die bisherige negative Entwicklung der Tilgungsträger und durch
den massiven Kursanstieg des CHF bereits entstanden sind oder in
Zukunft noch entstehen sollten.

"Es handelt sich hierbei um einen besonders drastischen Fall an
Fehlberatung durch ein Vermögensberatungsunternehmen. Die dadurch
entstandenen Schäden dürfen nicht zu Lasten von unerfahrenen
KonsumentInnen gehen. Ich appelliere daher auch an die Banken, ihre
persönliche Verantwortung wahrzunehmen und ihren KundInnen faire
Angebote zu machen. Das Problem Fremdwährungskredit muss mit
äußerster Bedachtnahme auf die jeweilige Situation der
Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer und unter Berücksichtigung ihrer
individuellen Verhältnisse angegangen werden", so
Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer, Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at

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