• 28.09.2011, 11:52:19
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Stöger/Karl/Mikl-Leitner: Neues Gesetz zur Bekämpfung von psychoaktiven Substanzen

Psychoaktive Substanzen stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die Konsumentinnen und Konsumenten dar - Österreich mit neuer Regelung in Europa Vorreiter

Wien (OTS) - "Chemische Stoffe, die wie Drogen wirken und in
steigendem Ausmaß von Händlern angeboten werden, stellen ein großes
Gesundheitsrisiko für die heimischen Konsumenten dar", betonte
Gesundheitsminister Alois Stöger, "aus diesem Grund haben
Justizministerin Karl und Innenministerin Mikl-Leitner mit mir
gemeinsam ein neues Gesetz erarbeitet, das diesen gefährlichen
Machenschaften einen Riegel vorschieben soll". Die sogenannten "neuen
psychoaktiven Substanzen" stellen ein nicht einschätzbares
Gesundheitsrisiko für die Konsumentinnen und Konsumenten der für die
Zielgruppen ansprechend aufgemachten Produkte dar. Immer wenn ein
Stoff verboten wurde, änderten die Erzeuger die Rezeptur geringfügig
und schon konnte das Verbot umgangen werden. Diesem Trend wird durch
das neue Gesetz entgegengehalten werden. "Durch das Erfassen ganzer
Substanzgruppen soll sich das in Zukunft ändern. Das
Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) soll den Behörden
Instrumente in die Hand geben, um den Handel mit den gefährlichen
Substanzen zu beenden", betonte Gesundheitsminister Stöger. "Die
Bekämpfung der Drogenkriminalität erfordert mehr denn je einen sehr
hohen personellen, technischen, zeitlichen und materiellen
Ressourceneinsatz. Suchtmittelhändler reagieren sehr schnell auf
Aktionen der Polizei", sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner.
"Für die Polizei ist dieses Gesetz daher von elementarer Bedeutung
für die Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität."

Bevölkerung schützen - Erzeuger und Händler bestrafen

Dabei werden durch das neue Gesetz nicht die zumeist jugendlichen
Konsumenten belangt, nur den Händlern und Erzeugern drohen von Seiten
der Justiz empfindliche Strafen. "Ich habe keine Toleranz für
Menschen, die mit der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen
spielen. Dieses Gesetz soll die Bevölkerung schützen, ohne die
Konsumenten zu kriminalisieren", so Justizministerin Beatrix Karl.
Ein weiterer Eckpunkt des Gesetzes: Werden die chemischen Substanzen
ohne ordnungsgemäßen Verwendungszweck sichergestellt, dürfen sie
eingezogen werden - nicht nur, wenn es im Zuge dessen zu einer
Verurteilung kommt. Das heißt: Findet man sie beim Konsumenten,
werden die Substanzen beschlagnahmt, ohne dass der Konsument mit
einer Strafe zu rechnen hat.

Die gesamte EU beschäftigt sich derzeit mit dem Phänomen von neuen
chemischen Drogen, in vielen Gremien wird das Verbot ganzer
Substanzklassen diskutiert. "Österreich lässt den Worten Taten folgen
und verbietet als erstes Land ganze Substanzgruppen", so Minister
Stöger abschließend.

Rückfragehinweise:

Bundesministerium für Gesundheit
Mag. Fabian Fußeis, Pressesprecher
1030 Wien, Radetzkystraße 2
Tel.: +43/1/71100-4505
E-Mail: [email protected]
www.bmg.gv.at

Bundesministerium für Justiz
Mag. Sabine Mlcoch, Pressesprecherin
1070 Wien, Museumstraße 7
Tel.: +43/1/52152-2184
E-Mail: [email protected]
www.bmj.gv.at

Bundesministerium für Inneres
Mag. Andreas Wallner, Pressesprecher der Bundesministerin
Tel.: +43/1/53126-2027
E-Mail. [email protected]
www.bmi.gv.at

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   Fabian Fußeis, Pressesprecher
   Radetzkystraße 2, 1030 Wien
   Tel.: +43/1/71100-4505 , Fax: +43/1/71100-14304
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