- 19.09.2011, 12:01:05
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ARBÖ: Salzburg, Steiermark und Tirol auf dem falschen Reifen erwischt
Schnee-Überraschung - Reifen unbedingt wechseln oder Schneeketten anlegen
Wien (OTS) - Der Wintereinbruch in Teilen von Salzburg, der
Steiermark und Tirol hat die Autofahrerinnen und Autofahrer auf dem
falschen Reifen erwischt. Kaum einer hat dort schon auf Winterreifen
umgesteckt. Die Folge: Unfälle und verdoppelte bis verdreifachte
Einsätze des ARBÖ-Pannendienstes.
ARBÖ-Salzburg-Chef Dietmar Doloscheski fasst die Lage in Salzburg
zusammen: "Im Gebiet Zell am See, Bad Gastein, Gasteiner Tal und St.
Johann stellen Schneefall und Matsch große Herausforderungen für die
falsch ausgerüsteten Autos dar." Die Panneneinsätze des ARBÖ haben
sich verdreifacht, vor allem wegen kleiner Unfälle durch ins
Schleudern geratener Fahrzeuge. "Wer ist Rutschen kommt, merkt, wie
wichtig es wäre, rechtzeitig richtiges Fahrverhalten zu trainieren.
Der ARBÖ bietet spezielle Fahrsicherheits-Trainings an. Damit ist man
für Wetterkapriolen wie diese bestens vorbereitet ist", so
Doloscheski
Ein ähnliches Bild im Tiroler Oberland bzw. im Raum Telfs und
Schwarz sogar bis in die Tallagen: Durch die falschen Reifen in den
Graben gerutschte Fahrzeuge verdoppeln die Panneneinsätze des ARBÖ.
Landesgeschäftsführer des ARBÖ Tirol Helmuth Werth: "Auf den
überraschenden Wintereinbruch waren die Fahrzeuglenker einfach nicht
vorbereitet. Kleine Unfälle und erfrorene Batterien halten zurzeit
unserem Pannendienst im Atem."
In der Steiermark sind derzeit nur die Bereiche um Liezen, Trieben
und Schladming betroffen. Auch hier hat kaum ein Autolenker
Winterpneus aufmontiert oder Schneeketten angelegt.
Fest steht: Wer bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen sein
Fahrzeug nicht entsprechend ausrüstet - sei es durch Winterreifen
oder Schneeketten - handelt in jedem Fall grob fahrlässig und muss
mit versicherungsrechtlichen Nachteilen rechnen. Auch wenn die
allgemeine Winterausrüstungspflicht erst im November in Kraft tritt,
verlangt das Gesetz, dass ein Fahrzeug nur dann gelenkt wird, wenn es
Betriebssicherheit gewährleistet ist; weder der Lenker noch Dritte
dürfen gefährdet werden. So müssen in den betroffenen Gebieten bei
winterlichen Fahrbahnverhältnisse wie Schnee, Matsch oder Eis
entweder Winterreifen oder Schneeketten angelegt sein.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse & Öffentlichkeitsarbeit
Sieglinde Rernböck
Tel.: (++43-1) 891 21-244
mailto:[email protected]
http://www.arboe.at
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