• 25.08.2011, 15:30:18
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KLH-Vorstand Megymorez: Der Landesholding-Vorstand hat sich an die Gesetze zu halten

KLH-Aufsichtsräte fallen nicht in die Zuständigkeit des Landtages

Wien (OTS) - "Entsprechend den Aussagen des Staats- und
Verwaltungsjuristen Univ. Prof. Dr. Bernd-Christian Funk ist die
Praxis des zweiten Hypo -U-Ausschusses weiter weg von den
gesetzlichen Regeln als der U-Ausschuss von 2007", sagen die
Landesholding-Vorstände Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander zur
aktuellen Diskussion über die Rechtmäßigkeit des
Hypo-Untersuchungsausschusses. Der Vorstand der Landesholding ist
jedenfalls verpflichtet sich an die Gesetze zu halten und sich auch
am Expertenwissen zu orientieren. Demgemäß müsse auch klargestellt
werden, dass etwa die Landesholding-Aufsichtsräte - anders als von
Holub dargestellt - keineswegs in die Zuständigkeit des Landtages und
damit des U-Ausschusses fallen, so Megymorez. Der aktuelle
Hypo-Ausschuss beschäftigt sich vorwiegend mit dem operativen
Geschäft der Landesholding und der Hypo, das entspreche nachweislich
nicht den gesetzlichen Regeln, so der Holding-Vorstand.

Rückfragehinweis:
KÄRNTNER LANDES- UND HYPOTHEKENBANK - HOLDING
(KÄRNTNER LANDESHOLDING)
Domgasse 5/5 | A-9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: +43 463 515244 | Fax: +43 463 515244-5125
[email protected] | www.klhd.at

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