Die private Krankenversicherung
Wie kann Zweiklassenmedizin wirklich verhindert werden?
Wien (OTS) - Die privaten Krankenversicherer wollen zur
Versachlichung in der aktuellen Diskussion um eine Zweiklassenmedizin
beitragen, die sich an den Wartelisten entzündet hat.
Selbstverständlich ist auch der VVO gegen Korruption im
Gesundheitswesen und damit gegen eine "Kuvertmedizin". Diese
Vorgehensweisen dürfen aber nicht mit der gesetzlich anerkannten
Sonderklasse vermischt werden.
Dazu einige Fakten:
In Österreich gibt es mehr als eine Million
Sonderklasseversicherte (rund 12% der Bevölkerung), eine weitere
halbe Million (rund weitere 6%) verfügt über einen eingegrenzten
Versicherungsschutz. Diese Zahlen belegen, dass die private
Krankenversicherung einen hohen Stellenwert in Österreich einnimmt.
Jeder dieser 1,5 Millionen Versicherten wendet einen Teil seines
Einkommens für die gesundheitliche Eigenvorsorge auf. Er darf dafür
auch Gegenleistungen erwarten, die neben dem höheren Komfort
insbesondere die freie Arztwahl auch eine flexible Termingestaltung
umfassen.
Schaden Sie dadurch den übrigen Patienten? Keineswegs, denn:
Primarii und nachgeordnete Ärzteschaft erhalten von den
Privatpatienten Sonderklassehonorare. Diese machen einen sehr
erheblichen Anteil des Arzteinkommens aus. Die nach dem Beamtenschema
geleisteten Lohnzahlungen allein wären nicht attraktiv genug,
hochqualifizierte Ärzte an den öffentlichen Spitälern zu halten.
Diese Ärzte behandeln aber selbstverständlich nicht nur
Privatpatienten, sie stehen vielmehr allen Patienten zur Verfügung.
Würde man die Sonderklasse abschaffen und das "klassenlose Spital"
ausrufen, wäre dies zweifellos ein massiver Anreiz für die Ausweitung
der unerwünschten "Kuvertmedizin". Außerdem würden viele Ärzte vom
öffentlichen in den privaten Sektor abwandern.
Es gibt in Österreich eine Anzahl von Privatspitälern, die das
Angebot für Sonderklasseversicherte ergänzen und ganz bewusst auf
hohe Servicequalität setzen und ihre Kapazitäten auch noch ausbauen
könnten. Jeder, der für seine Behandlung ein Privatspital aufsucht,
entlastet damit auch das öffentliche Gesundheitssystem, weil er den
größten Teil seiner Behandlungskosten selbst finanziert und
gleichzeitig auch die Wartelisten der öffentlichen Spitäler, weil er
deren Operationskapazitäten nicht in Anspruch nimmt!
In den öffentlichen Krankenanstalten wird dennoch die Frage nach
einer allfälligen Bevorzugung der Sonderklassepatienten gestellt.
Jedes Spital muss deklarieren, ob und wenn ja welchen Anteil seiner
Betten es als Sonderklasse führt. 25% dürfen dabei nicht
überschritten werden. Es ist klar, dass dem Sonderklassebettenanteil
ein entsprechender Anteil an den Behandlungs- und
Operationskapazitäten gegenüberstehen muss. Ist die Bettenauslastung
der beiden Bereiche unterschiedlich, ist auch die Auslastung der
OP-Kapazitäten unterschiedlich. Bei geringerer Auslastung der
Sonderklasse ergeben sich kürzere Wartezeiten. Dies gilt aber
selbstverständlich nur für planbare, d.h. nicht akut notwendige
Operationen, weil in derartigen Fällen bei Bettenmangel den
Allgemeinklasse-Patienten auch freie Betten der Sonderklasse zur
Verfügung stehen. In diesem Sinne erwarten wir durch die Neuregelung
auch keine Änderung für die Sonderklasse.
Es sei darauf hingewiesen, dass mit dem Abwandern von Privatpatienten
in Privatspitäler auch Mindereinnahmen der öffentlichen Spitäler
verbunden wären, wodurch es in der Folge erst zu einer echten
Zweiklassen-Medizin kommen könnte.
Privatpatienten sind für das österreichische Krankenhauswesen eine
nicht wegzudenkende massive Stütze.
Mag. Dagmar HAUSER
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