- 17.08.2011, 09:13:35
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AKNÖ: Voranmeldung an den Universitäten nicht vergessen!
Anmeldefrist endet am 31. August
Wien (OTS) - Ein Studium zu beginnen, ist für die meisten eine
spannende und aufregende Angelegenheit. Viele angehende StudentInnen
genießen jetzt noch die Sommerferien und freuen sich auf den Herbst.
Was aber viele nicht wissen: Erstmalig müssen sich Studierende, die
im Herbst ein neues Studium beginnen wollen, an zahlreichen
Universitäten verpflichtend bis spätestens 31. August voranmelden.
Diese Voranmeldung ist für mehrere Fächer und auf mehreren Unis
möglich. Ausgenommen davon sind Studienrichtungen, die bereits einer
Zugangsbeschränkung unterliegen, wie z.B. Psychologie oder Medizin.
Wichtig: Die verpflichtende Voranmeldung gilt auch bei einem
Studienwechsel. Eine unnötige Hürde, meint die AKNÖ. Da sich die
StudentInnen mehrmals voranmelden können, haben die Universitäten
weiterhin keine Übersicht über die tatsächliche Zahl der zu
erwartenden Inskribierenden. "Die Voranmeldepflicht führt nicht zu
der gewünschten besseren Planbarkeit, sondern zu einem
organisatorischen Mehraufwand für die Unis und ist für angehende
StudentInnen ein unnötiger Stolperstein am Beginn des Studiums",
kritisiert AKNÖ-Bildungsexpertin Verena Groll.
Weitere Neuerungen ab dem Wintersemester:
\x{2588} Die Eingangsphase wird an einigen Universitäten von 2 Semestern auf
ein Semester gekürzt.
\x{2588} Die Prüfungen in der Eingangsphase dürfen künftig nur einmal
wiederholt werden statt wie bisher drei Mal.
\x{2588} Die Eingangsphase muss positiv absolviert sein, um weiter studieren
zu können.
\x{2588} Ab dem Wintersemester 2012 soll vor dem Studium verpflichtend eine
Studienberatung absolviert werden.
Ztl.: Studentenleben jetzt noch teurer
"Eine zentrale Forderung der AKNÖ lautet, dass der Zugang zu den
Universitäten sozial gerechter werden muss", betont
AKNÖ-Vizepräsident Markus Wieser. Leider besteht die Befürchtung,
dass mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen eher das Gegenteil
erreicht wird. Denn seit dem 1. Juli wird die Familienbeihilfe nur
mehr bis zum Alter von 24 Jahren ausbezahlt. Besonders hart:
Ebenfalls seit Juli müssen Studierende das Doppelte für die
studentische Selbstversicherung bezahlen. Statt wie bisher 24,93 Euro
fließen jetzt stolze 49,85 Euro in die Kassen der Versicherung, da
dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung der Zuschuss
gestrichen wurde. "Die Hochschulen brauchen dringend ein vernünftiges
Finanzierungskonzept. Es kann nicht sein, dass immer nur auf Kosten
der StudentInnen gespart wird und durch dieses Sparprogramm die
Ungerechtigkeiten steigen", so der AKNÖ-Vizepräsident.
Rückfragehinweis:
AKNÖ-Mag. Verena Groll
01-58883-1986
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