• 04.08.2011, 10:19:30
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ARBÖ warnt vor Urlauberfallen in Italien

Übernachtungsabgaben in Rom, Florenz und Venedig - "Tutor-System" überwacht zahlreiche Autobahnabschnitte

Wien (OTS) - Seit Anfang des Jahres hat Italien die Möglichkeit
geschaffen, dass einzelne Städte Übernachtungsabgaben einheben. Nach
Rom folgte mit 1. Juli auch Florenz und ab dem 24. August auch
Venedig.

Wer schon seinen Urlaub gebucht hat, verfügt laut ARBÖ-Rechtsreferat
über keine rechtliche Möglichkeit (z.B. Rücktritt), da der Vertrag
mit dem Hotel eine zivilrechtliche Angelegenheit ist und mit vom
"Vater Staat" angeordneten Steuern oder Abgaben nichts zu tun hat.
Urlaubern wird daher nichts anderes übrig bleiben, als murrend und
knurrend ins Geldbörsel zu greifen. Laut der Italienischen Zentrale
für Tourismus, ENIT, gibt es in Italien bezüglich der
Übernachtungsabgabe keine einheitliche nationale gesetzliche
Regelung. Es liegt in der Kompetenz jeder einzelnen Gemeinde, eine
Abgabe einzuführen oder nicht. Zurzeit werden in Italien noch viele
Gespräche zu diesem Thema geführt.

Fix sind nach Informationen des ARBÖ die Übernachtungsabgeben für
Rom, Florenz und Venedig. Anbei die Konditionen:

Rom, seit 1. Jänner 2011: Kinder bis zu zwei Jahren sind von der
Abgabe befreit. Die Höhe der Gebühr beträgt zwei Euro pro Person und
Übernachtung in folgenden Unterkunftsarten: Campingplatz,
Agritourismus, Bed & Breakfast, Gästezimmer, Ferienhaus,
Ferienwohnung sowie 1-3-Sterne-Hotels. Für Hotelübernachtungen in
höheren Kategorien sind drei Euro zu zahlen. Die neue Gebühr wird für
maximal zehn Übernachtungen fällig.

Florenz, seit 1. Juli 2011: Pro Person und Übernachtung beträgt
diese: ein Euro für 1-Sternhotels, Jugendherbergen und
Ferienwohnungen, zwei Euro für 2-Sternhotels, drei Euro für
3-Sternhotels, vier Euro für 4-Sternhotels bis max. fünf Euro für
5-Sternhotels; ein Euro für Campingplätze der 1-, 2-, und
3-Sternkategorie sowie zwei Euro für 4-Stern-Campingplätze) und ist
für max. 10 Übernachtungen fällig.

Auch in Venedig werden Übernachtungsabgaben ab 24. August 2011
eingehoben. Die genauen Konditionen sind allerdings noch nicht
bekannt. Urlauber sollten aber in jedem Fall mit 2-3 Euro pro Nacht,
pro Person rechnen, empfiehlt der ARBÖ.

"Tutor-System" überwacht italienische Autobahnen=

"Schnell, schnell in den Urlaub? - Aber nicht zu schnell!", sollte
das Motto für die Fahrt in die wohlverdienten Ferien lauten, denn die
Strafen, die bei Geschwindigkeitsübertretungen zu zahlen sind, reißen
auch ein tiefes Loch in die Brieftasche, warnen ARBÖ-Experten. Was in
Österreich die berühmte "Section Control", ist auf Italiens
Autobahnen das "Tutor-System". Doch nicht etwa, dass in Italien jetzt
Studentinnen und Studenten Temposündern mit Rat und Tat zur Seite
stehen, nein - es handelt sich dabei um eine beinharte
Tempoüberwachung in bestimmten Streckenabschnitten.

Man erkennt diese Geschwindigkeitskontrolle durch ein Schild am
rechten Straßenrand, welches ein paar Hundert Meter vor dem
Kontrollbereich aufgestellt ist. Auf diesem ist zu lesen: "controllo
della velocità", was übersetzt "Geschwindigkeitsüberwachung"
bedeutet. Angebracht sind die Messgeräte zumeist an Metallgerüsten,
auf denen die Aufschrift "TUTOR" angebracht ist. Passiert man einen
solchen Abschnitt, so wird aus der Fahrtzeit durch den vorgegebenen
Bereich die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet. Ist diese höher,
als zulässig, so wird's für den Urlauber teuer, denn wer das
Tempolimit auf der Autobahn um 40 bis 60 km/h übertritt, zahlt 500
Euro. Sind es gar 60 km/h, muss man 779 Euro zahlen. Die Geldstrafen
für geringfügigere Tempoüberschreitungen auf Italiens Autobahnen
machen, 38 Euro bis zu 10 km/h und 155 Euro, wenn das Limit um 10 bis
40 km/h überschritten wird, aus.

Rückfragehinweis:
ARBÖ Interessensvertretung & Öffentlichkeitsarbeit
Thomas Woitsch
Tel.: (++43-1) 891 21-205
mailto:[email protected]
http://www.arboe.at

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