- 03.08.2011, 14:13:12
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ÖH zu E-Voting: ÖH Wahlrecht braucht grundlegende Reform
Prüfung des VfGH wegen E-Voting Schritt in die richtige Richtung
Wien (OTS) - Die ÖH begrüßt den Beschluss des
Verfassungsgerichtshofes, die ÖH-Wahlordnung bezüglich des E-Votings
zu prüfen. "Das sind aber nicht die einzig bedenklichen Punkte. Das
geltende ÖH Wahlrecht ist als Gesamtes zu reformieren", erklärt
Angelika Gruber vom Vorsitzteam der ÖH. "Das ÖH Wahlrecht verletzt
die Grundprinzipien einer demokratischen Wahl. E-Voting war lediglich
die Spitze des Eisberges", so Gruber weiter.
"Seit der Abschaffung der Direktwahl aller ÖH Ebenen gilt das Prinzip
one voice-one vote als demokratisches Prinzip bei den ÖH Wahlen nicht
mehr", führt Martin Schott vom ÖH Vorsitzteam aus. "Ein Mandat für
die ÖH Bundesvertretung an einer kleinen Uni - wie die Uni Klagenfurt
- braucht nur etwa halb so viele Stimmen, wie eines das indirekt
durch die ÖH Uni Wien beschickt wird."
"Wir erwarten uns, dass die demokratischen Grundprinzipien bei jeder
Wahl eingehalten werden", so Peter Grabuschnig, Generalsekretär der
ÖH. "Die ÖH Wahlordnung muss diesen Grundprinzipien entsprechen, wir
fordern daher eine umfassende Reform im kommenden Herbst und werden
diesbezüglich mit dem zuständigen Minister Töchterle Gespräche
führen", schließt Grabuschnig.
Rückfragehinweis:
Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH)
Johanna Griesmayr, Pressesprecherin
Tel.: 0676 888 52 212
mailto:[email protected]
http://www.oeh.ac.at/
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