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OTS0103   3. Aug. 2011, 12:14

GRAS: Verfassungsgerichtshof prüft E-Voting-Verordnung

Höchstgericht greift alle Bedenken der GRAS auf


Wie heute bekannt wurde leitet der
Verfassungsgerichtshof nach den Beschwerden der GRAS (Grüne &
Alternative StudentInnen) ein Prüfungsverfahren gegen die Wahlordnung
der HochschülerInnenschaft ein, in der E-Voting geregelt ist."Es ist
ein großer Erfolg der GRAS, dass der VfGH unsere Bedenken gegen
E-Voting vollinhaltlich aufgreift und ein Gesetzesprüfungsverfahren
einleitet", freut sich Eva Pentz von der GRAS.
In seinem Beschluss zählt der VfGH seine Bedenken detailliert auf:
Die Grundsätze der geheimen und persönlichen Wahl müssen zumindest im
gleichen Ausmaß wie bei der Briefwahl gewahrt werden - schon allein
dies scheint zweifelhaft. Der VfGH teilt außerdem die Ansicht der
GRAS, dass die Wahlkommissionen keinerlei Möglichkeit haben die
Ergebnisse nachzuprüfen, eine zweite Auszählung vorzunehmen oder auch
nur die Gültigkeit der Stimmen nachträglich zu kontrollieren. Ein
weiterer Kritikpunkt der GRAS, den der VfGH aufgegriffen hat, ist die
fehlende Transparenz und die unnötige Geheimhaltung rund um den
Quellcode und die verwendete Software.
"Wir erwarten, dass das Höchstgericht die entsprechenden gesetzlichen
Bestimmungen bereits im Herbst für verfassungswidrig erklärt und
aufhebt", so Pentz abschließend.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0103 2011-08-03 12:14 031214 Aug 11 GRA0001 0192



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