- 01.08.2011, 10:48:41
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Mitterlehner: Startschuss für Ökostrom-Offensive erfolgt
Nach Kundmachung des Ökostromgesetzes im Bundesgesetzblatt beginnt Abbau der Anlagen-Warteliste - Neue Investitionen in grüne Technologien - Notifizierung bei EU-Kommission gestartet
Wien (OTS/BMWFJ) - Mit der nun erfolgten Kundmachung des
Ökostrom-Gesetzes im Bundesgesetzblatt startet ein massives
Ausbauprogramm für Erneuerbare Energien in Österreich. "Wir lösen
milliardenschwere Investitionen in nachhaltige Technologien aus und
erhöhen so die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Ökostrom-Branche",
betont Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner.
"Gleichzeitig erreichen wir über die Ökostrom-Novelle spätestens 2015
die Unabhängigkeit von Atomstrom-Importen und entwickeln uns wieder
zum Stromexporteur", so Mitterlehner weiter. Der Anteil des Ökostroms
an der Stromerzeugung wird bis zum Jahr 2020 auf circa 85 Prozent
steigen.
Zunächst werden rund 110 Millionen Euro für den Abbau der Warteliste
bei der Ökostrom-Abwicklungsstelle OeMAG aufgewendet, womit
voraussichtlich fast 5.000 Anlagen errichtet werden können. So gibt
es für jene 153 Wind- und 4.800 Photovoltaik-Anlagen geförderte
Einspeisetarife, die ohne Novelle derzeit bis zu den Jahren 2015 bzw.
2026 auf der Warteliste gereiht sind. Diese Einspeisetarife
unterliegen einem degressiven System, um die Kosteneffizienz zu
verbessern. "Durch den Abbau der bestehenden Warteschlange schaffen
wir Platz für neue Anträge, was der Branche eine höhere Investitions-
und Planungssicherheit bringt", so Mitterlehner.
Die verpflichtende Notifizierung des neuen Ökostromgesetzes bei der
EU-Kommission in Brüssel hat das Wirtschafts- und Energieministerium
bereits offiziell eingeleitet. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird
neben dem neuen Kostenbegrenzungsmodell für die energieintensive
Industrie auch die deutliche Aufstockung der jährlichen Fördersumme
für neue Anlagen in Kraft treten.
Die jährliche Förderzuwachssumme wird künftig von 21 auf 50 Millionen
Euro erhöht. Um der weiteren technologischen Entwicklung Rechnung zu
tragen und eine Überförderung zu vermeiden, ist diese Summe degressiv
gestaltet. Sie sinkt jährlich um eine Million Euro, die vom so
genannten "Resttopf" abgezogen wird. "Wir werden vor allem die Mittel
für die Zukunftstechnologie Photovoltaik aufstocken, wobei wir durch
die Degression dafür sorgen, dass auch Technologiesprüngen Rechnung
getragen wird. Unser Ziel ist, dass sich die Fördertarife
schrittweise dem Niveau des Marktes annähern", erläutert
Mitterlehner. Die jährlich neu abrufbaren 50 Millionen Euro werden
auf Basis einer Potenzialanalyse unter den diversen Technologien
aufgeteilt. "Damit erreichen wir einen optimalen Energiemix und
erhöhen die Versorgungssicherheit zu überschaubaren Kosten",
bekräftigt Mitterlehner.
Für Wind stehen 11,5 Millionen Euro zur Verfügung, für Biomasse- und
Biogas 10 Millionen Euro, für Photovoltaik 8 Millionen Euro sowie für
Kleinwasserkraft 1,5 Millionen Euro. Weitere 19 Millionen Euro gehen
in einen "Resttopf", der flexibel unter Wind und Kleinwasserkraft
sowie unter kosteneffizienten Photovoltaik-Anlagen, die den erzeugten
Strom in erster Linie selbst verbrauchen, aufgeteilt wird. Mit diesen
Fördermitteln werden die Errichter und Betreiber von Ökostromanlagen
über 13 Jahre (bei rohstoffabhängigen Anlagen bis 15 Jahre) mit
garantierten Einspeisetarifen von den Stromkonsumenten unterstützt.
So ist es möglich, die Investitions- und Finanzierungskosten des
Anlagenbaus zu ersetzen und den Anlagenbetreibern eine Gewinnmarge
von sechs Prozent zu ermöglichen.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Sprecher des Ministers: Mag. Volker Hollenstein
Tel.: +43 (01) 711 00-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58
mailto:[email protected]
www.bmwfj.gv.at
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