OTS0296   7. Juli 2011, 15:22

Vertuschungsvorwurf grundlos

Stellungnahme der Erzdiözese Wien zur Einstellung der Untersuchung gegen Kardinal


Wien, 07.07.11 (PEW) Die Staatsanwaltschaft Wien hat
nun schriftlich bekanntgegeben, dass sie die Anzeige gegen den der
sexuellen Nötigung beschuldigten Priester Leo M. nicht weiter
verfolgen wird, da abgesehen von einer Verjährung der Tatbestand der
sexuellen Nötigung "schon objektiv nicht erfüllt ist". Daher wird
auch die Anzeige gegen Kardinal Christoph Schönborn wegen angeblicher
Begünstigung nicht weiter verfolgt.

Die Erzdiözese Wien begrüßt diese Klarstellung. Sie bestätigt die
Ergebnisse der vorangegangenen kirchlichen Untersuchungen. Diese
haben 2008 und 2011, als eine heute 45 Jährige Frau einen
Nötigungsvorwurf erhoben hat, jeweils mit einer Entlastung des
beschuldigten Priesters von diesem Vorwurf geendet. Deshalb wurden
auch keine Disziplinarmaßnahmen gegen ihn ergriffen.

Auch ist damit offenkundig, dass der Vorwurf der Vertuschung einer
Straftat gegen Kardinal Christoph Schönborn grundlos ist. Nicht nur
lag laut Staatsanwaltschaft keine Straftat vor. Wie aus den
Sachverhaltsdarstellungen der Frau selbst hervorgeht, hat sie in
ihrem Gespräch im Jahr 1994 mit dem Kardinal diesem auch gar keine
Straftat berichten können. Auch gibt sie selbst an, sie habe ihn
damals um absolute Vertraulichkeit gebeten. Und in den folgenden 14
Jahren hat die Frau bei gelegentlichen Begegnungen mit Kardinal
Schönborn weder Vorwürfe erhoben, noch Kritik an ihm geübt.

Gleichwohl nimmt Kardinal Christoph Schönborn den Vorwurf der Frau,
in seelscher Not nicht ausreichend Hilfe erfahren zu haben, ernst. Es
ist aber festzuhalten, dass die Kirche damals wie heute bemüht war
und ist, der Frau zu helfen. So wurde ihr zwei Mal die Übernahme von
Therapiekosten bewilligt - einmal als Soforthilfe durch die
Klasnic-Kommission -, wobei damit kein Schuldausspruch über mögliche
Täter verbunden ist.

Michael Prüller, der Pressesprecher von Kardinal Schönborn, dazu:
"Die Kirche ist weiterhin bemüht, allen Betroffenen zu helfen, auch
wenn ihre Ansprüche nach österreichischem Recht schon verjährt sein
sollten oder eine Täterschaft nicht eindeutig feststeht. Aber die
Werkzeuge der Kirche sind Hilfe und Prävention. Eine parallele
Strafgerichtsbarkeit kann und will die Kirche nicht aufziehen. Daher
begrüßen wir es, wenn die Opfer Strafanzeige bei den staatlichen
Behörden erstatten, und unterstützen sie auch dabei. Es sollte dabei
aber nicht zu medialer Vorverurteilung kommen."

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0296 2011-07-07 15:22 071522 Jul 11 EDW0001 0371



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1010 Wien,
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Tel: 01/51552-3591
E-Mail: media@edw.or.at
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