• 10.06.2011, 13:58:33
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  • OTS0252 OTW0252

EANS-Hauptversammlung: STRABAG SE / Ergebnisse zur Hauptversammlung

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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STRABAG SE
Villach, FN 88983 h
ISIN AT000000STR1

Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses
über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien
gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG
sowie eines Ermächtigungsbeschlusses zu ihrer Veräußerung
(gemäß § 2 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002,
Bundesgesetzblatt II 2002/112)

Die 7. ordentliche Hauptversammlung der STRABAG SE vom 10.06.2011 hat zu TOP 7
der Tagesordnung folgende Beschlüsse gefasst:

Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf
den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im Aus-maß von
bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungs-dauer von
13 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung sowohl über die Börse als auch
außerbörslich zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 1,-- je Aktie und einem
höchsten Gegenwert von EUR 34,-- je Aktie zu erwerben. Der Handel mit eigenen
Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder
mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs
3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der STRABAG SE beschließen, doch
muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt
werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des
Aufsichtsrats.

Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65
Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung
bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die
Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss des
Wieder-kaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre, zu beschließen und die
Veräußerungs-bedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise
oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

Gleichzeitig hat die Hauptversammlung die bestehende Ermächtigung zum
zweckfreien Rückerwerb eigener Aktien gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom
18.06.2010 widerrufen.

Wien, 10. Juni 2011 Der Vorstand

Rückfragehinweis:
STRABAG SE
Diana Klein, CFA
Head of Corporate Communications
Tel: +43-1-22422-1116
[email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent:    STRABAG SE
             Donau-City-Straße  9
             A-1220 Wien
Telefon:     +43 1 22422 -0
FAX:         +43 1 22422 - 1177
Email:       www.strabag.com
WWW:         [email protected]
Branche:     Bau
ISIN:        AT000000STR1, AT0000A05HY9
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX, SATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:     Deutsch

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