- 11.05.2011, 17:51:03
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- OTS0349 OTW0349
EANS-Hauptversammlung: STRABAG SE / Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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STRABAG SE
Villach, FN 88983 h
ISIN AT000000STR1
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
7. ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE
am Freitag, dem 10. Juni 2011, um 10.00 Uhr,
im Austria Center Vienna, 1220 Wien, Bruno-Kreisky-Platz 1, Saal D.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2010
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2010
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011
6. Beschlussfassung für die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats
7. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands zum
Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG sowohl
über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des
Grundkapitals, bei gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1b
AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Anbot zu beschließen,
unter Widerruf der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß
Hauptversamm-lungsbeschluss vom 18.06.2010
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 20. Mai 2011 zur Einsicht der Aktionäre
in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1220 Wien, Donau-City-Straße 9,
Abteilung Investor Relations, Mag. Diana Neumüller-Klein, CFA, auf:
• Jahresabschluss mit Lagebericht, • Corporate Governance-Bericht, • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, • Vorschlag für die Gewinnverwendung, • Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2010; • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, • Bericht des Vorstands zu TOP 7.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind spätestens ab
20. Mai 2011 außerdem im Internet www.strabag.com zugänglich und werden auch in
der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spä-testens am 20. Mai 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1220 Wien, Donau-City-Straße 9, Abteilung Investor Relations, Mag. Diana
Neumüller-Klein, CFA, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 31. Mai 2011 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 22 422 - 1177 oder an 1220 Wien, Donau-City-Straße 9,
Abteilung Investor Relations, Mag. Diana Neumüller-Klein, CFA, Abteilung
Investor Relations, oder per E-Mail [email protected], wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigen-schaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
An-forderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es
keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Jeder Aktionär ist überdies berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung
bedürfen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.strabag.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMM-LUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz
und bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 31.
Mai 2011 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien
im Aktienbuch eingetragen ist und sich anmeldet.
depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spä-testens am 07. Juni 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zu gehen muss.
Per Post Oesterreichische Kontrollbank AG
Abteilung KMS / HV Operation Center 2
Strauchgasse 1-3 / 1. Stock
1010 Wienals Bevollmächtigte von STRABAG SE oder
Per SWIFT OEKOATWWHVS
(Message Type MT598; unbedingt ISIN AT000000STR1 im Text
angeben)
Per Telefax: +43 (1) 928 90 61 Per E-Mail: [email protected] [bei Fragen von in- und ausländischen Kreditinstituten zur Ausstellung von
Depotbestätigungen und deren Übermittlung können diese an einen Mitarbeiter der
OeKB gestellt werden:
telefonisch +43 (1) 531 27/2051 oder
elektronisch [email protected]]
nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens an
dem genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse
zu gehen muss.
Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend ausgeführte
sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT000000STR1,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 31. Mai 2011
beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Namensaktien
Hinsichtlich Namensaktien sind nur solche Aktionäre zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung in Textform der Gesellschaft
spätestens am 07. Juni 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugeht.
Per Post Oesterreichische Kontrollbank AG
Abteilung KMS / HV Operation Center 2
Strauchgasse 1-3 / 1. Stock
1010 Wienals Bevollmächtigte von STRABAG SE oder
Per Telefax: +43 (1) 928 90 61
Per E-Mail: [email protected], wobei die Anmeldung in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E Mail anzuschließen ist
Anmeldungen werden in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegenge-nommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 09. Juni 2011, 17.00 Uhr,
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post Oesterreichische Kontrollbank AG
Abteilung KMS / HV Operation Center 2
Strauchgasse 1-3 / 1. Stock
1010 Wienals Bevollmächtigte von STRABAG SE oder
Per Telefax: +43 (1) 928 90 61
Per E-Mail: [email protected], wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Gleiches gilt für den Widerruf einer bereits erteilten und der Gesellschaft
übersandten Vollmacht.
Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.strabag.com abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären Notar Dr. Christoph Bieber, 1010
Wien, Seilerstätte 28, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung;
hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft eingeteilt in 114.000.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 114.000.000.
TEILWEISE ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können
die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 10. Juni 2011 ab
ca. 10.00 Uhr live im Internet unter www.strabag.com verfolgen. Eine darüber
hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung (Registrierung) Ihre Anmeldebestätigung
und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich
zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben.
STRABAG SE behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer
sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ab 9.00 Uhr.
Wien, im Mai 2011
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
STRABAG SE
Diana Klein, CFA
Head of Corporate Communications
Tel: +43-1-22422-1116
[email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: STRABAG SE
Donau-City-Straße 9
A-1220 Wien
Telefon: +43 1 22422 -0
FAX: +43 1 22422 - 1177
Email: www.strabag.com
WWW: [email protected]
Branche: Bau
ISIN: AT000000STR1, AT0000A05HY9
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, SATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: DeutschOTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB






