• 01.03.2011, 11:00:14
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"Unisex-Richtlinie": Versicherungswirtschaft fordert Risikogerechtigkeit

Wien (OTS) - Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes
bleibt die "Unisex-Richtlinie" weiterhin in Diskussion: Die Idee,
unterschiedliche Versicherungsprämien für Frauen und Männer zu
untersagen, gefährde Grundlagen des Versicherungsgeschäfts ist man im
VVO überzeugt.

"Es geht nicht um die Gleichbehandlung von Mann und Frau, es geht
um Risikogerechtigkeit und damit um die Aufrechterhaltung des
Systems", kommentierte Manfred Baumgartl, langjähriger Vorsitzender
der Sektion Lebensversicherung im Versicherungsverband.

Geschlechtsspezifische Differenzierung erlaubt

Eine EU-Antidiskriminierungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 erlaubt
die Differenzierung von Prämien und Leistungen nach
versicherungsmathematischen Faktoren, wenn eindeutige statistische
Erhebungen zeigen, dass Frauen und Männer sich in bestimmten
Bereichen unterschiedlich verhalten, folglich andere Risken auslösen
und somit verschiedene Prämien bedingen. Die Daten müssen regelmäßig
aktualisiert werden, um Änderungen zu berücksichtigen. In diesem
Sinne wurde diese Richtlinie in Österreich umgesetzt, und im
Versicherungsvertrags- bzw. Versicherungsaufsichtsgesetz
implementiert. "Wer sachgerecht, transparent und objektiv
differenziert, trägt dem Versicherungsprinzip und damit auch der
Risikogemeinschaft Rechnung", erklärt Baumgartl.

Verfehlte Gleichmacherei

Anders sieht dies EuGH-Generalanwältin Dr. Juliane Kokott: In
ihrem im letzten September veröffentlichten Schlussantrag
argumentiert Kokott, dass die in der EURichtlinie ermöglichte
Differenzierung den Gleichheitsgrundsatz im EU-Vertrag verletze.
Kokott fordert sinngemäß, unterschiedliche Versicherungsprämien für
Frauen und Männer zu untersagen. In ihrer Argumentation führt sie
aus, dass statistisch nachweisbare Divergenzen beim Lebensalter und
dem "Schadensprofil" weniger auf den "kleinen Unterschied", sondern
vielmehr auf kulturelle, wirtschaftliche oder soziale Gegebenheiten
wie die Berufstätigkeit, die Ernährung oder das Umfeld zurückzuführen
seien. Lediglich statistisch zu Tage tretende
Versicherungsrisiken könnten keine Unterschiede bei Leistungen und
Prämien rechtfertigen. Es wäre richtig, dass der gesellschaftliche
Wandel und der Bedeutungsverlust traditioneller Rollenbilder
geschlechtliche Zuschreibungen obsolet werden lassen.

Es lebe der "kleine Unterschied"

Aus der Sicht einer logischen Betrachtung sei diese Argumentation
nicht nachvollziehbar, erklärt Baumgartl: "Ohne Zweifel hat sich das
tradierte Rollenverhalten bereits geändert und wird sich in Zukunft
noch weiter verändern. Die Statistiken, welche zur Tarifkalkulation
herangezogen werden, beruhen nicht auf historischen Daten; diese
müssen laufend aktualisiert und in bestimmten, kurzen Abständen
evaluiert werden." Wirft man einen Blick auf die statistischen Daten,
so zeigen sich klare Unterschiede: Frauen haben eine um rund 7 Jahre
höhere Lebenserwartung als Männer, weniger Unfälle und nehmen
Leistungen in der Krankenversicherung stärker in Anspruch als Männer.
Männer leben gefährlicher als Frauen, haben eine höhere
Unfallwahrscheinlichkeit, auch mit dem Kfz. Folgerichtig sind die
Prämien für Frauen in der Lebens- und Krankenversicherung tendenziell
höher als jene der Männer, während Männer in der Unfall- und
Kfz-Versicherung höhere Prämien bezahlen.

Gerechter Risikoausgleich gefährdet

Würde die Rechtslage im Sinne der Argumentation Kokotts geändert,
dürfte im Extremfall der Risikofaktor "Geschlecht" nicht mehr
berücksichtigt werden. Bei den Kunden käme es zu einer drastischen
Nachfrageverschiebung - derzeitige "schlechte Risken" würden sich
verbilligen, "gute Risken" verteuern. Damit wäre eine Umverteilung
die Folge, welche die Risikogemeinschaft aus dem Gleichgewicht
brächte. Um Kunden auch künftig individuelle Lösungen anbieten zu
können, sei es notwendig, gleiches Risiko gleich zu behandeln. "Äpfel
bleiben Äpfel: Versicherung funktioniert nur nach mathematischen
Prinzipien, nicht nach ideologischen", so Baumgartl abschließend.

Jetzt ist die EU-Kommission am Zug

Unabhängig vom Urteil des EuGH ist in der
EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie eine routinemäßige Überprüfung
vorgesehen. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird in Form eines
Berichts der EU-Kommission bereits in den kommenden Wochen erwartet.
Dieser Bericht kann Änderungen in der Richtlinie vorschlagen, die
wiederum Auswirkungen auf die Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten
haben können. Im Vorfeld des EuGH-Verfahrens betonte die
EU-Kommission ausdrücklich die Bedeutung der versicherungsrelevanten
Regelung in der Richtlinie.

Rückfragehinweis:

VVO Versicherungsverband Österreich
   Mag. Dagmar HAUSER
   T.: 01/711 56/289
   F.: 01/711 56/280
   E.: [email protected]
   www.vvo.at

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