- 21.01.2011, 11:23:19
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Pflege: AKNÖ fordert höhere Förderungen für die Ausbildung
Bedarf an qualifiziertem Personal steigt rasant
Wien (OTS/AKNÖ) - Österreichs Bevölkerung wird immer älter. Damit
steigt auch der Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal. Die
Ausbildung ist jedoch neben einer Erwerbstätigkeit nicht möglich und
der Lebensunterhalt für viele Interessierte durch fehlende
Förderungen nicht zu bestreiten. AKNÖ-Vizepräsidentin Brigitte Adler
fordert daher die Einführung von Förderungsmodellen für die
Pflegeausbildung.
17.000 neue Beschäftigte alleine in der Hauskrankenpflege werden in
den nächsten Jahren in Österreich benötigt. Das sagte gestern
Sozialminister Hundstorfer angesichts des rasant steigenden
Pflegebedarfs. Eine Entwicklung, auf die die NÖ Arbeiterkammer
bereits wiederholt hingewiesen hat. Vizepräsidentin Brigitte Adler
weiß als gelernte Diplomkrankenschwester, warum es so schwer ist,
qualifiziertes Personal zu finden: "Das geringe Taschengeld von 93,63
Euro, das den SchülerInnen der NÖ Gesundheits- und
Krankenpflegeschulen im ersten Ausbildungsjahr pro Monat zusteht, ist
entschieden zu wenig. Davon kann niemand leben." Deshalb muss
endlich eine Förderlandschaft geschaffen werden, die das Erlernen
derart wichtiger Berufe attraktiver und vor allem leistbar macht.
Ausbildung wird schwer gemacht
Dass in der aktuellen Pflegediskussion der Ruf nach mehr
qualifiziertem Personal laut wird, bestätigt auch der
AKNÖ-Bildungsexperte Mag. Markus Riedmayer: "In unserer täglichen
Beratungspraxis haben wir immer wieder Anfragen insbesondere zum
Thema Förderungen für die Ausbildung in Gesundheitsberufen. Für eine
Tätigkeit im qualifizierten Pflegebereich ist Lebenserfahrung von
Vorteil. Viele Personen haben aber dann schon eine eigene Familie,
eine Wohnung, ein Auto usw. Mit dem geringen Taschengeld wird das
schlicht unfinanzierbar."
Die AKNÖ fordert daher im Rahmen eines 2-Punkte-Programms
entscheidende Verbesserungen bei den Förderungen für SchülerInnen der
Gesundheits- und Krankenpflegeschulen:
Für die Ausbildung (bis zum vollendeten 24. Lebensjahr): Eine
Beihilfe für SchülerInnen der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen,
mindestens an die Höhe der staatlichen Studienbeihilfe von 679 Euro
pro Monat angepasst.
Für die Ausbildung ab 24 Jahren (hier endet der Anspruch auf
Familienbeihilfe): Die Einführung eines Qualifizierungsstipendiums in
der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes (derzeit 793,40 Euro für
Alleinstehende), und das 14 mal im Jahr für alle drei
Ausbildungsjahre.
Rückfragehinweis:
Mag. Markus Riedmayer, AKNÖ, 01-58883-1975
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