- 05.01.2011, 08:18:57
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Kein Bundesministerium hat fristgerecht einen Teil-Etappenplan veröffentlicht
Frist zu Vorlage eines Teiletappenplans zur Verschiebung der Barrierefreiheit wurde von den Ministerien nicht genützt.
Wien (OTS) - "Groß war die Aufregung als der Sozialminister
überfallsartig einen Gesetzesvorschlag vorlegte, der es
Bundesministerien aus Spargründen ermöglichte, die verpflichtende
Barrierefreiheit gemäß Behindertengleichstellungsgesetz um 4 Jahre -
auf Ende 2019 - zu verschieben", erinnert Martin Ladstätter vom
Behindertenberatungszentrum BIZEPS in Wien an die Budgetverhandlungen
im Vorjahr.
Durch diese Maßnahme sollten Gelder für die Barrierenbeseitigung
eingespart werden. Betroffene protestierten dagegen heftig - wenn
auch erfolglos.
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde der § 8
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz ergänzt um: "Alle
Bundesministerien, der Präsident bzw. die Präsidentin des
Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes, des
Rechnungshofes, des Nationalrates und des Bundesrates sowie die
Volksanwaltschaft haben den für ihren Zuständigkeitsbereich bis 31.
Dezember 2010 erstellten Teiletappenplan auf ihrer Homepage
kundzumachen."
Es war zu befürchten, dass eine Reihe von Ministerien - genannt
wurden immer wieder die Bundesministerien für Unterricht, Kunst und
Kultur, Inneres sowie Wissenschaft und Forschung - von dieser
Fristverlängerung Gebrauch machen würden. (Alleine das
Bildungsministerium plante über 85,7 Millionen Euro für die
Barrierenbeseitigung einzusparen.).
"Umso größer war unsere Überraschung als mit Jahresfrist 2010 kein
einziges Ministerium auf seiner Homepage einen Teiletappenplan
präsentierte", so Ladstätter der ergänzt: "Selbst am 4. Jänner 2011
fanden sich keine diesbezüglichen Dokument auf den Homepages der
Ministieren." Auch der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation ist kein Teiletappenplan bekannt, ergab eine Nachfrage
von BIZEPS. Ein überraschendes und erfreuliches Ergebnis im neuen
Jahr.
"Entweder war selbst den betroffenen Ministerinnen und Ministern
das Stellen einer Ausnahmeregelung (Teiletappenplan zur
Fristverlängerung) peinlich und sie haben von der Idee wieder Abstand
genommen, oder die Frist wurde von ihnen schlichtweg übersehen",
deutet Ladstätter die Ereignisse.
Rückfragehinweis:
BIZEPS, Martin Ladstätter, Tel.: 0699 /17745449
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