• 22.12.2010, 11:14:33
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Verlängerung der Schwellenwertverordnung in trockenen Tüchern

Öffentliche Wirtschaft atmet auf: Kleinere Aufträge dürfen auch 2011 direkt vergeben werden

Wien (OTS) - Massiver Druck von Seiten der öffentlichen Wirtschaft
hat zur Verlängerung der Schwellenwertverordnung vom Frühjahr 2009
geführt. Somit müssen öffentliche Stellen kleinere Aufträge auch im
kommenden Jahr nicht mit administrativ aufwändigen Verfahren
ausschreiben. Dank einer entschlossenen Interessensvertretung des
Verbands der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft (VÖWG) und
des Verbands kommunaler Unternehmen Österreichs (VKÖ) im Verbund mit
Österreichs Städten und Gemeinden dürfen öffentliche Aufträge bis zu
100.000 Euro bis Ende 2011 direkt vergeben werden. Kleine und
mittlere bzw. kommunale Unternehmen erfahren dadurch wertvolle
wirtschaftliche Impulse.

"Schätzungen zufolge liegen die Kosten für öffentliche
Vergabeverfahren allein in Österreich bei rund einer Milliarde Euro
im Jahr", gibt VÖWG-Präsident Christian Oxonitsch zu bedenken. Diese
Summe würde als Investition in die Realwirtschaft jedoch eine
deutlich produktivere Wirkung entfalten. Demgemäß sieht die im April
2009 verabschiedete Schwellenwertverordnung eine wesentliche Erhöhung
der Wertgrenzen für öffentliche Auftragsvergaben vor. Vor dem
Hintergrund der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise hatte der
Gesetzgeber die Anhebung - zunächst bis Ende 2010 - beschlossen.
Deren Verlängerung erstreckt die Frist nun um ein weiteres Jahr.

Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes
dazu: "Ich begrüße die Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass
öffentliche Aufträge ohne rigide Vorgaben vergeben werden können.
Österreichs Städte und Gemeinden sind der größte öffentliche
Auftraggeber und unterstützen vor allem heimische Klein- und
Mittelunternehmen. Damit dies so bleibt, sollte es aber eine Regelung
geben, die länger als zwei Jahre bestehen bleibt".

"Die Beibehaltung der Schwellenwerte ist zudem ein wichtiger
Schritt, um dem Wirtschaftsfaktor Gemeinde weiterhin
Planungssicherheit für kommunale Investitionen zu gewährleisten",
betont Helmut Mödlhammer, Präsident des Österreichischen
Gemeindebundes. "Freilich würden wir es begrüßen, wenn diese
Schwellenwerte auch in Bundesgesetze Eingang finden. Denn die Kritik,
es würde dadurch dem Missbrauch eine Tür eröffnet, hat sich in Luft
aufgelöst. Die Gemeinden verfügen mit dem Gemeinderat oder dem
Prüfungsausschuss über geeignete und effektive Instrumentarien zur
Kontrolle, dank denen im vergangenen Jahr keinerlei Verfehlungen zu
beklagen waren", so Mödlhammer weiter.

Die Verordnung erlaubt zwar die Direktvergabe von öffentlichen
Aufträgen bis 100.000 Euro. Für die Vergabe von Bauaufträgen in
"nicht öffentlichen Verfahren" gilt jedoch ein Volumen von einer
Million Euro anstelle von vormals 120.000 Euro als Obergrenze. "Die
erhöhten Grenzwerte erleichtern öffentlichen Auftraggebern die
Vergabe und wirken so konjunkturfördernd", erläutert Heidrun Maier-de
Kruijff, Geschäftsführerin des VÖWG. Vor allem kleine und mittlere
Unternehmen werden profitieren, füllen doch vermehrte Investitionen
der öffentlichen Hand ihre Auftragsbücher. "Öffentliche Aufträge sind
insbesondere für die regionale Wirtschaft von größter Bedeutung. Ihre
flexible und unbürokratische Vergabe ist für die lokale Wertschöpfung
in Österreich unverzichtbar", so Maier-de Kruijff abschließend.

Rückfragehinweis:
Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs
Stadiongasse 6-8, A-1016 Wien
Tel.: 01/408 22 04-21 oder mailto:[email protected]

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