Vorsicht Christbaumbrand!
Wien (OTS) - Mehrere hundert Mal im Jahr brennt es in der
Weihnachtszeit in Österreich. Die meisten Brände gehen auf
unbeaufsichtigt erleuchtete Adventkränze und Christbäume zurück.
Haushalt- und/oder Gebäudeversicherung können den finanziellen
Schaden in Grenzen halten, trotzdem ist Vorsicht geboten.
Mehrere hundert Brände fallen jährlich in die Jahreswechsel-Zeit
zwischen 24.12. und 6.1. des darauf folgenden Jahres. Die
Wahrscheinlichkeit, dass die Feuerwehr anrücken muss, ist verglichen
mit dem Rest des Jahres, viermal höher. Christbäume und Adventkränze
trocknen in geheizten Räumen schnell aus und fangen dann besonders
schnell Feuer. Einfache Sicherheitsvorkehrungen schützen vor
verheerenden Schäden.
Welcher Versicherungsschutz greift
Sachschäden, die durch Adventkranz- oder Christbaumbrände
verursacht werden können, sind meist in der Haushalt- oder
Gebäudeversicherung gedeckt.
In der Haushaltversicherung ist der gesamte Hausrat der in der
Polizze angegebenen Wohnung u.a. gegen Brände versichert. Auch mit
dem Brand zusammenhängende Aufräum-, Reinigungs- und Löschkosten
werden (bis zu einer vereinbarten Summe) ersetzt. Der Wohnungsinhalt
ist grundsätzlich zum "Neuwert" (= Wiederbeschaffungswert)
versichert. Voraussetzung ist allerdings, dass die Sachen noch in
Gebrauch und mindestens 40 Prozent des Wiederbeschaffungspreises wert
waren. Sonst ersetzt die Versicherung den "Zeitwert", der sich nach
Zustand, Alter und Abnützung der Sachen richtet. Beschädigte Tapeten,
Malerarbeiten und Bodenbeläge werden immer zum Zeitwert ersetzt. Für
Sachen, die repariert werden können, zahlt die Versicherung die
Reparaturkosten.
Achtung: Auch wenn grundsätzlich Versicherungsschutz besteht,
sollten beim Hantieren mit brennenden Kerzen gewisse
Vorsichtsmaßnahmen stets beachtet werden. Bei Nachweis von "grober
Fahrlässigkeit" - etwa weil der erleuchtete Baum unbeaufsichtigt war
und Feuer fing- kann die Versicherung leistungsfrei werden.
Haushaltsversicherungen enthalten ergänzend zum versicherten
Hausrat meist auch privaten Haftpflichtversicherungs-Schutz. Dieser
deckt etwa Brandschäden, die der Versicherte oder dessen Kinder als
Gäste in einem fremden Haushalt oder Gebäude - nicht vorsätzlich -
verursachen.
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Haus selbst, etwa an der
Fassade oder im Stiegenhaus. Auch wenn ein Gebäude durch einen Brand
im Nebenhaus beschädigt wird, sollte dieser Umstand dem eigenen
Gebäudeversicherer gemeldet werden, da etwa der Neuanstrich einer
Fassade Sache der Gebäudeversicherung des Hausbesitzers ist.
Sicherheitstipps
So können Brände samt ihren unangenehmen Folgen vermieden werden:
- Der Christbaum sollte möglichst frisch gekauft, kühl gelagert und vor dem Austrocknen geschützt werden. Trockene Nadeln fangen schneller Feuer.
- Am sichersten ist die Verwendung elektrischer Christbaumbeleuchtung. Wenn man auf Wachskerzen nicht verzichten möchte, den hinteren, schlecht einsehbaren Teil des Christbaumes nicht mit Kerzen schmücken und den Baum nicht zu dicht an Vorhänge oder Wände stellen.
- Den erleuchteten Baum nie unbeaufsichtigt lassen.
- Christbaumbehang nicht zu dicht an die Kerzen hängen.
- Der Baum sollte in einen möglichst wasserbefüllten Ständer gestellt und so fixiert werden, dass er nicht z.B. von Kindern oder Haustieren umgeworfen werden kann. Erwachsene sollten darauf achten, Kinder nicht alleine in die Nähe von brennenden Kerzen kommen zu lassen.
- Bei der Verwendung von Kerzenhaltern sollte darauf geachtet werden, dass diese aus einem nicht-brennbaren Material bestehen. Außerdem muss regelmäßig überprüft werden, ob die Gelenke der Kerzenhalter noch ausreichend fixiert sind. Es gibt im Fachhandel mittlerweile auch selbstlöschende Kerzen mit speziellen Dochthalterungen zu kaufen.
- In der Nähe des Baums sollte ein Feuerlöscher oder zumindest ein Eimer Wasser greifbar sein.
- Wenn der Brand nicht mehr gelöscht werden kann, den Raum schnell verlassen, Türen zum Brandraum schließen, die Feuerwehr alarmieren und beim Haustor warten.
Mag. Daniela Ebeert
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