- 02.11.2010, 10:15:33
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E-Card: Wer zwei Jobs hat, zahlt doppelt
AKNÖ: Antrag auf Rückerstattung stellen
Wien (OTS/AKNÖ) - Im November wird das Serviceentgelt für die
E-Card fällig. Bei ArbeitnehmerInnen, die zwei Jobs ausüben, wird
dieses Serviceentgelt zweimal eingehoben. Sie können einen Antrag auf
Rückerstattung bei der Gebietskrankenkasse stellen. Auf der
Gehaltsabrechnung ist ersichtlich, ob die Gebühr bereits abgezogen
wurde.
Mit der E-Card entfällt die Krankenscheingebühr, dafür muss ein
Serviceentgelt von 10 Euro bezahlt werden. Diese 10 Euro werden vom
Dienstgeber von jedem Beschäftigten eingehoben. Wer zwei Jobs hat und
daher in jedem sozialversichert ist, dem werden die 10 Euro zweimal
abgezogen. "Jeder, der doppelt bezahlt, kann einen Antrag auf
Rückerstattung der 10 Euro stellen. Eines der Serviceentgelte wird
zurückgezahlt. Es ist immer empfehlenswert den Lohnzettel genau
anzusehen. Bei der November-Abrechnung kann diese Kontrolle bares
Geld wert sein, wenn man dann noch einen Antrag auf Rückerstattung
der doppelt bezahlten Gebühr stellt", erklärt
AKNÖ-Sozialrechtsexperte Mag. Josef Fraunbaum. Das einbehaltene
Service-Entgelt von 10 Euro sollte auf dem Lohnzettel ersichtlich
sein. Ein Antrag auf Rückerstattung ist beim
Krankenversicherungsträger zu stellen. Das Formular ist auf der
Homepage der AKNÖ vorhanden: http://noe.arbeiterkammer.at.
Rückfragehinweis:
AKNÖ, Abteilung für Arbeits- und Sozialrecht, Mag. Josef Fraunbaum, Telefon 05 7171-1418
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