• 24.09.2010, 14:18:09
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  • OTS0263 OTW0263

VKI: Wunschdenken des AWD und Realität

AWD Anträge auf Zurückweisung der Sammelklagen in vier von fünf Fällen abgeblitzt

Wien (OTS/VKI) - Der AWD behauptet dass der Richter zu Sammelklage
V ausdrücklich betont habe, dass die Frage der Systematik der
Fehlberatung für den Zivilprozess "schlicht irrelevant" sei. Das ist
schlicht unrichtig. Richtig ist vielmehr, dass genau dieser Vorwurf
unter anderem dazu geführt hat, dass Richter Götsch die Sammelklage
als zulässig ansieht. Aber selbst, wenn man - wie in Sammelklage III
- die systematische Fehlberatung nicht als gemeinsames Element
ansieht, dann liegt auch darin keineswegs die Feststellung des
Gerichtes, dass diese nicht vorliegen würde. Im übrigen wird sich mit
diesen Vorwürfen des VKI gegen den AWD auch die Finanzmarktaufsicht
zu befassen haben.

Der Umstand, dass das Gericht den Argumenten des AWD "Gehör
schenkt" und dazu ein Beweisverfahren durchführt, ist bei
österreichischen Gerichten übliche Praxis. Dies bedeutet aber nicht,
dass das Gericht den Argumenten des AWD folgen wird. Die Frage, ob
die Prozessfinanzierung - wie der AWD behauptet - unzulässig sei,
wird das Gericht in Sammelklage III im November 2010 beurteilen.

Der VKI führt auch kein "riskantes Spiel", sondern seit 10 Jahren
Sammelklagen mit Prozessfinanzierung - da gehen die AWD-Geschädigten
keine Gefahr ein. Wahr ist allerdings, dass sich inhaltliche
Entscheidungen verzögern - das aber geht ausschließlich auf die
Hinhaltetaktik des AWD zurück.

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320

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